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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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gebracht, 9 Personen leben in dieser Wohnung. Ein Vermittler holt sie täglich<br />

von <strong>der</strong> Wohnung ab und bringt sie – auf <strong>der</strong> Ladefläche eines Kastenwagens<br />

– zu ihrem Einsatzort. Die Anmeldung erfolgt zum Teil bei <strong>der</strong> einen,<br />

zum Teil bei <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Firma, zum Teil in Teilzeit und zum Teil geringfügig,<br />

zum Teil auch gar nicht. Sie erhalten für einen Monat de facto<br />

vollzeitige Beschäftigung 600 Euro in bar.<br />

Als sich ein Arbeitnehmer bei <strong>der</strong> Arbeit verletzt, wird er mit <strong>der</strong> E-Card eines<br />

Kollegen zum Arzt geschickt. Um den eigenen Anmelde- respektive<br />

Versicherungsstatus zu erfragen, wenden sich einige <strong>der</strong> Arbeitskräfte an<br />

die Arbeiterkammer. Die Personen verweigern dabei jedoch die Angabe<br />

ihres Namens und verzichten auf eine Nie<strong>der</strong>schrift. Auch erschweren<br />

Sprachschwierigkeiten die Zusammenarbeit. Kurz darauf werden sie vom<br />

Arbeitgeber mit dem Verweis nach Ungarn zurück geschickt, er hätte in den<br />

nächsten Wochen keine Arbeit für sie und würde sich wie<strong>der</strong> bei ihnen melden.<br />

Als sie längere Zeit nichts von ihrem Arbeitgeber hören, reisen sie auf eigene<br />

Kosten nach Wien, um selbst Kontakt aufzunehmen, was ihnen jedoch<br />

nicht gelingt. In <strong>der</strong> Wohnung wohnen mittlerweile eine Menge rumänische<br />

Staatsbürger. Nach einer weiteren kurzen Vorsprache bei <strong>der</strong> Arbeiterkammer<br />

wegen <strong>der</strong> unterbliebenen Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber<br />

bleibt ihnen nichts an<strong>der</strong>es übrig, als nach Ungarn zurückzukehren.<br />

Die Arbeiterkammer muss – nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Gebietskrankenkasse<br />

– darauf verzichten, irgendwelche Schritte zu unternehmen: ohne die<br />

Namen <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen und ohne Nie<strong>der</strong>schriften o<strong>der</strong> Dokumentationen<br />

bezüglich <strong>der</strong> tatsächlichen Arbeitszeiten ist es nicht möglich, aktiv zu<br />

werden. Es wird jedoch aufmerksam beobachtet, ob weitere ArbeitnehmerInnen<br />

dieser Unternehmen vorsprechen. Eine Kontrolle des Unternehmens<br />

etwa durch die Finanzpolizei ist aufgrund <strong>der</strong> wechselnden Einsatzorte<br />

ebenfalls schwierig.<br />

Quelle: AK NÖ, Fallerzählung<br />

Nicht nur den Gebietskrankenkassen, auch an<strong>der</strong>en sozialstaatliche Einrichtungen<br />

entgehen durch diese Formen des Sozialbetrugs wesentliche Einnahmen. Fallbeispiel<br />

33 beruht auf <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Baustellenkontrollen <strong>der</strong> BUAK und thematisiert<br />

die Nicht-Meldung zuschlagspflichtiger Unternehmen bei <strong>der</strong> BUAK.<br />

Fallbeispiel 33: Fehlende BUAK-Meldungen<br />

Bei einer Baustellenkontrolle Anfang 2012 im Burgenland sind die Erhebungsorgane<br />

<strong>der</strong> BUAK mit folgen<strong>der</strong> Situation konfrontiert worden: Sämtliche<br />

Firmen, die mit BUAG-pflichtigen Tätigkeiten beauftragt wurden,<br />

stammten aus Ungarn. In Summe wurden 37 Arbeitnehmer, die bei 3 verschiedenen<br />

Firmen beschäftigt sind, kontrolliert. Alle beteiligten Firmen waren<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kontrolle noch nicht bei <strong>der</strong> BUAK erfasst. Zusätzlich<br />

besteht aufgrund <strong>der</strong> Befragungen <strong>der</strong> Arbeitnehmer bzw. <strong>der</strong> vorgelegten<br />

Unterlagen bei 34 Arbeitnehmern <strong>der</strong> Verdacht auf Unterentlohnung.<br />

BUAK Baustellenberichte – Musterbeispiel 2<br />

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