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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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lasser an eine österreichische Pharmafirma überlassen. Die Arbeitnehmer<br />

wurden täglich im Ausmaß von 10 bis 12 Stunden eingesetzt, teilweise<br />

auch samstags im Ausmaß von 5 bis 6 Stunden. Als Entlohnung erhalten<br />

sie zwischen 350 Euro – 570 Euro (netto, bar auf die Hand) für einen Monat<br />

Arbeit. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> restliche ihnen eigentlich zustehende Lohn, noch die<br />

Überstunden bzw. <strong>der</strong> Urlaub werden ausbezahlt.<br />

Die Arbeitnehmer wenden sich zunächst an das AMS in Znaim, das sie an<br />

die Beratungsstelle ZUWINS verweist. Die Rechtsberaterin des ZUWINS<br />

Projektes macht in weiterer Folge die offenen Ansprüche <strong>der</strong> betroffenen<br />

Dienstnehmer schriftlich geltend. Als <strong>der</strong> Dienstgeber daraufhin nicht reagiert,<br />

nimmt die ZUWINS-Rechtsberaterin Kontakt mit <strong>der</strong> Rechtsschutzabteilung<br />

<strong>der</strong> AK Wien auf. Es folgt ein Gruppentermin mit einem Anwalt,<br />

MitarbeiterInnen <strong>der</strong> Arbeitsrechtabteilung <strong>der</strong> AK sowie VertreterInnen<br />

<strong>der</strong> Gebietskrankenkasse.<br />

Der Anwalt erhebt nun eine Klage, weitere Behörden wurden eingeschaltet<br />

und ermitteln.<br />

Quelle: ZUWINS Rechtsberatung, Stand Anfang März 2012<br />

Generell ist Lohn- und Sozialdumping in kleinen und mittleren Unternehmen wesentlich<br />

wahrscheinlicher als in Großbetrieben. In letzteren stellt <strong>der</strong> Betriebsrat eine wichtige<br />

Kontrollinstanz dar, <strong>der</strong> für die Wahrung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Beschäftigten eine<br />

wesentliche Rolle spielt. Die befragten ExpertInnen argumentieren auch, dass große<br />

Unternehmen leichter zu kontrollieren sind als all die vielen kleinen (Int. 5), und auch<br />

ihr Renommee, ihre internationale Reputation ist dabei von Belang: große Betriebe<br />

„können sich da nichts leisten – die Schattenwirtschaft passiert bei den kleinen“ (Int. 7).<br />

Unterentlohnung, inkorrekte Anmeldung beim Sozialversicherungsträger, illegale Beschäftigung<br />

etc. finden somit in erster Linie in KMUs statt. Diese dominieren die insgesamt<br />

kleinteilig strukturierte österreichische Unternehmenslandschaft: Kleine Unternehmen<br />

(bis 9 Beschäftigte) machen – <strong>der</strong> Beschäftigtenstatistik <strong>der</strong> WKO zufolge 56 –<br />

99% <strong>der</strong> Betriebe aus, und dies gilt in ähnlichem Maß für die hier diskutierten Bereiche<br />

wie beispielsweise <strong>der</strong> Bauwirtschaft (92%) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beherbergung und Gastronomie<br />

(96%).<br />

Damit in Verbindung steht die Beobachtung und Erfahrung <strong>der</strong> befragten ExpertInnen,<br />

dass Unterentlohnung insbeson<strong>der</strong>e bei ausländischen Unternehmen ein Thema ist,<br />

die nach Einschätzung <strong>der</strong> ExpertInnen ebenfalls weit überwiegend dem KMU-Bereich<br />

zugerechnet werden können. Dies entspricht den bisherigen Bilanzen <strong>der</strong> Anzeigen<br />

nach LSDB-G (vgl. Kapitel 5.2), wobei darauf hinzuweisen ist, dass – ungeachtet dieser<br />

Übereinstimmung zwischen ExpertInneneinschätzung und LSDB-G Bilanz – systematische<br />

Kontrollen inländischer Betriebe erst ab dem Frühjahr 2012 erfolgen und<br />

diese Ergebnisse abzuwarten sind.<br />

Was regionale Unterschiede des Auftretens von Lohn- und Sozialdumping anbelangt,<br />

äußern sich die ExpertInnen eher zurückhaltend, da sich ihre Expertise zumeist auf<br />

spezifischen Regionen und Branchen bezog. Auch die bisherige Bilanz nach dem<br />

LSDB-G deutet nicht darauf hin, dass Lohndumping in einer regionalen Perspektive<br />

unterschiedliches Gewicht einnimmt.<br />

56<br />

Leistungs- und Strukturdaten 2009; beruhend auf Kammermitglie<strong>der</strong>n in Österreich, landwirtschaftlicher<br />

Bereich ist hierbei nicht erfasst.<br />

73

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