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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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tInnen im ersten Quartal 2012 lässt sich diese These nicht bestätigen. Anfragen von<br />

ArbeitnehmerInnen in einem stark steigenden Ausmaß wurden nicht registriert. Inwiefern<br />

dies auch auf eine entsprechend positive Wirkung des LSDB-G (siehe Kapitel 5.1)<br />

zurückgeführt werden kann, ist schwer zu beurteilen. Zwar wird von den meisten ExpertInnen<br />

eine präventive Wirkung gesehen, zugleich kann dies nicht gleichgesetzt<br />

werden mit dem Nicht-Vorhandensein von Lohndumping. ArbeitnehmerInnen nehmen<br />

Dumping mitunter in Kauf, weil sie die Arbeitsstelle nicht verlieren wollen, o<strong>der</strong> weil <strong>der</strong><br />

Verdienst unter dem Kollektivvertrag in Österreich immer noch bedeutend höher ist als<br />

in ihren Heimatlän<strong>der</strong>n etc. (siehe auch Kapitel 5.4).<br />

Die vorgenommene Strukturierung <strong>der</strong> Formen von Lohn- und Sozialdumping bzw. die<br />

Zuordnung <strong>der</strong> Fallbeispiele ist in gewissem Grad eine künstliche Trennung, denn oftmals<br />

sind die Praxen eng miteinan<strong>der</strong> verbunden (bspw. sozialversicherungsrechtliche<br />

Anmeldung auf Grund falscher Arbeitszeitangaben, Vorenthalt von Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

und Unterschreitung Grundlohn, etc.). Mit dem folgenden Abschnitt wird jedenfalls kein<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, son<strong>der</strong>n es sollen wesentliche Formen und Mechanismen<br />

von Lohndumping basierend auf empirisch vorfindlichen Fällen veranschaulicht<br />

werden.<br />

5.3.1 Branchen und Unternehmensmerkmale<br />

Die Wirtschaftsbranchen, in denen Formen von Lohn- und Sozialdumping vor allem<br />

auftreten, haben sich mit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung nicht maßgeblich verän<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong><br />

Einschätzung <strong>der</strong> ExpertInnen sind es aktuell dieselben Branchen, in denen bereits vor<br />

<strong>der</strong> Liberalisierung Formen <strong>der</strong> Unterentlohnung häufig auftraten. Im Wesentlichen sind<br />

das die Branchen Bau und Baunebengewerbe, Landwirtschaft, Gastronomie und die<br />

Arbeitskräfteüberlassung, aber auch die Güterbeför<strong>der</strong>ung. Für den Baubereich belegen<br />

auch die bisherigen Kontrollen nach dem LSDB-G eine hohe Betroffenheit, entfallen<br />

doch <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> Anzeigen wegen Unterentlohnung bislang auf Bauunternehmen<br />

(siehe zur Darstellung dieser Fälle Kapitel 5.3.2.1 und 5.3.2.2 beziehungsweise<br />

auch Kapitel 5.3.5 zu Konstruktionen mit Scheinfirmen).<br />

Fallbeispiel 1: Lohn- und Sozialdumping in <strong>der</strong> Bauwirtschaft<br />

Eine Kärntner Baufirma mit einem ungarischen Geschäftsführer wirbt<br />

DienstnehmerInnen in Ostungarn und entsendet sie nach Deutschland<br />

(München). Die rund 20 DienstnehmerInnen werden teilweise zur Sozialversicherung<br />

und zur BUAK angemeldet. Den versprochenen ortsüblichen<br />

Lohn (brutto 12,40 Euro / Stunde) erhalten sie nicht, son<strong>der</strong>n lediglich<br />

Akontozahlungen in insgesamt so geringer Höhe, dass sie die Heimfahrt<br />

kaum antreten können bzw. sich Geld von Bekannten leihen müssen.<br />

Auch nachträglich erfolgen keine Lohnzahlungen. Die Firma beruft sich<br />

plötzlich auf Qualitätsmängel und will 20% des Lohnes (pauschal) abziehen.<br />

Aber selbst dieser Restbetrag wird nicht zur Auszahlung gebracht.<br />

Die Firma geht alsbald in Konkurs. Da Verdacht auf Sozialbetrug besteht,<br />

ermittelt mittlerweile die Kärntner Staatsanwaltschaft gegen die Firma.<br />

Die arbeitsrechtlichen Ansprüche werden über den Insolvenzschutzverband<br />

für Arbeitnehmer Kärnten (ISA) geltend gemacht, welchem – da ausschließlich<br />

ungarische DienstnehmerInnen betroffen sind – die ISA Burgenland<br />

sowie das IGR-Projekt behilflich sind. Die Aufnahmeschriften und<br />

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