Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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5.3.2 Lohndumping<br />
In Bezug auf Lohndumping interessiert in einer weiteren Perspektive die Einhaltung<br />
<strong>der</strong> kollektivvertraglich geregelten Mindestlohnstundensätze einschließlich <strong>der</strong> Überstundensätze,<br />
ebenso wie beispielsweise auftretende Formen von Naturalentlohnungen<br />
(etwa Gehaltsabzug für die Unterkunft). Von Lohndumping ist auch zu sprechen,<br />
wenn dem/<strong>der</strong> Betroffenen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen und Zuschläge nicht<br />
o<strong>der</strong> nur schwarz ausbezahlt werden. Unterentlohnung gemäß LSDB-G unterliegt hingegen<br />
einer engeren Perspektive und umfasst ausschließlich den Brutto-Grundbezug<br />
(Grundlohn bzw. Grundgehalt) inklusive Überstunden- und Mehrarbeitsgrundentgelt<br />
(ohne Zuschlag). Nachfolgend werden zuerst Anzeigen thematisiert und dargestellt, die<br />
auf dem LSDB-G basieren und somit auf die Frage des Grundlohns fokussieren.<br />
5.3.2.1 Unterentlohnung gem. LSDB-G<br />
Zum Stichtag 29.2.2011 finden sich in <strong>der</strong> Verwaltungsevidenz <strong>der</strong> ZKO 108 Anzeigen<br />
wegen Unterentlohnung gemäß <strong>der</strong> Bestimmungen des LSDB-G, sowie ein diesbezüglicher<br />
rechtskräftiger Strafbescheid betreffend entsandter ArbeitnehmerInnen (s. auch<br />
Kapitel 5.2). Dieser Fall wird nachfolgend an den Beginn <strong>der</strong> Fallbeispiele gestellt (vgl.<br />
Fallbeispiel 7).<br />
Das Ausmaß angezeigter Unterentlohnung auf Grundlage des LSDB-G reicht in den<br />
vorliegenden Fällen von einigen wenigen Prozentpunkten, d.h. einer geringfügigen<br />
Unterentlohnung, bis zu über 80%. ‚Üblicherweise‘ bewegt sich das Ausmaß nach<br />
Wahrnehmung <strong>der</strong> ExpertInnen zwischen 15% und 25% (bspw. Int. 7, 13). Die folgenden<br />
Fallbeispiele sollen das Spektrum des Ausmaßes veranschaulichen.<br />
Gleichzeitig erscheinen die verschiedenen spezifischen Situationen von Interesse, in<br />
denen Unterentlohnung stattfindet. Dazu gehört etwa die wie<strong>der</strong>holte geringfügige Unterschreitung<br />
des Grundlohnes (siehe Fallbeispiel 11) die Bezahlung von „Löhnen des<br />
Herkunftslandes“ (siehe Fallbeispiel 12), die kurzfristige Entsendung für einen Tag<br />
(siehe Fallbeispiel 13) o<strong>der</strong> die Anzeige wegen des Nicht-Nachweises <strong>der</strong> Lohnzahlungen<br />
(siehe Fallbeispiel 14). In letzterem Fall ist, wie auch in an<strong>der</strong>en (bspw. Fallbeispiel<br />
17) die Frage <strong>der</strong> Informiertheit ausländischer ArbeitgeberInnen über die in Österreich<br />
geltenden Pflichten Thema. Dieser Faktor wurde auch in den ExpertInnengesprächen<br />
(bspw. Int. 13) und im Rahmen <strong>der</strong> Studie von IDEA/ECORYS (2011) adressiert, wobei<br />
die Beurteilung, ob es sich um tatsächliche Informationsdefizite o<strong>der</strong> wissentliche Umgehungen<br />
handelt, wahrscheinlich nur im Kontext des konkreten Einzelfalls vorzunehmen<br />
sein wird. Fallbeispiel 15 zeigt einen Fall, in dem die Androhung einer Anzeige<br />
ausreichte, den Dienstgeber zur Bezahlung <strong>der</strong> zustehenden Grundlöhne zu bewegen<br />
und unterstreicht damit die von vielen ExpertInnen thematisierte präventive Wirkung<br />
des LSDBG. Die nachfolgend dargestellten Fälle beruhen überwiegend auf den Anzeigen,<br />
die von Seiten des Kompetenzzentrums LSDB und <strong>der</strong> BUAK 57 auf Basis des<br />
LSDB-G eingebracht wurden.<br />
Überwiegend sind die Fälle mit <strong>der</strong> Nicht-Bereithaltung von vollständigen Lohnunterlagen<br />
verbunden, was die Beurteilung von Unterentlohnung maßgeblich erschwert o<strong>der</strong><br />
verunmöglicht. Diesem Umstand trägt <strong>der</strong> rechtskräftige gerichtliche Bescheid Rechnung<br />
und bestätigt die zentrale Wichtigkeit, Lohnunterlagen vorzulegen: Der argumen-<br />
57<br />
Die Quellenangaben bei den Fallbeispielen beruhen auf einer internen laufenden Nummerierung des<br />
Projektteams, da die Geschäftszahlen <strong>der</strong> Bescheide aus Gründen des Datenschutzes unkenntlich<br />
gemacht wurden. So ersichtlich, ist das Monat <strong>der</strong> Anzeige angegeben.<br />
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