Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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überlassenen Arbeitskräfte vermutlich nicht auffallen, wobei sicher auch unter den Beschäftigerbetrieben<br />
<strong>der</strong> Anteil groß ist, <strong>der</strong> über keine betriebsrätlichen Strukturen verfügt<br />
(vor allem im Gewerbebereich, Int. 1).<br />
2.2.3 Zur Legalisierung von Schwarzarbeit<br />
Mit <strong>der</strong> Möglichkeit, ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich nun legal arbeiten<br />
zu können, waren generell Hoffnungen auf die Legalisierung von bislang illegal beschäftigten<br />
Personen aus den EU-8 verbunden. Im Tourismus und im Baubereich werden<br />
diesbezüglich keine maßgeblichen Verän<strong>der</strong>ungen erwartet, da hier eine illegale<br />
Beschäftigung auch weiterhin für beide Seiten Vorteile bringen kann (bspw. Int. 21, 22,<br />
23, 24). Bei letzterem wird mitunter auch ein Anstieg erwartet, da – wie<strong>der</strong>um konjunkturabhängig<br />
– sinkende Kaufkraft dem ‚üblichen Pfusch‘ im privaten Wohnbau eher zuals<br />
abträglich sein könnte. Am ehesten ist für die ExpertInnen eine Legalisierung von<br />
Schwarzarbeit im privaten Bereich vorstellbar, also die nunmehrige Anmeldung von<br />
zuvor schwarz beschäftigten Haushaltshilfen, RaumpflegerInnen, Kin<strong>der</strong>betreuerInnen<br />
o<strong>der</strong> auch in <strong>der</strong> 24h-Pflege (Int. 2, 4, 1, 15), wenngleich die korrekte Anmeldung zur<br />
Sozialversicherung für private Haushalte als relativ aufwändig empfunden wird (Int. 7).<br />
Von einigen ExpertInnen wird in diesem Zusammenhang <strong>der</strong> Dienstleistungsscheck<br />
angesprochen, <strong>der</strong> seit 2006 als Zahlungsmittel für <strong>der</strong>artige einfache haushaltstypische<br />
Dienstleistungen (unterhalb <strong>der</strong> Geringfügigkeitsgrenze) zur Verfügung steht. Es<br />
bestand die Vermutung, dass diese vergleichsweise einfache Möglichkeit <strong>der</strong> Anmeldung<br />
einige zuvor schwarz beschäftigte ArbeitnehmerInnen aus den EU-8 im Zuge <strong>der</strong><br />
Arbeitsmarktöffnung in die Legalität überleiten würde. 20<br />
Die Zahl <strong>der</strong> BezieherInnen von Dienstleistungsschecks hat sich seit <strong>der</strong> Einführung<br />
insgesamt mo<strong>der</strong>at entwickelt, zuletzt (Jänner 2012) bezogen österreichweit etwa<br />
2.870 Personen monatlich Dienstleistungsschecks, nur 191 o<strong>der</strong> 6,6% von ihnen<br />
stammten aus den EU-8 (Quelle: BMASK). Bei jenen zeigt sich mit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung<br />
wohl ein sehr starker relativer Anstieg von BezieherInnen (+59% im Mai,<br />
+124% im Juni jeweils im Vergleich zu April 2011), allerdings – wie erwähnt – mit sehr<br />
geringer quantitativer Bedeutung. Es handelt sich dabei weit überwiegend um Frauen<br />
(96% <strong>der</strong> EU-8-BezieherInnen). Als Herkunftslän<strong>der</strong> sind Polen, Ungarn und die Slowakei<br />
quantitativ von Bedeutung, an<strong>der</strong>e Staaten spielen so gut wie keine Rolle 21 .<br />
Dienstleistungsscheck-BezieherInnen aus den EU-8 Län<strong>der</strong>n sind dabei vorwiegend im<br />
Burgenland, Nie<strong>der</strong>österreich und Wien tätig. Insgesamt ist die Nutzung dieser Form<br />
<strong>der</strong> geringfügigen Anmeldung für liberalisierte Arbeitskräfte aber ein quantitativ vernachlässigbarer<br />
Faktor.<br />
So bleiben die Einschätzungen <strong>der</strong> ExpertInnen zu einer Legalisierung von Schwarzarbeit<br />
im Zuge <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung insgesamt vage. Schwarzarbeit hat es an sich,<br />
20<br />
21<br />
Der Kaufpreis des Dienstleistungsschecks für den <strong>der</strong>/die ArbeitgeberIn unterscheidet sich vom Wert,<br />
den er für den/die ArbeitnehmerIn bei <strong>der</strong> Einlösung hat und beinhaltet einen Beitrag zur gesetzlichen<br />
Unfallversicherung sowie einen Verwaltungskostenanteil. Der/die ArbeitnehmerIn ist damit unfallversichert<br />
und erwirbt die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung (Opting-In<br />
bei geringfügiger Beschäftigung). Er/sie erhält den Dienstleistungsscheck nach Verrichtung <strong>der</strong> Arbeit<br />
und kann diesen bei den Gebietskrankenkassen bzw. bei <strong>der</strong> Versicherungsanstalt für Eisenbahnen<br />
und Bergbau einlösen. Seit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung im Mai 2011 wurde das Verfahren insofern vereinfacht,<br />
als den ArbeitgeberInnen eine vollelektronische Abwicklung zur Verfügung gestellt wurde (DLS-<br />
Online).<br />
Von den BezieherInnen aus EU-8-Län<strong>der</strong>n stammen fast 90% aus Polen, Ungarn o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Slowakei.<br />
20