Handbuch als PDF - StUA
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A.2.2 TA Lärm, Ziffer 5.1.1 WKA-Erlass]. Für die Prognose ist der Schallleistungspegel bei<br />
einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe (entsprechend 95% der Nennleistung)<br />
anzusetzen [Ziffer 5.1.1 WEA-Erlass, LUA 2001, LUA 2002]. Dies ist nur für pitch-gesteuerte<br />
WEA ausreichend; für stall-gesteuerte WEA stellt dieser Schallleistungspegel jedoch nicht<br />
den lautesten Betriebszustand dar, so dass eine eingehende Betrachtung des Schallverhaltens<br />
der WEA sowie der Möglichkeit von schädlichen Umwelteinwirkungen bei Windgeschwindigkeiten<br />
über 10 m/s erfolgen muss [LUA 2002, OVG Münster 21 B 573/03]; der<br />
WKA-Erlass fordert eine Untersuchung bis zur Abschaltgeschwindigkeit der WEA [Ziffer<br />
5.1.1 WKA-Erlass].<br />
Ist das Schallverhalten der WEA nicht durch einen FGW-konformen Vermessungsbericht<br />
belegt, empfiehlt das LUA, einen Nachbetrieb zunächst nicht zuzulassen, da die Einhaltung<br />
des Immissionsrichtwertes nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann<br />
[Piorr 2000a, LUA 2002]. Der Nachtbetrieb kann ggf. später nach Errichtung der WEA und<br />
Vorlage eines entsprechenden messtechnischen Nachweises nachträglich genehmigt werden.<br />
Wird in der Nachtzeit eine schallreduzierte Betriebsweise gefahren, ist der zugehörige<br />
reduzierte Schallleistungspegel zu verwenden. Nach bisherigem Erfahrungsstand ist eine<br />
Schallreduzierung um bis zu 2 dB(A) in der Regel ohne weitere Probleme möglich, so dass<br />
eine Vermessung dieser Betriebsweise nicht unbedingt erforderlich ist, sondern eine Erklärung<br />
des Herstellers mit Angabe der Regelungsdaten der schallreduzierten Betriebsweise<br />
ausreicht. Schallreduzierungen von mehr <strong>als</strong> 2 dB(A) sind nicht bei allen WEA-Typen möglich<br />
oder es kann zu erhöhter Belästigungswirkung durch das Auftreten von Tonhaltigkeiten<br />
kommen. Daher kann eine Schallreduzierung um mehr <strong>als</strong> 2 dB(A) nur auf der Basis einer<br />
FGW-konformen Vermessung akzeptiert werden. Reicht eine Schallreduzierung um 2 dB(A)<br />
nicht aus, um die Immissionsrichtwerte einzuhalten, und kann für eine höhere Schallreduzierung<br />
kein Vermessungsbericht vorgelegt werden, so sollte der Nachtbetrieb zunächst untersagt<br />
werden. Auch hier kann dann ggf. bei Vorlage eines messtechnischen Nachweises über<br />
die schallreduzierte Betriebsweise an der errichteten WEA der Nachtbetrieb nachträglich<br />
genehmigt werden.<br />
Die TA Lärm gibt <strong>als</strong> Prognosemodell die DIN ISO 9613-2 vor. Diese DIN kennt eine frequenzabhängige<br />
Berechnungsmethode und ein alternatives Verfahren mittels A-bewerteter<br />
Einzahlkenngrößen. Ein Vergleich der beiden Berechnungsmodelle durch das LUA ergab,<br />
dass für hochliegende, breitbandige Quellen – wie z.B. WEA – das frequenzabhängige Berechnungsmodell<br />
in Abhängigkeit des Abstandes zwischen Quelle und Empfänger um bis zu<br />
4 dB(A) niedrigere Rechenergebnisse liefert <strong>als</strong> die Berechnung mit A-bewerteten Einzahlkenngrößen,<br />
da das frequenzabhängige Berechnungsmodell die Bodendämpfung bei hochliegenden<br />
Quellen überschätzt [LUA 2001, LUA 2002, Piorr 2000]. Entscheidendes Kriterium<br />
für die Zuverlässigkeit eines Prognosemodells ist jedoch der Vergleich mit Messwerten. Dieser<br />
zeigt, dass die Berechnung mit Einzahlkenngrößen eher realistische Werte liefert mit der<br />
Tendenz zur geringfügigen Überschätzung der gemessenen Werte [LUA 2001, LUA 2002<br />
und Quellenangaben dort]. Das LUA empfiehlt deshalb für WEA die Anwendung des alternativen<br />
Verfahrens mit Einzahlkenngröße, da dies gewährleistet, dass die Immissionsprognose<br />
auf der „sicheren Seite“ liegt.<br />
Bei der Berechnung des Beurteilungspegels sind ggf. erforderliche Zuschläge für Ton- und<br />
Impulshaltigkeit zu vergeben. Grundlage hierfür sind die Daten des Vermessungsberichtes<br />
(siehe Unterkapitel Vermessung von WEA). Nach den Vorgaben der TA Lärm sollen Zu-<br />
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Staatliches Umweltamt Herten<br />
WINDENERGIE<br />
HANDBUCH