Dr. Martin Luthers Fünfundzwanzig Psalmen - Licht und Recht
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118 Psalm 22.<br />
Und hat sein Antlitz vor ihm nicht verborgen.<br />
Damit zeigt er an den Kampf des Fleisches, daß der Teufel gern wollt machen, daß wir nicht beteten,<br />
sondern daß einer denket: Es hilft nicht. Von einem solchen Gott predige ich euch. Darum laßt<br />
euch mein Exempel trösten.<br />
Dich will ich preisen in der großen Gemeine.<br />
Ist gleich gesagt dem: Man singet mit Freuden vom Sieg in den Hütten der Gerechten; denn es ist<br />
ein Reich des Trosts <strong>und</strong> der Freuden, daß unser Herr Gott, wenn er uns erhöret, uns auch tröstet,<br />
<strong>und</strong> läßt uns nicht darinnen stecken.<br />
Dich will ich preisen.<br />
Er will sagen, was für ein großes Reich er habe. Daß du den Leuten hilfst <strong>und</strong> sie erhörest, dafür<br />
wird man dir danken; denn auf Hilfe folget Lob <strong>und</strong> Dank, daß man sagen muß: Das hat Gott getan.<br />
In der großen Gemeine.<br />
Das ist, in der ganzen Welt.<br />
Ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten.<br />
Er sagt hier nicht von unsern Mönchsgelübden, sondern von den Gelübden der Dankbarkeit, so<br />
da geschehen zum Zeugnis <strong>und</strong> Anzeigung der Dankbarkeit, nicht zum Lohn des Verdienstes. Denn<br />
also ist es mit den Gelübden zugegangen im Gesetz oder Alten Testament, daß sie nicht geschehen<br />
sind um Werk <strong>und</strong> Verdienstes willen, sondern Gott zu Lob <strong>und</strong> Ehren; denn auch die Gelübde, so<br />
in einem Werk bestanden, nicht als Werk, dadurch man etwas verdienete, sondern als Zeichen der<br />
Dankbarkeit gelobt wurden. 234 Gott derhalben etwas geloben, heißt, ihm geloben das erste Gebot,<br />
daß wir ihn halten wollen für einen Gott, der uns soll helfen <strong>und</strong> alles Gute geben: daß also ein jegliches<br />
Gelübde betrifft das erste Gebot, denn es gelobt wird allein um der Dankbarkeit willen; daß<br />
ich nämlich darum nicht Wein trinke, daß ich mich vor Gott für einen Nazarener bekenne <strong>und</strong> damit<br />
von mir zeugen <strong>und</strong> beweisen will, daß ich Gott für meinen Gott halte. Eben also hat es mit den Opfern<br />
auch eine Gelegenheit gehabt.<br />
Daß er derhalben saget: Ich will meine Gelübde bezahlen, ist nichts anderes, denn so er saget:<br />
Ich will ihn loben <strong>und</strong> preisen; ich habe ihm gelobt, er solle mein Gott sein, von dem ich alles habe.<br />
Wenn er dasselbige also öffentlich prediget <strong>und</strong> ausschreiet, das heißt dann Gelübde bezahlen.<br />
Gleich eine solche Gestalt hat es, wenn ich etwa ein Werk gelobe, wenn ich einen roten Rock anzöge<br />
<strong>und</strong> sagte: Das will ich tun zu einem Zeichen, damit ich unserm Herrn Gott anzeigen will, daß er<br />
mein Gott sei. Unsere Mönche aber machen aus den Gelübden Werke des Verdienstes; welches unrecht<br />
<strong>und</strong> gottlos ist. Merke aber weiter, daß dieses allhier nur exempelweise von David allein gesagt<br />
ist; denn es ein ungöttlich Ding wäre, wenn ein anderer etwa ein solch Gelübde tun wollte,<br />
denn es wäre ein selbsterwähltes Werk, so von St<strong>und</strong> an einen solchen Wahn mit sich brächte, als<br />
wäre es besser <strong>und</strong> köstlicher, denn ein ander Werk. Nun aber sind alle unsere Werke, dadurch wir<br />
Gott loben können, schon zuvor uns vorgeschrieben <strong>und</strong> angezeigt in der Heiligen Schrift; wie St.<br />
Paulus saget: Was ihr tut, ihr esset oder trinket, so tut es alles mit Danksagung.<br />
Die Elenden sollen essen, daß sie satt werden.<br />
Es ist auch ein Reich eines köstlichen Mahles; als wollte er sagen: Ich will anrichten ein Wohlleben,<br />
darinnen die Armen essen sollen. Denn es soll ein köstlich ahasverisch Mahl sein, das ist, es<br />
soll das Wort so reich <strong>und</strong> überflüssig sein, daß vollauf trägt alles, was man haben will; wie wir se-<br />
234 Von der Dankbarkeit. <strong>Recht</strong>e Gelübde gehen das 1. Gebot an, sind kein verdienstliches Werk.