Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kommission verweisen auf diese Problematik: „Despite EU measures governing the<br />
recognition and execution of foreign judgments and decisions, enforcement of rights<br />
conveyed by the PWD [Anmerkung: Posted Workers Directive] still seems to stop at<br />
the national frontier” (Hoek van / Houwerzijl 2011: 30). Neben Fragen wie <strong>der</strong> Vollstreckung<br />
eines gültigen Exekutionstitels im Ausland wird seitens <strong>der</strong> hier befragten ExpertInnen<br />
auch beklagt, dass selbst grundlegende Dinge wie die Eruierung einer Zustelladresse<br />
nicht notwendigerweise gelingen, von sprachlichen Problemen und Übersetzungsnotwendigkeiten<br />
ganz abgesehen (siehe bspw. Int. 2, 4, 11, 18). Ein Grund für<br />
die Schwierigkeiten in <strong>der</strong> internationalen Kooperation wird auch in unterschiedlichen<br />
institutionellen Zuständigkeiten (bspw. Finanz-, Sozialversicherungsbehörden etc.) in<br />
den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gesehen.<br />
Zweitens wird kritisiert, dass die eigentlich betroffenen ArbeitnehmerInnen nicht informiert<br />
werden müssen und die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht gesichert ist<br />
(bspw. Int. 2, 18, 19, 20). Auch wenn dies teilweise schwierig ist, vor allem bei jenen,<br />
die nur kurzfristig in Österreich arbeiten, so wird doch eine solche Struktur bzw. ein<br />
entsprechendes Angebot als grundsätzlich wesentliche Erfor<strong>der</strong>nis gesehen.<br />
Insgesamt wird das LSDB-G seitens <strong>der</strong> meisten befragten ExpertInnen – ungeachtet<br />
<strong>der</strong> auch kritisch adressierten Aspekte – als gute Grundlage mit vor allem auch präventiver<br />
Wirkung gegen Praktiken des ins Land „Hereindumpens“ aber auch gegen Praktiken<br />
des „Im-Land-Dumpens“ (Int. 18) gesehen. Das LSDB-G wird somit als wichtiges<br />
Instrument eingestuft, das für alle Beschäftigten in Österreich, unabhängig ihres Arbeitsmarktstatus<br />
und ihrer Herkunft, eine Verbesserung darstellt. Gleichzeitig wäre es<br />
aber auch, so mehrere GesprächspartnerInnen, illusorisch zu glauben, dass Lohndumping<br />
damit gänzlich verhin<strong>der</strong>t werden könne (bspw. Int. 2, 3, 4, 9).<br />
5.2 Bisherige Bilanz <strong>der</strong> Kontrollen nach dem LSDB-G<br />
Das Kompetenzzentrum LSDB verwaltet die zentrale Strafevidenz, in <strong>der</strong> je<strong>der</strong> in einem<br />
Verwaltungsstrafverfahren im Sinne des LSDB-G erlassene rechtskräftige Bescheid<br />
erfasst wird. Für den vorliegenden Bericht wurden die aktuellen Daten mit Stand<br />
29.2.2012 zur Verfügung gestellt.<br />
Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bundesweit insgesamt 108 Anzeigen wegen<br />
Unterentlohnung eingebracht (siehe Abbildung 21). Zum größten Teil gehen diese<br />
Anzeigen auf die BUAK (56% bzw. 61 Anzeigen; siehe zu den Kontrollen <strong>der</strong> BUAK<br />
näher auch weiter unten) und das Kompetenzzentrum LSDB (38% bzw. 41 Anzeigen)<br />
zurück. Die restlichen Anzeigen entfallen auf verschiedene Gebietskrankenkassen.<br />
Regional betrachtet wurden bislang in allen Bundeslän<strong>der</strong>n – außer in Vorarlberg –<br />
Anzeigen eingebracht.<br />
Der überwiegende Teil aller Anzeigen (80,5%) betrifft <strong>der</strong>zeit ausländischer Betriebe,<br />
und in den meisten Fällen handelt es sich um Unternehmen aus den EU-8 Staaten. 51<br />
Somit sind vor allem Betriebe aus jenem geographischen Raum betroffen, welche entsprechend<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Stichprobe <strong>der</strong> Entsendemeldungen an die ZKO nach<br />
<strong>der</strong> Arbeitsmarktliberalisierung an relativem Gewicht deutlich gewonnen haben (siehe<br />
Kapitel 4.3.1.1). Insgesamt ist gegen 26 ungarische, 18 slowenische, acht slowakische,<br />
sieben polnische und zwei tschechische Unternehmen Anzeige erstattet worden. Da-<br />
51<br />
Hier ist allerdings zu berücksichtigten, dass eine systematische Kontrolle inländischer Betriebe im<br />
Zuge <strong>der</strong> Lohnabgabenprüfung des letzten Jahres erfolgt. Mit ersten abgeschlossenen Prüfungen ist<br />
im Frühsommer 2012 zu rechnen.<br />
65