Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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lohnt, es müsste <strong>der</strong> Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in bäuerlichen<br />
Betriebe mit entsprechen<strong>der</strong> Berücksichtigung des Akkordzuschlags zur<br />
Anwendung kommen (knapp über 6 Euro / Stunde brutto).<br />
Es kommt zur Aktenaufnahme bei <strong>der</strong> Gewerkschaft, an die sich die<br />
DienstnehmerInnen wenden. Auf die Erstintervention reagiert <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />
nicht, die Verfahren sind im Gange. Die Akten werden vom Juristen<br />
<strong>der</strong> zuständigen Fachgewerkschaft (PRO-GE) bearbeitet.<br />
Quelle: ExpertInnengespräch Nr.19<br />
Fallbeispiel 4: Lohn- und Sozialdumping in <strong>der</strong> Gastronomie<br />
Ein Dienstgeber in einem südburgenländischen Dorf beschäftigt in seinem<br />
Pizzeria-Restaurant elf ungarische DienstnehmerInnen als Köche, KellnerInnen<br />
und Küchenhilfen. Die DienstnehmerInnen werden teilweise wie<br />
abgesprochen auf Teilzeit angemeldet, teilweise erfolgt eine solche Anmeldung<br />
trotz einer faktischen Vollzeit-Beschäftigung. Keiner <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />
erhält eine Anmeldebestätigung zur Gebietskrankenkasse o<strong>der</strong><br />
einen Dienstzettel. Während des Dienstverhältnisses gibt es keine monatlichen<br />
Lohnabrechnungen/Lohnzettel. Der Lohn wird aufs Bankkonto <strong>der</strong><br />
DienstnehmerInnen überwiesen, immer als pauschale Summe von 1.000<br />
Euro. Son<strong>der</strong>zahlungen sowie Mehrarbeit und Überstunden werden nur<br />
teilweise o<strong>der</strong> gar nicht bezahlt.<br />
Zwei <strong>der</strong> ungarischen DienstnehmerInnen werden nach einigen Tagen<br />
Arbeit im Südburgenland zur Arbeit in die Steiermark eingeteilt, wo <strong>der</strong><br />
Unternehmer eine Zweigstelle – eine Pizzeria in einem steirischen Dorf –<br />
betreibt. Sie wussten beim Beginn des Dienstverhältnisses nicht, dass sie<br />
nicht in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Grenze beschäftigt werden, son<strong>der</strong>n täglich ca. 80<br />
km (bzw. ca.160 km) pendeln müssen.<br />
Einige DienstnehmerInnen wollen das Dienstverhältnis durch Kündigung<br />
beenden und stellen dem Dienstgeber das Kündigungsschreiben zu. Sie<br />
werden zu überreden versucht, eine einvernehmliche Lösung zu unterschreiben,<br />
verbunden mit einer Verzichtserklärung auf weitere For<strong>der</strong>ungen<br />
bei gleichzeitiger Abgeltung eines Teils <strong>der</strong> Ansprüche. Jenen DienstnehmerInnen,<br />
die dazu nicht bereit sind, wird <strong>der</strong> Zutritt zur Arbeitsstelle<br />
d.h. zum Restaurant verboten, sie werden nach Hause geschickt und<br />
gleichzeitig auch abgemeldet.<br />
Bald darauf wird ein Insolvenzverfahren eröffnet (Insolvenzschutzverband<br />
Burgenland, Arbeiterkammer), da ausschließlich ungarische MitarbeiterInnen<br />
betroffen sind ist das IGR – Projekt behilflich. Der Dienstgeber erklärt<br />
weiterhin, dass keiner <strong>der</strong> DienstnehmerInnen irgendwelche Zahlungen<br />
erhalten wird, er zeigt sich nicht kooperativ. Der Masseverwalter hat bereits<br />
die Zweigstelle in <strong>der</strong> Steiermark geschlossen.<br />
Quelle: ExpertInnengespräch Nr. 19<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> Arbeitskräfteüberlassung ist festzuhalten, dass auf Seiten <strong>der</strong><br />
ExpertInnen relativ eingeschränkte Beobachtungsmöglichkeiten gegeben sind – sowohl<br />
was die Entwicklung <strong>der</strong> Beschäftigung von Arbeitskräften aus den EU-8 Län<strong>der</strong>n<br />
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