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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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lohnt, es müsste <strong>der</strong> Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in bäuerlichen<br />

Betriebe mit entsprechen<strong>der</strong> Berücksichtigung des Akkordzuschlags zur<br />

Anwendung kommen (knapp über 6 Euro / Stunde brutto).<br />

Es kommt zur Aktenaufnahme bei <strong>der</strong> Gewerkschaft, an die sich die<br />

DienstnehmerInnen wenden. Auf die Erstintervention reagiert <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />

nicht, die Verfahren sind im Gange. Die Akten werden vom Juristen<br />

<strong>der</strong> zuständigen Fachgewerkschaft (PRO-GE) bearbeitet.<br />

Quelle: ExpertInnengespräch Nr.19<br />

Fallbeispiel 4: Lohn- und Sozialdumping in <strong>der</strong> Gastronomie<br />

Ein Dienstgeber in einem südburgenländischen Dorf beschäftigt in seinem<br />

Pizzeria-Restaurant elf ungarische DienstnehmerInnen als Köche, KellnerInnen<br />

und Küchenhilfen. Die DienstnehmerInnen werden teilweise wie<br />

abgesprochen auf Teilzeit angemeldet, teilweise erfolgt eine solche Anmeldung<br />

trotz einer faktischen Vollzeit-Beschäftigung. Keiner <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />

erhält eine Anmeldebestätigung zur Gebietskrankenkasse o<strong>der</strong><br />

einen Dienstzettel. Während des Dienstverhältnisses gibt es keine monatlichen<br />

Lohnabrechnungen/Lohnzettel. Der Lohn wird aufs Bankkonto <strong>der</strong><br />

DienstnehmerInnen überwiesen, immer als pauschale Summe von 1.000<br />

Euro. Son<strong>der</strong>zahlungen sowie Mehrarbeit und Überstunden werden nur<br />

teilweise o<strong>der</strong> gar nicht bezahlt.<br />

Zwei <strong>der</strong> ungarischen DienstnehmerInnen werden nach einigen Tagen<br />

Arbeit im Südburgenland zur Arbeit in die Steiermark eingeteilt, wo <strong>der</strong><br />

Unternehmer eine Zweigstelle – eine Pizzeria in einem steirischen Dorf –<br />

betreibt. Sie wussten beim Beginn des Dienstverhältnisses nicht, dass sie<br />

nicht in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Grenze beschäftigt werden, son<strong>der</strong>n täglich ca. 80<br />

km (bzw. ca.160 km) pendeln müssen.<br />

Einige DienstnehmerInnen wollen das Dienstverhältnis durch Kündigung<br />

beenden und stellen dem Dienstgeber das Kündigungsschreiben zu. Sie<br />

werden zu überreden versucht, eine einvernehmliche Lösung zu unterschreiben,<br />

verbunden mit einer Verzichtserklärung auf weitere For<strong>der</strong>ungen<br />

bei gleichzeitiger Abgeltung eines Teils <strong>der</strong> Ansprüche. Jenen DienstnehmerInnen,<br />

die dazu nicht bereit sind, wird <strong>der</strong> Zutritt zur Arbeitsstelle<br />

d.h. zum Restaurant verboten, sie werden nach Hause geschickt und<br />

gleichzeitig auch abgemeldet.<br />

Bald darauf wird ein Insolvenzverfahren eröffnet (Insolvenzschutzverband<br />

Burgenland, Arbeiterkammer), da ausschließlich ungarische MitarbeiterInnen<br />

betroffen sind ist das IGR – Projekt behilflich. Der Dienstgeber erklärt<br />

weiterhin, dass keiner <strong>der</strong> DienstnehmerInnen irgendwelche Zahlungen<br />

erhalten wird, er zeigt sich nicht kooperativ. Der Masseverwalter hat bereits<br />

die Zweigstelle in <strong>der</strong> Steiermark geschlossen.<br />

Quelle: ExpertInnengespräch Nr. 19<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> Arbeitskräfteüberlassung ist festzuhalten, dass auf Seiten <strong>der</strong><br />

ExpertInnen relativ eingeschränkte Beobachtungsmöglichkeiten gegeben sind – sowohl<br />

was die Entwicklung <strong>der</strong> Beschäftigung von Arbeitskräften aus den EU-8 Län<strong>der</strong>n<br />

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