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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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sammenhang mit dem boomenden Bausektor in Slowenien erwähnt wird (Int. 17, 24). 13<br />

Ein weiterhin sehr niedriges Lohnniveau im Land und insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Grenzregion<br />

wird die weitere Abwan<strong>der</strong>ung nach Österreich hingegen begünstigen, wie es beispielsweise<br />

für die Gruppe <strong>der</strong> Erntehelfer in Westungarn berichtet wird. 14<br />

Insgesamt wird jedoch vor dem Hintergrund einer hohen wirtschaftlichen und sozioökonomischen<br />

Dynamik in den Herkunftslän<strong>der</strong>n Arbeitsmigration nach Österreich heute<br />

eher als temporär charakterisiert, im Gegensatz zu auf lebenslange Erwerbstätigkeit<br />

in Österreich ausgelegter Arbeitsmigration früherer „Gastarbeitergenerationen“ (Int. 7).<br />

In an<strong>der</strong>en EU-8-Län<strong>der</strong>n werden aber auch politische Entwicklungen beobachtet,<br />

die eine Abwan<strong>der</strong>ung nach Österreich o<strong>der</strong> in ein an<strong>der</strong>es EU-Land forcieren. Vor<br />

allem in Ungarn hat <strong>der</strong> politische Wechsel im Jahr 2010 zu einem verstärkten „Überdie-Grenze-Schauen“<br />

geführt (Int. 11). Insbeson<strong>der</strong>e auch die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitslosenversicherung<br />

und die damit durchgesetzte Kürzung des möglichen Leistungsbezugs<br />

von 270 auf 90 Tage haben zu einem verstärkten Druck auf ungarische Arbeitskräfte<br />

geführt, sich in einem größeren Radius um Arbeit zu bemühen. Diese sozialpolitischen<br />

Entwicklungen in Ungarn könnten maßgeblichen Einfluss auf die regionale Arbeitsmarktsituation<br />

und die Beschäftigungssuche von ungarischen ArbeitnehmerInnen<br />

in Österreich nehmen (vgl. L&R <strong>Sozialforschung</strong> 2012).<br />

Für die Entwicklung von Lohn- und Sozialdumping in Österreich stellt schließlich auch<br />

die arbeitsrechtliche Praxis in den Herkunftslän<strong>der</strong>n eine Rahmenbedingung dar. Neu<br />

zugewan<strong>der</strong>te ArbeitnehmerInnen, die mit dem österreichischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechtssystem<br />

und auch den unterstützenden Institutionen wie AK und<br />

ÖGB kaum vertraut sind, haben oft wenig Information über ihre Ansprüche (s. auch<br />

Kapitel 5). Im direkten Vergleich <strong>der</strong> Kultur des Umgangs mit Arbeitsrechtssystemen<br />

weist ein/e ExpertIn etwa auf den Umstand hin, dass Scheinselbstständigkeit in <strong>der</strong><br />

Slowakei ein sehr weit verbreitetes Phänomen darstellt, und slowakische ArbeitnehmerInnen,<br />

die in Österreich scheinselbstständig beschäftigt werden, diese Konstellation<br />

als durchaus üblich und nicht illegal empfinden (Int. 4).<br />

Für Entwicklungen im gegenständlichen Bereich sind auch die politischen Rahmungen<br />

auf EU-europäischer Ebene eine relevante Einflussgröße. So werden die seitens <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinien zu Saisonniers (Vorschlag,<br />

KOM(2010) 379 endg.) und Konzernentsendungen (Vorschlag, KOM(2010) 378 endg.)<br />

im gegenständlichen Kontext kritisch gesehen (Int. 7). Insbeson<strong>der</strong>e, dass im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Saisonnier-Richtlinie vorgeschlagene ‚Multi-Seasonal-Permit‘ könnte zu einer Verstärkung<br />

illegaler Beschäftigungsverhältnisse führen. SaisonarbeitnehmerInnen sollen,<br />

so <strong>der</strong> Vorschlag, einen Aufenthaltstitel erhalten, <strong>der</strong> sie für eine bestimmte Höchstdauer<br />

pro Kalen<strong>der</strong>jahr (sechs Monate) zur Arbeit berechtigt. Ferner ist eine Bestimmung<br />

vorgesehen, mit <strong>der</strong> die Wie<strong>der</strong>einreise einer Saisonarbeitskraft in einer späteren<br />

Saison erleichtert werden soll, indem entwe<strong>der</strong> in den Folgejahren ein vereinfachtes<br />

Verfahren für jene ArbeitnehmerInnen zum Tragen kommt, die bereits zugelassen,<br />

13<br />

14<br />

Generell ist das Lohnniveau in den EU-8 Staaten noch deutlich niedriger als in Österreich. Der Nettoverdienst<br />

eines/r beispielsweise alleinstehenden Arbeitnehmers/in ohne Kin<strong>der</strong> (in Kaufkraftstandards,<br />

100% des AW (Average Worker)-Lohnes) ist laut Eurostat in Österreich um mindestens das doppelte<br />

so hoch als in den EU-8 Staaten.;<br />

http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/labour_market/earnings<br />

Der ORF berichtete davon, dass in <strong>der</strong> Grenzregion Sopron ein Mangel an Erntehelfern dazu führt,<br />

dass die regionalen Weinbauern ihre Arbeitskräfte in ärmeren ostungarischen Regionen anwerben<br />

(4.8.2011). In Ungarn könne man bei <strong>der</strong> Weinlese umgerechnet 1,84 bis 2,02 Euro pro Stunde verdienen,<br />

in Österreich würden 3,50 bis 5 Euro bezahlt, heißt es in dem Bericht.<br />

15

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