Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zumerken ist, dass in den einzelnen Arbeitsverträgen jeweils ein weit geringerer<br />
Lohn (in <strong>der</strong> Höhe von 770 LEI (=148,62 Euro) angegeben ist.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> übereinstimmenden Aussagen von Dienstgeber und Dienstnehmern<br />
wurde seitens <strong>der</strong> Behörde davon ausgegangen, dass diese Angaben<br />
den Tatsachen entsprechen.<br />
Der zustehende Grundlohn ist auf Basis des Kollektivvertrages für die<br />
Bauindustrie und Baugewerbe zu ermitteln. Dieser beträgt für Facharbeiter<br />
12,00 Euro brutto/Stunde (2.026,44 Euro brutto/Monat), in den Fällen <strong>der</strong><br />
drei Facharbeiter liegt somit eine Unterentlohnung von 81,38% vor. Für<br />
Bauhilfsarbeiter beträgt <strong>der</strong> kollektivvertragliche Lohn 10,21 Euro brutto/Stunde<br />
(1.724,15 Euro brutto/Monat), die Unterentlohnung liegt hier bei<br />
78,11%.<br />
Die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum LSDB erstattet<br />
daher aufgrund des Tatbestandes <strong>der</strong> Unterentlohnung von sieben Arbeitnehmern<br />
Anzeige und beantragt ein Strafausmaß von 14.000 Euro pro<br />
Dienstnehmer.<br />
Quelle: Kompetenzzentrum LSDB; Anzeige lfd. Nr. 3, September 2011, gekürzt<br />
Fallbeispiel 11: Anzeige des LSDB wegen wie<strong>der</strong>holter (geringfügiger)<br />
Unterschreitung des Grundlohns um 3%<br />
In Salzburg treffen die Kontrollorgane auf drei deutsche Arbeitnehmer, die<br />
bereits früher bei <strong>der</strong> Kontrolle einer oberösterreichischen Baustelle angetroffen<br />
worden waren. Die damalige Überprüfung hat eine geringfügige<br />
Unterentlohnung ergeben: Die Arbeitnehmer waren als Installateurfacharbeiter<br />
tätig und erhielten für ihre Tätigkeit im Ausmaß von 35 Wochenstunden<br />
einen monatlichen Bruttogehalt von 1.571,43 Euro. Auf Grundlage<br />
des anzuwendenden Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden<br />
Gewerbe steht den Arbeitnehmern ein Stundenlohn von<br />
10,69 Euro brutto zu, was für die vereinbarte Arbeitszeit von 35 Stunden<br />
einen monatlichen Lohn in <strong>der</strong> Höhe von 1.620,06 Euro brutto ergab.<br />
Nachdem die Unterentlohnung geringfügig und erstmalig war, hat das<br />
Kompetenzzentrum LSDB den Arbeitgeber aufgefor<strong>der</strong>t, die Differenz<br />
nachweislich nachzuzahlen. Als dieser Auffor<strong>der</strong>ung Folge geleistet wurde,<br />
wurde von einer Anzeige gem. § 7 e Abs. 5 AVRAG abgesehen.<br />
Bei <strong>der</strong> Kontrolle in Salzburg werden erneut Lohnunterlagen vorgelegt, die<br />
wie<strong>der</strong>um einen monatlichen Lohn in <strong>der</strong> Höhe von 1.571,43 Euro brutto<br />
enthalten haben, während die Dienstnehmer unverän<strong>der</strong>ten Tätigkeiten<br />
und Arbeitszeiten nachgehen.<br />
Nachdem die Firma bei den Arbeitnehmern erneut den Grundlohn – wenn<br />
auch nur geringfügig – unterschritten hat, ist gem. § 7e Abs.5 AVRAG ein<br />
Absehen von <strong>der</strong> Strafanzeige nicht möglich. Die Wiener Gebietskrankenkasse<br />
als Kompetenzzentrum LSDB erstattet daher aufgrund des Tatbestandes<br />
<strong>der</strong> Unterentlohnung von zwei Arbeitnehmern Anzeige und beantragt<br />
ein Strafausmaß von 1.000 Euro pro Dienstnehmer.<br />
Quelle: Kompetenzzentrum LSDB; Anzeige lfd. Nr. 2, Jänner 2012, gekürzt<br />
78