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Handbuch als PDF - StUA

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A.2.2 TA Lärm, Ziffer 5.1.1 WKA-Erlass]. Für die Prognose ist der Schallleistungspegel bei<br />

einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe (entsprechend 95% der Nennleistung)<br />

anzusetzen [Ziffer 5.1.1 WEA-Erlass, LUA 2001, LUA 2002]. Dies ist nur für pitch-gesteuerte<br />

WEA ausreichend; für stall-gesteuerte WEA stellt dieser Schallleistungspegel jedoch nicht<br />

den lautesten Betriebszustand dar, so dass eine eingehende Betrachtung des Schallverhaltens<br />

der WEA sowie der Möglichkeit von schädlichen Umwelteinwirkungen bei Windgeschwindigkeiten<br />

über 10 m/s erfolgen muss [LUA 2002, OVG Münster 21 B 573/03]; der<br />

WKA-Erlass fordert eine Untersuchung bis zur Abschaltgeschwindigkeit der WEA [Ziffer<br />

5.1.1 WKA-Erlass].<br />

Ist das Schallverhalten der WEA nicht durch einen FGW-konformen Vermessungsbericht<br />

belegt, empfiehlt das LUA, einen Nachbetrieb zunächst nicht zuzulassen, da die Einhaltung<br />

des Immissionsrichtwertes nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann<br />

[Piorr 2000a, LUA 2002]. Der Nachtbetrieb kann ggf. später nach Errichtung der WEA und<br />

Vorlage eines entsprechenden messtechnischen Nachweises nachträglich genehmigt werden.<br />

Wird in der Nachtzeit eine schallreduzierte Betriebsweise gefahren, ist der zugehörige<br />

reduzierte Schallleistungspegel zu verwenden. Nach bisherigem Erfahrungsstand ist eine<br />

Schallreduzierung um bis zu 2 dB(A) in der Regel ohne weitere Probleme möglich, so dass<br />

eine Vermessung dieser Betriebsweise nicht unbedingt erforderlich ist, sondern eine Erklärung<br />

des Herstellers mit Angabe der Regelungsdaten der schallreduzierten Betriebsweise<br />

ausreicht. Schallreduzierungen von mehr <strong>als</strong> 2 dB(A) sind nicht bei allen WEA-Typen möglich<br />

oder es kann zu erhöhter Belästigungswirkung durch das Auftreten von Tonhaltigkeiten<br />

kommen. Daher kann eine Schallreduzierung um mehr <strong>als</strong> 2 dB(A) nur auf der Basis einer<br />

FGW-konformen Vermessung akzeptiert werden. Reicht eine Schallreduzierung um 2 dB(A)<br />

nicht aus, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten, und kann für eine höhere Schallreduzierung<br />

kein Vermessungsbericht vorgelegt werden, so sollte der Nachtbetrieb zunächst untersagt<br />

werden. Auch hier kann dann ggf. bei Vorlage eines messtechnischen Nachweises über<br />

die schallreduzierte Betriebsweise an der errichteten WEA der Nachtbetrieb nachträglich<br />

genehmigt werden.<br />

Die TA Lärm gibt <strong>als</strong> Prognosemodell die DIN ISO 9613-2 vor. Diese DIN kennt eine frequenzabhängige<br />

Berechnungsmethode und ein alternatives Verfahren mittels A-bewerteter<br />

Einzahlkenngrößen. Ein Vergleich der beiden Berechnungsmodelle durch das LUA ergab,<br />

dass für hochliegende, breitbandige Quellen – wie z.B. WEA – das frequenzabhängige Berechnungsmodell<br />

in Abhängigkeit des Abstandes zwischen Quelle und Empfänger um bis zu<br />

4 dB(A) niedrigere Rechenergebnisse liefert <strong>als</strong> die Berechnung mit A-bewerteten Einzahlkenngrößen,<br />

da das frequenzabhängige Berechnungsmodell die Bodendämpfung bei hochliegenden<br />

Quellen überschätzt [LUA 2001, LUA 2002, Piorr 2000]. Entscheidendes Kriterium<br />

für die Zuverlässigkeit eines Prognosemodells ist jedoch der Vergleich mit Messwerten. Dieser<br />

zeigt, dass die Berechnung mit Einzahlkenngrößen eher realistische Werte liefert mit der<br />

Tendenz zur geringfügigen Überschätzung der gemessenen Werte [LUA 2001, LUA 2002<br />

und Quellenangaben dort]. Das LUA empfiehlt deshalb für WEA die Anwendung des alternativen<br />

Verfahrens mit Einzahlkenngröße, da dies gewährleistet, dass die Immissionsprognose<br />

auf der „sicheren Seite“ liegt.<br />

Bei der Berechnung des Beurteilungspegels sind ggf. erforderliche Zuschläge für Ton- und<br />

Impulshaltigkeit zu vergeben. Grundlage hierfür sind die Daten des Vermessungsberichtes<br />

(siehe Unterkapitel Vermessung von WEA). Nach den Vorgaben der TA Lärm sollen Zu-<br />

27<br />

Staatliches Umweltamt Herten<br />

WINDENERGIE<br />

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