Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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schen den Behörden und <strong>der</strong>en Kooperationsstrukturen stellt. Jedenfalls sehen die<br />
befragten ExpertInnen in diesen Bereichen große Herausfor<strong>der</strong>ungen und Optimierungspotenziale,<br />
was die effektive zwischenbehördliche Zusammenarbeit betrifft.<br />
Fallbeispiel 35: Schwierige Erreichung betroffener ArbeitnehmerInnen<br />
Ein ungarischer Unternehmer kauft ein Hotel in Kärnten und führt eine Generalsanierung<br />
<strong>der</strong> Immobilie durch, ehe er sie wie<strong>der</strong> abstößt. Für die zentralen<br />
Arbeiten im Bereich <strong>der</strong> Baustatik beauftragt er ein österreichisches<br />
Unternehmen, für sämtliche an<strong>der</strong>en Arbeiten etwa in den Bereichen Verputzen,<br />
Estrichlegen, Bodenlegen, etc. beschäftigt er diverse ungarische<br />
Firmen mit vielen unterschiedlichen ungarischen Arbeitskräften. Außerdem<br />
wird sämtliches Arbeitsmaterial, bis zum Zement, aus Ungarn geholt, und<br />
sogar <strong>der</strong> anfallende Schutt wird mit den Firmenfahrzeugen nach Ungarn<br />
entsorgt. Wie die Betriebsräte des vor Ort tätigen österreichischen Unternehmens<br />
berichten, schlafen die ungarischen ArbeiternehmerInnen während<br />
ihrer Tätigkeit in unzureichenden Lagern direkt in <strong>der</strong> Baustelle.<br />
Eine Vertretung und Rechtsdurchsetzung ist in diesen Fällen sehr schwierig,<br />
da sich die ungarischen Arbeitskräfte – zum Teil aus Angst um ihre Arbeit,<br />
zum Teil aufgrund fehlenden Wissens um ihre Rechte und mangeln<strong>der</strong><br />
Deutschkenntnisse – nicht an Interessensvertretungen wenden. Da sie sehr<br />
sporadisch arbeiten, sind sie selten anzutreffen und daher kaum zu kontrollieren.<br />
Quelle: ExpertInnengespräch Nr.21<br />
Informations- und Kontrollmöglichkeiten <strong>der</strong> Betriebsräte/innen<br />
BetriebsrätInnen fungieren als erste Anlaufstelle und Kontrollinstanz bei Lohndumping.<br />
Gerade für den Baubereich, aber auch die Beherbergung und Gastronomie wird von<br />
den ExpertInnen aufgezeigt, dass die „Problemfälle“ nicht die großen, österreichischen<br />
Unternehmen darstellen. Sie sind relativ leicht zu kontrollieren, und sie können oftmals<br />
ihr Renommee in <strong>der</strong> Branche nicht durch Strafverfahren gefährden. Der schwierige<br />
Bereich sind vielmehr ausländische Firmen und das große Feld <strong>der</strong> kleinen Betriebe,<br />
die häufig über keine betriebsrätlichen Strukturen verfügen.<br />
Dabei wird die Branche <strong>der</strong> Arbeitskräfteüberlassung als spezifisches Problemfeld gesehen<br />
– überlassene Arbeitskräfte werden nicht o<strong>der</strong> nur in beschränktem Ausmaß von<br />
den BetriebsrätInnen <strong>der</strong> Beschäftigerbetriebe unterstützt. Bezüglich <strong>der</strong> betriebsrätlichen<br />
Vertretung im Überlasserbetrieb selbst sind laut Angabe eines/r Experten/in mit<br />
22 von 1.400 Überlasserbetrieben in Österreich nur die wenigsten organisiert (Int. 10).<br />
Auf ArbeitnehmerInnenseite spiegelt sich dies insofern wi<strong>der</strong>, als – wie eine Befragung<br />
zeigte – überlassene Arbeitskräfte häufig (35%) über das Vorhandensein eines Betriebsrates<br />
im Überlasserbetrieb gar nicht Bescheid wissen. Von jenen die darüber<br />
Auskunft geben können, besteht bei weniger als <strong>der</strong> Hälfte (44%) ein Betriebsrat (siehe<br />
Riesenfel<strong>der</strong>/Wetzel 2010).<br />
Insgesamt wird eine Stärkung <strong>der</strong> Informations- und Kontrollmöglichkeiten <strong>der</strong> Betriebsräte/innen<br />
als wichtiger Ansatzpunkt angesehen (bspw. Int. 10, 15, 17). Sofern<br />
hier Konkreteres angeführt wird, handelt es sich die Frage von Zutrittsrechten auf Arbeitsstellen<br />
zur Beratung, Information und Kontrolle, im Falle von Überlassungen also<br />
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