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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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Werden StaatsbürgerInnen aus Bulgarien, Rumänien o<strong>der</strong> Drittstaaten zur Erbringung<br />

einer vorübergehenden Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, ist dafür eine<br />

EU-Entsendebestätigung erfor<strong>der</strong>lich. Für Beschäftigungen in den geschützten Wirtschaftsbereichen<br />

ist eine Entsendebewilligung erfor<strong>der</strong>lich. Dauert die Entsendung<br />

länger als vier Monate o<strong>der</strong> erfolgt die Entsendung in den Baubereich, ist eine Beschäftigungsbewilligung<br />

nötig. 2<br />

Je nach Unternehmenssitz, Staatsbürgerschaft <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen und Wirtschaftsbereich<br />

des Arbeitseinsatzes kommen somit unterschiedliche Melde- und Bewilligungspflichten<br />

zum Tragen (siehe Übersicht 1).<br />

Übersicht 1:<br />

Meldepflichten und Bewilligungen bei Entsendungen aus dem<br />

EU-, EWR-Raum und <strong>der</strong> Schweiz<br />

Sitz des<br />

Entsendeunternehmens<br />

EU-, EWR<br />

Raum,<br />

Schweiz<br />

(exkl.<br />

Bulgarien,<br />

Rumänien)<br />

Bulgarien,<br />

Rumänien<br />

Staatsangehörigkeit<br />

entsandte ArbeiternehmerInnen<br />

EU-, EWR Raum,<br />

Schweiz (exkl. Bulgarien,<br />

Rumänien)<br />

Bulgarien, Rumänien,<br />

Drittstaaten<br />

(+Aufenthaltstitel)<br />

EU-, EWR Raum,<br />

Schweiz (exkl. Bulgarien,<br />

Rumänien)<br />

Bulgarien, Rumänien,<br />

Drittstaaten<br />

Bulgarien, Rumänien,<br />

Drittstaaten -> unter 4<br />

Monate<br />

Bulgarien, Rumänien,<br />

Drittstaaten -> über 4<br />

Monate und Bauwesen<br />

Uneingeschränkte<br />

Dienstleistungsfreiheit<br />

Uneingeschränkte<br />

Dienstleistungsfreiheit<br />

Nein (liberalisierte<br />

Branchen)<br />

Ja, Einschränkungen<br />

bleiben<br />

aufrecht<br />

Ja, Einschränkungen<br />

bleiben<br />

aufrecht<br />

Geschützter<br />

Wirtschaftsbereich<br />

EU-Entsendebestätigung<br />

(Meldung gem. § 7b<br />

AVRAG)<br />

Meldung: ja<br />

Bestätigung: nein<br />

Meldung: ja<br />

Bestätigung: ja<br />

Meldung: ja<br />

Bestätigung: nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

EU-<br />

Entsendebewilligung<br />

(§ 18/1 AuslBG)<br />

Beschäftigungsbewilligung<br />

(§ 18 AuslBG)<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja nein nein<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

Quelle: WKO 2011<br />

Der Inhalt <strong>der</strong> Meldung umfasst u.a. Angaben zum Entsendebetrieb, dem/<strong>der</strong> inländischen<br />

Auftraggeber/in und <strong>der</strong> entsendeten Arbeitskraft (siehe Anhang sowie Kapitel<br />

4.3).<br />

Neben <strong>der</strong> Bereithaltung einer Abschrift <strong>der</strong> Meldung <strong>der</strong> Entsendung hat <strong>der</strong>/die Arbeitgeber/in,<br />

sofern für die entsandten Arbeitnehmer/innen in Österreich keine Sozialversicherungspflicht<br />

besteht, auch Unterlagen über die Anmeldung <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen<br />

zur Sozialversicherung (Sozialversicherungsdokument A1 – siehe dazu Anhang)<br />

bereitzuhalten. Weiters sind Arbeitgeber/innen auch verpflichtet, Lohnunterlagen<br />

(in deutscher Sprache) bereitzuhalten (siehe dazu auch Kapitel 5).<br />

Für ArbeitnehmerInnen im Baubereich, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb<br />

Österreichs zur fortgesetzten Arbeitsleistung o<strong>der</strong> im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung<br />

nach Österreich entsandt werden und dabei Bautätigkeiten (gem. <strong>der</strong> Definition<br />

§ 2 BUAG) erfüllen, gilt auch die Meldepflicht gegenüber <strong>der</strong> Bauarbeiter- Urlaubsund<br />

Abfertigungskasse (BUAK). Die Meldung umfasst alle für die Berechnung <strong>der</strong> Zu-<br />

2<br />

Bewilligungspflichtig entsandte sowie auch überlassene Arbeitskräfte dieser Staaten, werden zur<br />

Überprüfung, ob eine bewilligungspflichtige Beschäftigung vorliegt, an das AMS weitergeleitet (siehe<br />

auch Kapitel 4.3.3.1).<br />

9

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