Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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dominieren ArbeitnehmerInnen mit ungarischer Staatsbürgerschaft (42% <strong>der</strong> EU-8<br />
StaatsbürgerInnen im Zeitraum Mai bis Oktober 2011), gefolgt von slowakischen<br />
StaatsbürgerInnen mit 29%, slowenische StaatsbürgerInnen mit 16%, Polen/innen mit<br />
11% und tschechischen StaatsbürgerInnen mit 3%.<br />
ArbeitnehmerInnen mit einer EU-15 Staatsbürgerschaft 37 verlieren im Zeitvergleich an<br />
Bedeutung und sind in <strong>der</strong> Stichprobe für den Zeitraum Mai bis Oktober 2011 nur mehr<br />
mit einer Person vertreten. Auch bulgarische und rumänische StaatsbürgerInnen, sowie<br />
solche aus Drittstaaten nehmen anteilsmäßig ab. Bei letzteren handelt es sich in<br />
erster Linie um ArbeitnehmerInnen aus den Nachfolgestaaten des Ehemaligen Jugoslawien<br />
38 .<br />
Letztlich verfügt eine kleine Gruppe von entsandten ArbeitnehmerInnen (2% im Zeitraum<br />
Mai bis Oktober 2011 und 1% im Vergleichszeitraum des Vorjahres) über die<br />
österreichische Staatsbürgerschaft.<br />
Abbildung 15: Staatsbürgerschaft <strong>der</strong> entsandten ArbeitnehmerInnen, für verschiedene<br />
Zeitfenster<br />
Gesamt<br />
51%<br />
34%<br />
5% 3% 5%<br />
Mai bis Oktober 2011<br />
33%<br />
58%<br />
3% 4%<br />
Mai bis Oktober 2010<br />
54%<br />
24%<br />
6%<br />
6%<br />
9%<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Deutschland<br />
EU-15 (exkl. Deutschland)<br />
Drittstaaten<br />
Österreich<br />
EU-8<br />
Bulgarien/Rumänien<br />
Schweiz/Liechtenstein<br />
Quelle: L&R Datafile ‚Stichprobe Entsendemeldungen 2010/2011’, Grundlage für die Zuordnung <strong>der</strong><br />
Entsendemeldungen in die Zeitfenster ist <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme <strong>der</strong> entsandten<br />
ArbeitnehmerInnen. n entsandte ArbeitnehmerInnen = 1.124; Mai – Oktober 2010 n = 250, Mai –<br />
Oktober 2011 n = 454<br />
Aus den Meldeformularen lässt sich auch <strong>der</strong> Hauptwohnsitz <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen<br />
eruieren. Dabei zeigen sich im Vergleich zur Staatsbürgerschaft einige Abweichungen.<br />
Der Anteil von Personen, die seit Mai 2011 nach Österreich entsandt wurden, und die<br />
ihren Hauptwohnsitz in einem EU-8 Staat haben, ist mit 62% noch etwas höher als in<br />
<strong>der</strong> Staatsbürgerschaftsperspektive mit 58% (siehe Abbildung 16). An<strong>der</strong>s formuliert:<br />
37<br />
38<br />
Im Sample vertreten sind portugiesische, italienische und französische StaatsbürgerInnen. Im Mai bis<br />
Oktober 2011 lediglich eine Person mit portugiesischer Staatsbürgerschaft.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Subgruppe ‚Drittstaaten‘ entfallen im Zeitraum Mai bis Oktober 2011 67% auf ArbeitnehmerInnen<br />
mit einer Staatsbürgerschaft Bosnien-Herzegowinas. Weitere 12% besitzen eine kroatische<br />
Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus sind einzelne Personen mit einer serbischen o<strong>der</strong> mazedonischen<br />
Staatsbürgerschaft im Sample vertreten. Je eine Person stammt aus dem Kosovo und <strong>der</strong> Türkei (siehe<br />
Tabelle 43 im Anhang).<br />
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