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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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5.3.2 Lohndumping<br />

In Bezug auf Lohndumping interessiert in einer weiteren Perspektive die Einhaltung<br />

<strong>der</strong> kollektivvertraglich geregelten Mindestlohnstundensätze einschließlich <strong>der</strong> Überstundensätze,<br />

ebenso wie beispielsweise auftretende Formen von Naturalentlohnungen<br />

(etwa Gehaltsabzug für die Unterkunft). Von Lohndumping ist auch zu sprechen,<br />

wenn dem/<strong>der</strong> Betroffenen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen und Zuschläge nicht<br />

o<strong>der</strong> nur schwarz ausbezahlt werden. Unterentlohnung gemäß LSDB-G unterliegt hingegen<br />

einer engeren Perspektive und umfasst ausschließlich den Brutto-Grundbezug<br />

(Grundlohn bzw. Grundgehalt) inklusive Überstunden- und Mehrarbeitsgrundentgelt<br />

(ohne Zuschlag). Nachfolgend werden zuerst Anzeigen thematisiert und dargestellt, die<br />

auf dem LSDB-G basieren und somit auf die Frage des Grundlohns fokussieren.<br />

5.3.2.1 Unterentlohnung gem. LSDB-G<br />

Zum Stichtag 29.2.2011 finden sich in <strong>der</strong> Verwaltungsevidenz <strong>der</strong> ZKO 108 Anzeigen<br />

wegen Unterentlohnung gemäß <strong>der</strong> Bestimmungen des LSDB-G, sowie ein diesbezüglicher<br />

rechtskräftiger Strafbescheid betreffend entsandter ArbeitnehmerInnen (s. auch<br />

Kapitel 5.2). Dieser Fall wird nachfolgend an den Beginn <strong>der</strong> Fallbeispiele gestellt (vgl.<br />

Fallbeispiel 7).<br />

Das Ausmaß angezeigter Unterentlohnung auf Grundlage des LSDB-G reicht in den<br />

vorliegenden Fällen von einigen wenigen Prozentpunkten, d.h. einer geringfügigen<br />

Unterentlohnung, bis zu über 80%. ‚Üblicherweise‘ bewegt sich das Ausmaß nach<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> ExpertInnen zwischen 15% und 25% (bspw. Int. 7, 13). Die folgenden<br />

Fallbeispiele sollen das Spektrum des Ausmaßes veranschaulichen.<br />

Gleichzeitig erscheinen die verschiedenen spezifischen Situationen von Interesse, in<br />

denen Unterentlohnung stattfindet. Dazu gehört etwa die wie<strong>der</strong>holte geringfügige Unterschreitung<br />

des Grundlohnes (siehe Fallbeispiel 11) die Bezahlung von „Löhnen des<br />

Herkunftslandes“ (siehe Fallbeispiel 12), die kurzfristige Entsendung für einen Tag<br />

(siehe Fallbeispiel 13) o<strong>der</strong> die Anzeige wegen des Nicht-Nachweises <strong>der</strong> Lohnzahlungen<br />

(siehe Fallbeispiel 14). In letzterem Fall ist, wie auch in an<strong>der</strong>en (bspw. Fallbeispiel<br />

17) die Frage <strong>der</strong> Informiertheit ausländischer ArbeitgeberInnen über die in Österreich<br />

geltenden Pflichten Thema. Dieser Faktor wurde auch in den ExpertInnengesprächen<br />

(bspw. Int. 13) und im Rahmen <strong>der</strong> Studie von IDEA/ECORYS (2011) adressiert, wobei<br />

die Beurteilung, ob es sich um tatsächliche Informationsdefizite o<strong>der</strong> wissentliche Umgehungen<br />

handelt, wahrscheinlich nur im Kontext des konkreten Einzelfalls vorzunehmen<br />

sein wird. Fallbeispiel 15 zeigt einen Fall, in dem die Androhung einer Anzeige<br />

ausreichte, den Dienstgeber zur Bezahlung <strong>der</strong> zustehenden Grundlöhne zu bewegen<br />

und unterstreicht damit die von vielen ExpertInnen thematisierte präventive Wirkung<br />

des LSDBG. Die nachfolgend dargestellten Fälle beruhen überwiegend auf den Anzeigen,<br />

die von Seiten des Kompetenzzentrums LSDB und <strong>der</strong> BUAK 57 auf Basis des<br />

LSDB-G eingebracht wurden.<br />

Überwiegend sind die Fälle mit <strong>der</strong> Nicht-Bereithaltung von vollständigen Lohnunterlagen<br />

verbunden, was die Beurteilung von Unterentlohnung maßgeblich erschwert o<strong>der</strong><br />

verunmöglicht. Diesem Umstand trägt <strong>der</strong> rechtskräftige gerichtliche Bescheid Rechnung<br />

und bestätigt die zentrale Wichtigkeit, Lohnunterlagen vorzulegen: Der argumen-<br />

57<br />

Die Quellenangaben bei den Fallbeispielen beruhen auf einer internen laufenden Nummerierung des<br />

Projektteams, da die Geschäftszahlen <strong>der</strong> Bescheide aus Gründen des Datenschutzes unkenntlich<br />

gemacht wurden. So ersichtlich, ist das Monat <strong>der</strong> Anzeige angegeben.<br />

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