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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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Kommission verweisen auf diese Problematik: „Despite EU measures governing the<br />

recognition and execution of foreign judgments and decisions, enforcement of rights<br />

conveyed by the PWD [Anmerkung: Posted Workers Directive] still seems to stop at<br />

the national frontier” (Hoek van / Houwerzijl 2011: 30). Neben Fragen wie <strong>der</strong> Vollstreckung<br />

eines gültigen Exekutionstitels im Ausland wird seitens <strong>der</strong> hier befragten ExpertInnen<br />

auch beklagt, dass selbst grundlegende Dinge wie die Eruierung einer Zustelladresse<br />

nicht notwendigerweise gelingen, von sprachlichen Problemen und Übersetzungsnotwendigkeiten<br />

ganz abgesehen (siehe bspw. Int. 2, 4, 11, 18). Ein Grund für<br />

die Schwierigkeiten in <strong>der</strong> internationalen Kooperation wird auch in unterschiedlichen<br />

institutionellen Zuständigkeiten (bspw. Finanz-, Sozialversicherungsbehörden etc.) in<br />

den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gesehen.<br />

Zweitens wird kritisiert, dass die eigentlich betroffenen ArbeitnehmerInnen nicht informiert<br />

werden müssen und die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht gesichert ist<br />

(bspw. Int. 2, 18, 19, 20). Auch wenn dies teilweise schwierig ist, vor allem bei jenen,<br />

die nur kurzfristig in Österreich arbeiten, so wird doch eine solche Struktur bzw. ein<br />

entsprechendes Angebot als grundsätzlich wesentliche Erfor<strong>der</strong>nis gesehen.<br />

Insgesamt wird das LSDB-G seitens <strong>der</strong> meisten befragten ExpertInnen – ungeachtet<br />

<strong>der</strong> auch kritisch adressierten Aspekte – als gute Grundlage mit vor allem auch präventiver<br />

Wirkung gegen Praktiken des ins Land „Hereindumpens“ aber auch gegen Praktiken<br />

des „Im-Land-Dumpens“ (Int. 18) gesehen. Das LSDB-G wird somit als wichtiges<br />

Instrument eingestuft, das für alle Beschäftigten in Österreich, unabhängig ihres Arbeitsmarktstatus<br />

und ihrer Herkunft, eine Verbesserung darstellt. Gleichzeitig wäre es<br />

aber auch, so mehrere GesprächspartnerInnen, illusorisch zu glauben, dass Lohndumping<br />

damit gänzlich verhin<strong>der</strong>t werden könne (bspw. Int. 2, 3, 4, 9).<br />

5.2 Bisherige Bilanz <strong>der</strong> Kontrollen nach dem LSDB-G<br />

Das Kompetenzzentrum LSDB verwaltet die zentrale Strafevidenz, in <strong>der</strong> je<strong>der</strong> in einem<br />

Verwaltungsstrafverfahren im Sinne des LSDB-G erlassene rechtskräftige Bescheid<br />

erfasst wird. Für den vorliegenden Bericht wurden die aktuellen Daten mit Stand<br />

29.2.2012 zur Verfügung gestellt.<br />

Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bundesweit insgesamt 108 Anzeigen wegen<br />

Unterentlohnung eingebracht (siehe Abbildung 21). Zum größten Teil gehen diese<br />

Anzeigen auf die BUAK (56% bzw. 61 Anzeigen; siehe zu den Kontrollen <strong>der</strong> BUAK<br />

näher auch weiter unten) und das Kompetenzzentrum LSDB (38% bzw. 41 Anzeigen)<br />

zurück. Die restlichen Anzeigen entfallen auf verschiedene Gebietskrankenkassen.<br />

Regional betrachtet wurden bislang in allen Bundeslän<strong>der</strong>n – außer in Vorarlberg –<br />

Anzeigen eingebracht.<br />

Der überwiegende Teil aller Anzeigen (80,5%) betrifft <strong>der</strong>zeit ausländischer Betriebe,<br />

und in den meisten Fällen handelt es sich um Unternehmen aus den EU-8 Staaten. 51<br />

Somit sind vor allem Betriebe aus jenem geographischen Raum betroffen, welche entsprechend<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Stichprobe <strong>der</strong> Entsendemeldungen an die ZKO nach<br />

<strong>der</strong> Arbeitsmarktliberalisierung an relativem Gewicht deutlich gewonnen haben (siehe<br />

Kapitel 4.3.1.1). Insgesamt ist gegen 26 ungarische, 18 slowenische, acht slowakische,<br />

sieben polnische und zwei tschechische Unternehmen Anzeige erstattet worden. Da-<br />

51<br />

Hier ist allerdings zu berücksichtigten, dass eine systematische Kontrolle inländischer Betriebe im<br />

Zuge <strong>der</strong> Lohnabgabenprüfung des letzten Jahres erfolgt. Mit ersten abgeschlossenen Prüfungen ist<br />

im Frühsommer 2012 zu rechnen.<br />

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