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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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Entsendungen nach Österreich finden zu einem hohen Anteil von Unternehmen statt,<br />

welche Bautätigkeiten ausführen, und diese haben nach <strong>der</strong> Liberalisierung des<br />

Arbeitsmarktes noch zusätzlich an Gewicht gewonnen. Dies zeigt sich wie<strong>der</strong>um sowohl<br />

bei den Entsendemeldungen auf Betriebsebene als auch bei den entsandten ArbeitnehmerInnen.<br />

• Der Anteil von Entsendebetrieben aus dem Baubereich an allen Entsendebetrieben<br />

nimmt im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 im Vergleich zum Vorjahrszeitraum<br />

deutlich zu (von 41% auf 67%).<br />

• Der Anteil von ArbeitnehmerInnen, die von Baubetrieben entsandt wurden,<br />

steigt von 46% (Mai bis Oktober 2010) auf 72% (Mai bis Oktober 2011).<br />

• Bei den inländischen AuftraggeberInnen handelt es sich ebenfalls überwiegend<br />

um Unternehmen, die dem Tätigkeitsfeld ‚Bau‘ zuzuordnen sind. Deren relative<br />

Bedeutung ist seit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung gestiegen (basierend auf <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> Entsendemeldungen: Anstieg von 33% im Mai bis Oktober 2010 auf 50% im<br />

Mai bis Oktober 2011).<br />

Nach <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung zeigt sich eine Bedeutungszunahme von Entsendungen<br />

in Grenzregionen, das heißt in Regionen mit direkter Grenze zu einem EU-8<br />

Staat: Im Zeitraum Mai bis Oktober 2011 war gut jede/r dritte Entsandte in einer Grenzregion<br />

tätig, im Vergleichszeitraum des Vorjahres nur gut 20%.<br />

In einer Bundeslandperspektive entfällt rund die Hälfte aller Entsendungen auf drei<br />

Bundeslän<strong>der</strong> (Wien, Oberösterreich und Nie<strong>der</strong>österreich).<br />

Gut ein Drittel <strong>der</strong> Entsendungen findet für einen Zeitraum bis zu einem Monat statt. Im<br />

Vergleich Mai bis Oktober 2010/2011 zeigen sich diesbezüglich keine wesentlichen<br />

Unterschiede.<br />

Lohn- und Sozialdumping – zwischen kontinuierlicher ‚Praxis‘ und neuem<br />

rechtlichen Instrument<br />

Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in Österreich erhielt mit Mai 2011 mit<br />

dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) eine neue gesetzliche<br />

Grundlage. Im Zentrum dieser Neuregelung steht <strong>der</strong> Verwaltungsstraftatbestand <strong>der</strong><br />

Unterschreitung des Grundlohns. Voraussetzung für dessen Überprüfung ist die für<br />

den/die ArbeitgeberIn verpflichtende Bereithaltung vollständiger Lohnunterlagen in<br />

deutscher Sprache für alle Beschäftigten am Arbeitsort, was ebenfalls im Rahmen des<br />

LSDB-G geregelt wurde. Eine erste Bilanz <strong>der</strong> Kontrolltätigkeiten zeigt, dass <strong>der</strong> Bereithaltung<br />

<strong>der</strong> Lohnunterlagen eine wesentliche Bedeutung zukommt und in vielen<br />

Fällen keine o<strong>der</strong> nur unvollständige Lohnunterlagen vorgewiesen wurden. Wegen <strong>der</strong><br />

Nicht-Bereithaltung von Lohnunterlagen wurde daher in den ersten zehn Monaten<br />

seit Inkrafttreten des LSDB-G häufiger Anzeige eingebracht als in Bezug auf den Tatbestand<br />

<strong>der</strong> Unterentlohnung. Die vorliegenden Anzeigen machen im spezifischen<br />

Kontext von Entsendungen auch deutlich, dass <strong>der</strong> Nicht-Meldung von Entsendungen<br />

durchaus Gewicht zukommt, wurden doch in zahlreichen dieser Fälle den kontrollierenden<br />

Behörden keine entsprechenden Meldebestätigungen an die ZKO vorgelegt.<br />

Anzeige wegen Unterentlohnung wurde bislang in gut 100 Fällen österreichweit eingebracht.<br />

Das Ausmaß <strong>der</strong> angezeigten Unterentlohnung reicht in diesen Fällen von<br />

wenigen Prozenten unterhalb des zustehenden Grundlohns bis zu rund 80%. Problematisch<br />

schätzen die befragten ExpertInnen, neben <strong>der</strong> festgelegten Orientierung am<br />

Grundlohn, auch den Umstand ein, dass die Geltendmachung <strong>der</strong> Ansprüche <strong>der</strong> be-<br />

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