Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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Fallbeispiel 12: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />
Grundlohns um 83% – Bezahlung von „Löhnen des Herkunftslandes“<br />
Auf einer privaten Baustelle in Nie<strong>der</strong>österreich werden drei ungarische<br />
Arbeitnehmer angetroffen, die im Auftrag eines ungarischen Unternehmers<br />
mit Dachdeckerarbeiten beschäftigt sind. Die erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen<br />
in deutscher Sprache und die A1-Sozialversicherungsformulare liegen<br />
ebenso wenig vor wie die Meldungen an die ZKO und wurden auch nicht<br />
nachgereicht.<br />
Der ungarische Unternehmer gibt an, dass er in Ungarn eine eigene Firma<br />
habe, eine Gewerbeberechtigung für Dachdecker und Zimmerergewerbe<br />
besitze und dass es sich um seine Arbeiter handle. Zwei seien mit 8h/Tag<br />
bei seinem Unternehmen angemeldet und werden nach <strong>der</strong> dreitägigen<br />
Beschäftigung wie<strong>der</strong> abgemeldet, <strong>der</strong> dritte sei längere Zeit bei ihm beschäftigt.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Entlohnung <strong>der</strong> Arbeitnehmer teilt <strong>der</strong> Unternehmer mit,<br />
dass diese den ungarischen Lohn erhalten, er habe ihnen aber versprochen,<br />
dass sie ein wenig mehr bekommen werden. Laut Aussage des Arbeitgebers<br />
beträgt <strong>der</strong> ungarische Lohn ca. 78.000,00 HUF (=260,00 Euro)<br />
pro Monat. Geht man davon aus, dass es sich bei diesem Betrag um einen<br />
Nettobetrag handelt, beläuft sich <strong>der</strong> entsprechende Bruttolohn 306,60<br />
Euro. Dies entspricht unter Berücksichtigung einer kollektivvertraglichen<br />
Arbeitszeit von 39 Stunden (Kollektivvertrag Dachdeckergewerbe) einem<br />
Stundenlohn in <strong>der</strong> Höhe von 1,81 Euro brutto. Der zustehende Grundlohn<br />
beträgt 10,54 Euro. Es liegt somit eine Unterentlohnung im Ausmaß von<br />
82,83%.<br />
Die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum LSDB erstattet<br />
aufgrund des Tatbestandes <strong>der</strong> Unterentlohnung von drei Arbeitnehmern<br />
Anzeige und beantragt ein Strafausmaß von 9.000 Euro pro Dienstnehmer.<br />
Quelle: Kompetenzzentrum LSDB; Anzeige lfd. Nr. 5, Jänner 2012, gekürzt<br />
Fallbeispiel 13: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />
Grundlohns um 65 und 72% – Eintagesentsendung<br />
Bei Reparaturarbeiten an Güterwaggons in Nie<strong>der</strong>österreich werden drei<br />
ungarische Arbeitnehmer angetroffen. Die erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen<br />
in deutscher Sprache, die A1-Sozialversicherungsformulare sowie die<br />
Meldungen an die ZKO lagen nicht vor und wurden auch nicht nachgereicht.<br />
Nach Angaben des Firmeninhabers mit Sitz in Ungarn hat er den Auftrag<br />
für die Reparaturarbeiten übernommen und diese würden einen Tag dauern.<br />
Die Arbeitnehmer geben an, dass sie seit mehreren Jahren zum Reparieren<br />
von Eisenbahnwaggons bei dieser Firma beschäftigt seien. Zwei<br />
von ihnen erhalten als Techniker einen Stundenlohn von 1.000 HUF (ca.<br />
3,32 Euro), <strong>der</strong> dritte als Helfer verdiene 800 HUF (ca. 2,65 Euro).<br />
Auf Grundlage <strong>der</strong> des Kollektivvertrags für Metallgewerbe sind die beiden<br />
Facharbeiter in die Lohngruppe 6 mit einem Mindestlohn von 9,51 Eu-<br />
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