Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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erlauben, kann das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher<br />
Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt<br />
werden. Dazu kommt, dass das Baumaterial vom Unternehmen zur Verfügung<br />
gestellt wurde; ob, wie behauptet, das benötigte (Klein)Werkzeug<br />
und die Arbeitskleidung von den ausländischen Dienstnehmern selbst beigestellt<br />
werden mussten, ist belanglos.<br />
Quelle: Entscheid des VwGH vom 21.12.2011, Zl. 2010/08/0129-6, gekürzt; Pressemitteilung<br />
2012<br />
Ein ebenfalls stark von Scheinselbstständigkeit betroffenes Feld ist <strong>der</strong> Kleintransport.<br />
Im Gegensatz zum Baubereich erscheint dieses Feld jedoch weniger reglementiert und<br />
kontrolliert, und die Problematik <strong>der</strong> Scheinselbstständigkeit hat sich hier in den letzten<br />
Jahren ausgeweitet (Int. 5, 27). Diese Entwicklung wird jedoch relativ unabhängig von<br />
<strong>der</strong> Arbeitsmarktliberalisierung gesehen, betroffen sind hier ‚traditionellerweise‘ Drittstaatsangehörige<br />
(vor allem ehem. Jugoslawien, Indien, Pakistan, Türkei) und die Öffnung<br />
hat hier keine merklichen Verschiebungen bewirkt.<br />
Die Praxis <strong>der</strong> Scheinselbstständigkeit im Bereich des Kleintransportwesens beruht<br />
darauf, dass <strong>der</strong> entsprechende Gewerbeschein für das Lenken von Fahrzeugen unter<br />
3,5 Tonnen ohne Konzession relativ leicht erlangt werden kann. Der Besitz eines solchen<br />
wird von Seiten <strong>der</strong> Speditionsunternehmen von FahrerInnen zumeist erwartet.<br />
Die Entlohnung <strong>der</strong> (schein-)selbstständigen FahrerInnen erfolgt somit pauschal (etwa:<br />
pro Paket) ohne jegliche Zuschläge, Diäten etc. und auch ohne Verantwortlichkeit für<br />
die Einhaltung <strong>der</strong> Lenk- und Ruhezeiten. De facto handelt es sich aber auch hierbei<br />
um eine unselbstständige Tätigkeit, da die Dienstzeiten, die zu bewerkstelligenden<br />
Auslieferungen und auch die Dienstkleidung vom Dienstgeber vorgegeben werden.<br />
In diesem Bereich erfolgen nach ExpertInnen-Meinung jedoch wesentlich weniger Kontrollen<br />
und Sanktionen als in <strong>der</strong> Baubranche, und die Durchsetzung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong><br />
ArbeitnehmerInnen ist äußerst schwierig. Zum einen nehmen die ExpertInnen relativ<br />
selten ein rechtliches Vorgehen durch die FahrerInnen wahr, was auf die Problematik<br />
<strong>der</strong> Interessensvertretung dieser Gruppe verweist: Aufgrund <strong>der</strong> fehlenden Mitgliedschaft<br />
bei <strong>der</strong> Arbeiterkammer o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Gewerkschaft scheuen sie häufig den<br />
Gang zur Rechtsberatung – was generell für alle (Schein-)Selbstständigen festgehalten<br />
werden kann. Mit Blick auf die (möglichen) Kontrolltätigkeiten sind für das Kleintransportwesen<br />
jedoch die hohe örtliche Mobilität <strong>der</strong> (Schein-)Selbstständigen und damit<br />
ihre schwierige Erreichbarkeit spezifisch. Vor allem problematisch wird aber auch das<br />
Fehlen gesetzlicher Instrumente – etwa im Sinne einer Generalunternehmerhaftung<br />
analog zur Bauwirtschaft (AuftraggeberInnen–Haftungsgesetz) – beklagt. Derartige<br />
Son<strong>der</strong>haftungsregelungen würden nach Einschätzung des/<strong>der</strong> ExpertIn (s. Int. 27) die<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Scheinselbstständigkeit in <strong>der</strong> Branche einschränken und AuftraggeberInnen<br />
bzw. die Speditionen mehr in die Verantwortung nehmen (ebd.).<br />
5.3.4.2 Nichtmeldung – illegale Beschäftigung<br />
Eine rigorose Form <strong>der</strong> Umgehung von SV-Beiträgen stellt die schlichte Nicht-Meldung<br />
von DienstnehmerInnen dar. Für den Baubereich sprechen mehrere ExpertInnen vom<br />
„üblichen Pfusch“ als <strong>der</strong> Bewerkstelligung von Bautätigkeiten – insbeson<strong>der</strong>e auch im<br />
privaten Wohnbau – mithilfe von nicht angemeldeten Arbeitskräften. Auch im Tourismus<br />
(siehe Fallbeispiel 28) sowie in <strong>der</strong> Landwirtschaft wird nach Einschätzung <strong>der</strong><br />
ExpertInnen ein erheblicher Anteil <strong>der</strong> Arbeitsleistung ohne jegliche Anmeldung er-<br />
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