17.11.2014 Aufrufe

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

des BUAG und <strong>der</strong> Finanzpolizei wegen Nicht-Bereithaltung von Lohnunterlagen durch<br />

ausländische ArbeitgeberInnen werden hier nicht dokumentiert. Die BUAK hat wegen<br />

Nichtvorlage <strong>der</strong> Lohnunterlagen im Zeitraum seit 1.5.2011 mit Stand 7.3.2012 14 Anzeigen<br />

eingebracht. Seitens <strong>der</strong> Finanzpolizei wurden bis Ende Februar 271 Anzeigen<br />

eingebracht.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> verschiedenen behördlichen Zuständigkeiten liegt somit keine einheitliche<br />

Evidenz zu allen Anzeigen nach dem LSDB-G vor. Aufgabe des Kompetenzzentrum<br />

LSDB ist, wie eingangs erwähnt, die Verwaltung <strong>der</strong> zentralen Strafevidenz, in <strong>der</strong><br />

rechtskräftige Bescheide erfasst werden. Solch rechtskräftige Bescheid wegen Nicht-<br />

Bereithaltung von Lohnunterlagen liegen zum Stichtag 29.2.2012 insgesamt 13 vor,<br />

wovon zehn auf ausländische Unternehmen und drei Bescheide auf inländische Betriebe<br />

entfallen (siehe dazu auch Fallbeispiele in Kapitel 5.3.2.1).<br />

Baustellenkontrollen durch die BUAK<br />

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist auf Basis des BUAG zur Durchführung<br />

von Baustellenkontrollen berechtigt, um die Einhaltung <strong>der</strong> Meldepflichten zu<br />

überprüfen, und vollzieht in diesem Zusammenhang auch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.<br />

Die Kontrollorgane verfügen dazu über relativ umfassende<br />

Betretungs-, Auskunfts-, Einsichtsrechte sowie das Recht, die Identität <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen<br />

festzustellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Bediensteten <strong>der</strong> BUAK erfor<strong>der</strong>liche<br />

Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen zu gewähren,<br />

was sich auf die Arbeitsverhältnisse, die Art <strong>der</strong> Beschäftigung sowie die<br />

Lohnunterlagen bezieht (BUAG § 23a Abs.3).<br />

Laut den Überprüfungsstatistiken <strong>der</strong> BUAK haben im Zeitraum von 1.Mai 2011 bis 29.<br />

Februar 2012 gut 2.800 Baustellenkontrollen stattgefunden, im Zuge <strong>der</strong>er gut 3.700<br />

Firmen und gut 14.100 ArbeitnehmerInnen kontrolliert wurden. Die Kontrollorgane prüfen<br />

bei je<strong>der</strong> Baustellenkontrolle das Vorliegen von eventuellen Lohnunterschreitungen<br />

nach dem LSDB-G und die Einhaltungen <strong>der</strong> Bestimmungen des BUAG. Ein regionaler<br />

Schwerpunkt lag dabei auf <strong>der</strong> Bundeshauptstadt, hier fand ein Viertel <strong>der</strong> Kontrollen<br />

statt 52 . Im Durchschnitt wurden bei 7% <strong>der</strong> kontrollierten Unternehmen Verdachtsfälle<br />

nach LSDB-G dokumentiert. Zu einer Anzeige wegen Unterentlohnung kam es im<br />

Schnitt bei jedem vierten Verdachtsfall, insgesamt entspricht das knapp 2% <strong>der</strong> kontrollierten<br />

Firmen.<br />

Bis zum Stichtag 7.3.2012 hat die BUAK 70 Anzeigen 53 wegen Unterentlohnung nach<br />

LSDB-G eingebracht (§7i Abs 3 AVRAG iVm §9 Abs 1 VstG, siehe Abbildung 22). Von<br />

diesen 70 Anzeigen sind zum Stichtag 59 Verfahren in 1. Instanz anhängig und 11<br />

Strafbescheide wurden ausgestellt. In bislang vier Fällen wurde dagegen in Berufung<br />

gegangen. Die Bescheide behandeln einen Streitwert von insgesamt 573.000 Euro.<br />

Laut Auskunft <strong>der</strong> BUAK liegen zwei rechtskräftige Bescheide vor, die auf Anzeigen<br />

<strong>der</strong> BUAK zurück zu führen sind. Diese Bescheide scheinen in <strong>der</strong> Evidenz des Kompetenzzentrum<br />

LSDB jedoch (noch) nicht auf. Hier ist anzunehmen, dass die gesetzlich<br />

vorgesehene Übermittlung <strong>der</strong> Ausfertigungen rechtskräftiger Bescheide durch die<br />

rechtssprechenden Instanzen an das LSDB noch nicht erfolgt ist.<br />

52<br />

53<br />

‚Nur‘ ein Anteil von 14% <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> BUAK zuschlagspflichtigen Firmen sind in Wien ansässig (gemessen<br />

an <strong>der</strong> mittleren Anzahl von monatlich gemeldeten Betrieben im Jahr 2011 lt. BUAK-Statistik)<br />

Die Differenz zur weiter oben dargestellten Statistik des Kompetenzzentrum LSDB ergibt sich durch die<br />

unterschiedlichen Stichtage <strong>der</strong> Datenübermittlung.<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!