Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
und Unterentlohnung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und<br />
beantragt ein Gesamtstrafausmaß von 4.400,- Euro.<br />
Quelle: BUAK-LSDBG-Anzeige Nr.68<br />
Fallbeispiel 9: Anzeige <strong>der</strong> BUAK wegen Unterschreitung des Grundlohns<br />
zwischen 70% und 77 %<br />
Bei einer Baustellenerhebung in <strong>der</strong> Steiermark im Juli 2011 durch die<br />
Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse werden fünf Arbeitnehmer<br />
eines polnischen Unternehmens angetroffen. Sie geben an, auf <strong>der</strong> Baustelle<br />
als Isolierer tätig zu sein.<br />
Die polnische Firma führt die Isolierarbeiten im Auftrag eines österreichischen<br />
Bauunternehmens durch, welches wie<strong>der</strong>um von einem weiteren<br />
österreichischen Bauunternehmen beauftragt ist.<br />
Nach <strong>der</strong> gesetzlichen Einstufung durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />
ist auf die Arbeitnehmer <strong>der</strong> Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe<br />
Steiermark anzuwenden, wonach ihnen als Isolierer ein Bruttostundenlohn<br />
von 9,23 Euro gebührt, was einem Bruttomonatslohn von<br />
1.420,50 Euro entspricht.<br />
Da bei den Arbeitnehmern teilweise im Arbeitsvertrag ein Bruttostundenlohn<br />
von 2,78 Euro bzw. ein Grundlohn von 321,67 Euro vereinbart wurde,<br />
ergibt das im Verhältnis zu dem ihnen laut Kollektivvertrag zustehenden<br />
Bruttostundenlohn von 12,- Euro bzw. Bruttomonatslohn von 1.420,50 Euro,<br />
eine Unterentlohnung von 69,9 Euro bzw. 77,4 %.<br />
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erstattet Anzeige an die<br />
zuständige Bezirkshauptmannschaft und beantragt ein Gesamtstrafausmaß<br />
von 74.200,- Euro.<br />
Quelle: BUAK-LSDBG-Anzeige Nr.28<br />
Fallbeispiel 10: Anzeige des LSDB wegen Unterschreitung des<br />
Grundlohns um rund 80%<br />
Organe eines nie<strong>der</strong>österreichischen Finanzamtes treffen bei einer<br />
Baustellenkontrolle auf sieben rumänische Arbeitnehmer, die im Auftrag<br />
eines rumänischen Bauunternehmens tätig waren. Es werden we<strong>der</strong> die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Lohnunterlagen in deutscher Sprache, noch die A1-<br />
Sozialversicherungsformulare, noch die Meldungen an die ZKO vorgelegt,<br />
son<strong>der</strong>n lediglich Arbeitsverträge in rumänischer Sprache.<br />
Drei <strong>der</strong> Arbeiter sind lt. ihren Arbeitsverträgen als Maurer beschäftigt und<br />
sind daher als Facharbeiter einzustufen, die weiteren vier Personen haben<br />
eine Tätigkeit ausgeübt, die nicht ihrem erlernten Beruf entspricht und gelten<br />
somit als Bauhilfsarbeiter.<br />
Die Arbeitszeit beträgt nach Angaben von Dienstgeber und Dienstnehmer<br />
(und mit einer Ausnahme auch <strong>der</strong> Arbeitsverträge) 40 Stunden. Auch die<br />
Angaben bezüglich des Lohnes stimmten überein: die Arbeitnehmer haben<br />
für die Tätigkeit in Österreich ca. 300-350 Euro netto pro Monat erhalten.<br />
Dies ergibt einen Bruttolohn von 353,77 Euro bis 412,74 Euro. Des Weiteren<br />
haben sämtliche Arbeitnehmer ein Taggeld von 20 Euro erhalten. An-<br />
77