Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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Entsendungen nach Österreich finden zu einem hohen Anteil von Unternehmen statt,<br />
welche Bautätigkeiten ausführen, und diese haben nach <strong>der</strong> Liberalisierung des<br />
Arbeitsmarktes noch zusätzlich an Gewicht gewonnen. Dies zeigt sich wie<strong>der</strong>um sowohl<br />
bei den Entsendemeldungen auf Betriebsebene als auch bei den entsandten ArbeitnehmerInnen.<br />
• Der Anteil von Entsendebetrieben aus dem Baubereich an allen Entsendebetrieben<br />
nimmt im Zeitraum von Mai bis Oktober 2011 im Vergleich zum Vorjahrszeitraum<br />
deutlich zu (von 41% auf 67%).<br />
• Der Anteil von ArbeitnehmerInnen, die von Baubetrieben entsandt wurden,<br />
steigt von 46% (Mai bis Oktober 2010) auf 72% (Mai bis Oktober 2011).<br />
• Bei den inländischen AuftraggeberInnen handelt es sich ebenfalls überwiegend<br />
um Unternehmen, die dem Tätigkeitsfeld ‚Bau‘ zuzuordnen sind. Deren relative<br />
Bedeutung ist seit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung gestiegen (basierend auf <strong>der</strong> Anzahl<br />
<strong>der</strong> Entsendemeldungen: Anstieg von 33% im Mai bis Oktober 2010 auf 50% im<br />
Mai bis Oktober 2011).<br />
Nach <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung zeigt sich eine Bedeutungszunahme von Entsendungen<br />
in Grenzregionen, das heißt in Regionen mit direkter Grenze zu einem EU-8<br />
Staat: Im Zeitraum Mai bis Oktober 2011 war gut jede/r dritte Entsandte in einer Grenzregion<br />
tätig, im Vergleichszeitraum des Vorjahres nur gut 20%.<br />
In einer Bundeslandperspektive entfällt rund die Hälfte aller Entsendungen auf drei<br />
Bundeslän<strong>der</strong> (Wien, Oberösterreich und Nie<strong>der</strong>österreich).<br />
Gut ein Drittel <strong>der</strong> Entsendungen findet für einen Zeitraum bis zu einem Monat statt. Im<br />
Vergleich Mai bis Oktober 2010/2011 zeigen sich diesbezüglich keine wesentlichen<br />
Unterschiede.<br />
Lohn- und Sozialdumping – zwischen kontinuierlicher ‚Praxis‘ und neuem<br />
rechtlichen Instrument<br />
Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in Österreich erhielt mit Mai 2011 mit<br />
dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSDB-G) eine neue gesetzliche<br />
Grundlage. Im Zentrum dieser Neuregelung steht <strong>der</strong> Verwaltungsstraftatbestand <strong>der</strong><br />
Unterschreitung des Grundlohns. Voraussetzung für dessen Überprüfung ist die für<br />
den/die ArbeitgeberIn verpflichtende Bereithaltung vollständiger Lohnunterlagen in<br />
deutscher Sprache für alle Beschäftigten am Arbeitsort, was ebenfalls im Rahmen des<br />
LSDB-G geregelt wurde. Eine erste Bilanz <strong>der</strong> Kontrolltätigkeiten zeigt, dass <strong>der</strong> Bereithaltung<br />
<strong>der</strong> Lohnunterlagen eine wesentliche Bedeutung zukommt und in vielen<br />
Fällen keine o<strong>der</strong> nur unvollständige Lohnunterlagen vorgewiesen wurden. Wegen <strong>der</strong><br />
Nicht-Bereithaltung von Lohnunterlagen wurde daher in den ersten zehn Monaten<br />
seit Inkrafttreten des LSDB-G häufiger Anzeige eingebracht als in Bezug auf den Tatbestand<br />
<strong>der</strong> Unterentlohnung. Die vorliegenden Anzeigen machen im spezifischen<br />
Kontext von Entsendungen auch deutlich, dass <strong>der</strong> Nicht-Meldung von Entsendungen<br />
durchaus Gewicht zukommt, wurden doch in zahlreichen dieser Fälle den kontrollierenden<br />
Behörden keine entsprechenden Meldebestätigungen an die ZKO vorgelegt.<br />
Anzeige wegen Unterentlohnung wurde bislang in gut 100 Fällen österreichweit eingebracht.<br />
Das Ausmaß <strong>der</strong> angezeigten Unterentlohnung reicht in diesen Fällen von<br />
wenigen Prozenten unterhalb des zustehenden Grundlohns bis zu rund 80%. Problematisch<br />
schätzen die befragten ExpertInnen, neben <strong>der</strong> festgelegten Orientierung am<br />
Grundlohn, auch den Umstand ein, dass die Geltendmachung <strong>der</strong> Ansprüche <strong>der</strong> be-<br />
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