Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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Werden StaatsbürgerInnen aus Bulgarien, Rumänien o<strong>der</strong> Drittstaaten zur Erbringung<br />
einer vorübergehenden Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, ist dafür eine<br />
EU-Entsendebestätigung erfor<strong>der</strong>lich. Für Beschäftigungen in den geschützten Wirtschaftsbereichen<br />
ist eine Entsendebewilligung erfor<strong>der</strong>lich. Dauert die Entsendung<br />
länger als vier Monate o<strong>der</strong> erfolgt die Entsendung in den Baubereich, ist eine Beschäftigungsbewilligung<br />
nötig. 2<br />
Je nach Unternehmenssitz, Staatsbürgerschaft <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen und Wirtschaftsbereich<br />
des Arbeitseinsatzes kommen somit unterschiedliche Melde- und Bewilligungspflichten<br />
zum Tragen (siehe Übersicht 1).<br />
Übersicht 1:<br />
Meldepflichten und Bewilligungen bei Entsendungen aus dem<br />
EU-, EWR-Raum und <strong>der</strong> Schweiz<br />
Sitz des<br />
Entsendeunternehmens<br />
EU-, EWR<br />
Raum,<br />
Schweiz<br />
(exkl.<br />
Bulgarien,<br />
Rumänien)<br />
Bulgarien,<br />
Rumänien<br />
Staatsangehörigkeit<br />
entsandte ArbeiternehmerInnen<br />
EU-, EWR Raum,<br />
Schweiz (exkl. Bulgarien,<br />
Rumänien)<br />
Bulgarien, Rumänien,<br />
Drittstaaten<br />
(+Aufenthaltstitel)<br />
EU-, EWR Raum,<br />
Schweiz (exkl. Bulgarien,<br />
Rumänien)<br />
Bulgarien, Rumänien,<br />
Drittstaaten<br />
Bulgarien, Rumänien,<br />
Drittstaaten -> unter 4<br />
Monate<br />
Bulgarien, Rumänien,<br />
Drittstaaten -> über 4<br />
Monate und Bauwesen<br />
Uneingeschränkte<br />
Dienstleistungsfreiheit<br />
Uneingeschränkte<br />
Dienstleistungsfreiheit<br />
Nein (liberalisierte<br />
Branchen)<br />
Ja, Einschränkungen<br />
bleiben<br />
aufrecht<br />
Ja, Einschränkungen<br />
bleiben<br />
aufrecht<br />
Geschützter<br />
Wirtschaftsbereich<br />
EU-Entsendebestätigung<br />
(Meldung gem. § 7b<br />
AVRAG)<br />
Meldung: ja<br />
Bestätigung: nein<br />
Meldung: ja<br />
Bestätigung: ja<br />
Meldung: ja<br />
Bestätigung: nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
EU-<br />
Entsendebewilligung<br />
(§ 18/1 AuslBG)<br />
Beschäftigungsbewilligung<br />
(§ 18 AuslBG)<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
ja nein nein<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
ja<br />
Quelle: WKO 2011<br />
Der Inhalt <strong>der</strong> Meldung umfasst u.a. Angaben zum Entsendebetrieb, dem/<strong>der</strong> inländischen<br />
Auftraggeber/in und <strong>der</strong> entsendeten Arbeitskraft (siehe Anhang sowie Kapitel<br />
4.3).<br />
Neben <strong>der</strong> Bereithaltung einer Abschrift <strong>der</strong> Meldung <strong>der</strong> Entsendung hat <strong>der</strong>/die Arbeitgeber/in,<br />
sofern für die entsandten Arbeitnehmer/innen in Österreich keine Sozialversicherungspflicht<br />
besteht, auch Unterlagen über die Anmeldung <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen<br />
zur Sozialversicherung (Sozialversicherungsdokument A1 – siehe dazu Anhang)<br />
bereitzuhalten. Weiters sind Arbeitgeber/innen auch verpflichtet, Lohnunterlagen<br />
(in deutscher Sprache) bereitzuhalten (siehe dazu auch Kapitel 5).<br />
Für ArbeitnehmerInnen im Baubereich, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb<br />
Österreichs zur fortgesetzten Arbeitsleistung o<strong>der</strong> im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung<br />
nach Österreich entsandt werden und dabei Bautätigkeiten (gem. <strong>der</strong> Definition<br />
§ 2 BUAG) erfüllen, gilt auch die Meldepflicht gegenüber <strong>der</strong> Bauarbeiter- Urlaubsund<br />
Abfertigungskasse (BUAK). Die Meldung umfasst alle für die Berechnung <strong>der</strong> Zu-<br />
2<br />
Bewilligungspflichtig entsandte sowie auch überlassene Arbeitskräfte dieser Staaten, werden zur<br />
Überprüfung, ob eine bewilligungspflichtige Beschäftigung vorliegt, an das AMS weitergeleitet (siehe<br />
auch Kapitel 4.3.3.1).<br />
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