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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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und Unterentlohnung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und<br />

beantragt ein Gesamtstrafausmaß von 4.400,- Euro.<br />

Quelle: BUAK-LSDBG-Anzeige Nr.68<br />

Fallbeispiel 9: Anzeige <strong>der</strong> BUAK wegen Unterschreitung des Grundlohns<br />

zwischen 70% und 77 %<br />

Bei einer Baustellenerhebung in <strong>der</strong> Steiermark im Juli 2011 durch die<br />

Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse werden fünf Arbeitnehmer<br />

eines polnischen Unternehmens angetroffen. Sie geben an, auf <strong>der</strong> Baustelle<br />

als Isolierer tätig zu sein.<br />

Die polnische Firma führt die Isolierarbeiten im Auftrag eines österreichischen<br />

Bauunternehmens durch, welches wie<strong>der</strong>um von einem weiteren<br />

österreichischen Bauunternehmen beauftragt ist.<br />

Nach <strong>der</strong> gesetzlichen Einstufung durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />

ist auf die Arbeitnehmer <strong>der</strong> Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe<br />

Steiermark anzuwenden, wonach ihnen als Isolierer ein Bruttostundenlohn<br />

von 9,23 Euro gebührt, was einem Bruttomonatslohn von<br />

1.420,50 Euro entspricht.<br />

Da bei den Arbeitnehmern teilweise im Arbeitsvertrag ein Bruttostundenlohn<br />

von 2,78 Euro bzw. ein Grundlohn von 321,67 Euro vereinbart wurde,<br />

ergibt das im Verhältnis zu dem ihnen laut Kollektivvertrag zustehenden<br />

Bruttostundenlohn von 12,- Euro bzw. Bruttomonatslohn von 1.420,50 Euro,<br />

eine Unterentlohnung von 69,9 Euro bzw. 77,4 %.<br />

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erstattet Anzeige an die<br />

zuständige Bezirkshauptmannschaft und beantragt ein Gesamtstrafausmaß<br />

von 74.200,- Euro.<br />

Quelle: BUAK-LSDBG-Anzeige Nr.28<br />

Fallbeispiel 10: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />

Grundlohns um rund 80%<br />

Organe eines nie<strong>der</strong>österreichischen Finanzamtes treffen bei einer<br />

Baustellenkontrolle auf sieben rumänische Arbeitnehmer, die im Auftrag<br />

eines rumänischen Bauunternehmens tätig waren. Es werden we<strong>der</strong> die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen in deutscher Sprache, noch die A1-<br />

Sozialversicherungsformulare, noch die Meldungen an die ZKO vorgelegt,<br />

son<strong>der</strong>n lediglich Arbeitsverträge in rumänischer Sprache.<br />

Drei <strong>der</strong> Arbeiter sind lt. ihren Arbeitsverträgen als Maurer beschäftigt und<br />

sind daher als Facharbeiter einzustufen, die weiteren vier Personen haben<br />

eine Tätigkeit ausgeübt, die nicht ihrem erlernten Beruf entspricht und gelten<br />

somit als Bauhilfsarbeiter.<br />

Die Arbeitszeit beträgt nach Angaben von Dienstgeber und Dienstnehmer<br />

(und mit einer Ausnahme auch <strong>der</strong> Arbeitsverträge) 40 Stunden. Auch die<br />

Angaben bezüglich des Lohnes stimmten überein: die Arbeitnehmer haben<br />

für die Tätigkeit in Österreich ca. 300-350 Euro netto pro Monat erhalten.<br />

Dies ergibt einen Bruttolohn von 353,77 Euro bis 412,74 Euro. Des Weiteren<br />

haben sämtliche Arbeitnehmer ein Taggeld von 20 Euro erhalten. An-<br />

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