17.11.2014 Aufrufe

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fallbeispiel 12: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />

Grundlohns um 83% – Bezahlung von „Löhnen des Herkunftslandes“<br />

Auf einer privaten Baustelle in Nie<strong>der</strong>österreich werden drei ungarische<br />

Arbeitnehmer angetroffen, die im Auftrag eines ungarischen Unternehmers<br />

mit Dachdeckerarbeiten beschäftigt sind. Die erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen<br />

in deutscher Sprache und die A1-Sozialversicherungsformulare liegen<br />

ebenso wenig vor wie die Meldungen an die ZKO und wurden auch nicht<br />

nachgereicht.<br />

Der ungarische Unternehmer gibt an, dass er in Ungarn eine eigene Firma<br />

habe, eine Gewerbeberechtigung für Dachdecker und Zimmerergewerbe<br />

besitze und dass es sich um seine Arbeiter handle. Zwei seien mit 8h/Tag<br />

bei seinem Unternehmen angemeldet und werden nach <strong>der</strong> dreitägigen<br />

Beschäftigung wie<strong>der</strong> abgemeldet, <strong>der</strong> dritte sei längere Zeit bei ihm beschäftigt.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Entlohnung <strong>der</strong> Arbeitnehmer teilt <strong>der</strong> Unternehmer mit,<br />

dass diese den ungarischen Lohn erhalten, er habe ihnen aber versprochen,<br />

dass sie ein wenig mehr bekommen werden. Laut Aussage des Arbeitgebers<br />

beträgt <strong>der</strong> ungarische Lohn ca. 78.000,00 HUF (=260,00 Euro)<br />

pro Monat. Geht man davon aus, dass es sich bei diesem Betrag um einen<br />

Nettobetrag handelt, beläuft sich <strong>der</strong> entsprechende Bruttolohn 306,60<br />

Euro. Dies entspricht unter Berücksichtigung einer kollektivvertraglichen<br />

Arbeitszeit von 39 Stunden (Kollektivvertrag Dachdeckergewerbe) einem<br />

Stundenlohn in <strong>der</strong> Höhe von 1,81 Euro brutto. Der zustehende Grundlohn<br />

beträgt 10,54 Euro. Es liegt somit eine Unterentlohnung im Ausmaß von<br />

82,83%.<br />

Die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum LSDB erstattet<br />

aufgrund des Tatbestandes <strong>der</strong> Unterentlohnung von drei Arbeitnehmern<br />

Anzeige und beantragt ein Strafausmaß von 9.000 Euro pro Dienstnehmer.<br />

Quelle: Kompetenzzentrum LSDB; Anzeige lfd. Nr. 5, Jänner 2012, gekürzt<br />

Fallbeispiel 13: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />

Grundlohns um 65 und 72% – Eintagesentsendung<br />

Bei Reparaturarbeiten an Güterwaggons in Nie<strong>der</strong>österreich werden drei<br />

ungarische Arbeitnehmer angetroffen. Die erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen<br />

in deutscher Sprache, die A1-Sozialversicherungsformulare sowie die<br />

Meldungen an die ZKO lagen nicht vor und wurden auch nicht nachgereicht.<br />

Nach Angaben des Firmeninhabers mit Sitz in Ungarn hat er den Auftrag<br />

für die Reparaturarbeiten übernommen und diese würden einen Tag dauern.<br />

Die Arbeitnehmer geben an, dass sie seit mehreren Jahren zum Reparieren<br />

von Eisenbahnwaggons bei dieser Firma beschäftigt seien. Zwei<br />

von ihnen erhalten als Techniker einen Stundenlohn von 1.000 HUF (ca.<br />

3,32 Euro), <strong>der</strong> dritte als Helfer verdiene 800 HUF (ca. 2,65 Euro).<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> des Kollektivvertrags für Metallgewerbe sind die beiden<br />

Facharbeiter in die Lohngruppe 6 mit einem Mindestlohn von 9,51 Eu-<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!