Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung
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BUAK erfolgt eine Anmeldung. Allerdings fließt kaum Geld: We<strong>der</strong> erhalten<br />
die ArbeitnehmerInnen ihren vollständigen Lohn, noch werden die Beiträge<br />
bei <strong>der</strong> Gebietskrankenkasse entrichtet. Über Akontozahlungen werden die<br />
Arbeitskräfte zu Beginn ihrer Tätigkeit noch ein wenig, später gar nicht mehr<br />
bezahlt. Für ihre rund sechsmonatige Beschäftigung erhalten sie den Lohn<br />
für cirka 1,5 Monate. Fast alle betroffenen ArbeitnehmerInnen wenden sich<br />
an die Arbeiterkammer, die die offenen Ansprüche einklagt, wobei die Firma<br />
selbst mittlerweile in Konkurs gegangen ist und die ungarischen Geschäftsführer<br />
nicht mehr greifbar sind. Auch wird Anzeige bei <strong>der</strong> Gebietskrankenkasse<br />
erstattet, inwieweit diese weiter aktiv wurde, ist nicht bekannt.<br />
Quelle: AK NÖ, Fallerzählung<br />
Fallbeispiel 31: Diverse Unregelmäßigkeiten – Scheinfirma und<br />
Scheinselbstständigkeit in mehrfacher Subvergabekonstruktion<br />
Für einen 75-Millionen-Euro-Großbau in Tirol wurde von zwei Tiroler Baufirmen<br />
eine ARGE gegründet, welche Aufträge an Subunternehmer weitergab.<br />
Bei einer Schwerpunktaktion <strong>der</strong> Finanzpolizei im Herbst 2011 auf dieser<br />
Baustelle wurden rund 30 portugiesische Eisenbieger ohne entsprechende<br />
Papiere angetroffen. Ein portugiesischer Beschäftigter einer Baufirma<br />
im Tiroler Oberland soll Mitte des Jahres 2010 selbst ein Bauunternehmen<br />
in Portugal gegründet haben. Über diese Firma sollen die rund 30 Portugiesen<br />
angeworben worden sein, die ohne Arbeitspapiere in Tirol arbeiteten.<br />
Bei Nachforschungen <strong>der</strong> Behörden in Portugal bestand lediglich eine<br />
Briefkastenfirma, die selbst den portugiesischen Behörden unbekannt war.<br />
Später wurden auf dieser Baustelle auch 20 Bauarbeiter im Trockenbaubereich<br />
ohne gültige Papiere angetroffen. Diese Bauarbeiter aus Osteuropa<br />
sollen über ein deutsches Subunternehmen als Scheinselbstständige gearbeitet<br />
haben.<br />
Die aufgegriffenen Arbeiter arbeiteten im Auftrag von Firmen, die am Ende<br />
einer Reihe von Subunternehmern standen. „Wir haben den Auftrag an<br />
ein Salzburger Unternehmen vergeben, das aber den Auftrag offenbar an<br />
eine Oberlän<strong>der</strong> Firma weitergab. Von dieser Kette haben wir aber nichts<br />
gewusst“, so wird ein Chef einer <strong>der</strong> beiden Baufirmen in Bezug auf die portugiesischen<br />
Eisenbieger in <strong>der</strong> Tiroler Tageszeitung zitiert: „Auf die Vergabe<br />
an Subfirmen haben wir keinen Einfluss“.<br />
Quelle: Tiroler Tageszeitung 2.1.2012 und 3.1.2012, gekürzt<br />
Fallbeispiel 32: Verzicht auf Strafverfolgung durch betroffene ArbeitnehmerInnen<br />
in Unternehmensnetzwerk<br />
In Umfeld von Wien sind zwei Firmen im Bereich Reinigung und Entrümpelung<br />
aktiv, zwischen denen zwar kein offensichtlicher Zusammenhang besteht<br />
(eigene Firmenbuchnummern, unterschiedliche Geschäftsadressen,<br />
ein Geschäftsführer aus Rumänien, einer aus Ungarn, …), die aber sehr<br />
eng kooperieren. In Ostungarn werden Arbeitskräfte angeheuert und nach<br />
Österreich transportiert. Sie werden in Wien in einer 50-m2-Wohnung unter-<br />
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