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Monitoring der Arbeitsmarktöffnung - L&R Sozialforschung

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wenigen Prozenten und rund 80%. Seitens <strong>der</strong> befragten ExpertInnen wird hier kritisch<br />

angemerkt, dass <strong>der</strong>zeit kein Modell besteht, wie die Geltendmachung <strong>der</strong> Ansprüche<br />

<strong>der</strong> betroffenen ArbeitnehmerInnen sichergestellt werden kann.<br />

Grundsätzlich werden seit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung keine neuen Varianten von Lohnund<br />

Sozialdumping gesehen, auch eine Zunahme <strong>der</strong> Problematik an sich wird nicht<br />

thematisiert. Eine Ausnahme bildet hierbei die ‚Scheinteilzeit‘ – die Anmeldung zur Sozialversicherung<br />

auf einer Stundenbasis, die mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> deutlich unter <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Arbeitszeit liegt, wird als zunehmende Problematik wahrgenommen. Im<br />

Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft ist diese Zunahme dezidiert in Zusammenhang mit <strong>der</strong> Arbeitsmarktöffnung<br />

zu sehen, da hier während <strong>der</strong> Übergangsfristen eine Arbeitsmarkterlaubnis<br />

für EU-8 ArbeitnehmerInnen notwendig war, die an eine vollzeitige Beschäftigung<br />

gebunden war – was nun nicht mehr <strong>der</strong> Fall ist.<br />

Dass die Arbeitsmarktöffnung jedoch insgesamt zu keiner deutlich verstärkten Problematik<br />

geführt hat, wird vor allem auch im Kontext des LSDB-G thematisiert, dem von<br />

Seiten <strong>der</strong> ExpertInnen jedenfalls auch eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung<br />

zugeschrieben wird. Damit diese Wirkung auch weiterhin aufrecht bleibt, sei neben<br />

intensiven Kontrollen auch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über den Vollzug<br />

des Gesetzes wesentlich, so einige Befragte.<br />

5.4 Herausfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Erreichung betroffener<br />

ArbeitnehmerInnen<br />

Der Problematik des Lohn- und Sozialdumpings wurde mittels des LSDB-G eine neue<br />

gesetzliche Grundlage entgegengesetzt. Aus Sicht <strong>der</strong> ExpertInnen ist dieses Rechtsinstrument<br />

eine wesentliche Verbesserung <strong>der</strong> Situation, wenn auch auf Basis <strong>der</strong> bisherigen<br />

Erfahrungen Teilbereiche verbesserungswürdig erscheinen. Ein Bereich bezieht<br />

sich auf die Frage <strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> ArbeitnehmerInnen (siehe<br />

Kapitel 5.1). Dabei ist auch zu bedenken, dass das ‚Auffinden‘, die Erreichung und Vertretung<br />

von ausländischen ArbeitnehmerInnen, vor allem wenn sie nur für zeitlich befristete<br />

Phasen in Österreich tätig sind, eine Herausfor<strong>der</strong>ung darstellt. In den ExpertInneninterviews<br />

werden mehrere Aspekte in diesem Kontext thematisiert.<br />

Schwierigkeiten für behördliche Kontrollorgane<br />

Die Kontrollorgane des Finanzministeriums (Finanzpolizei), des LSDB <strong>der</strong> WGKK und<br />

auch <strong>der</strong> BUAK sind mit <strong>der</strong> Überprüfung von Beschäftigungssituationen vor Ort befasst.<br />

Dies ist im Fall von Baustellen o<strong>der</strong> auch an<strong>der</strong>en, stationären Arbeitsbereichen<br />

(bspw. Landwirtschaft) eine vergleichsweise klare Angelegenheit, da diese an einer<br />

bestimmten Adresse verortet sind und von den Kontrollorganen aufgesucht werden<br />

können. Die ab Frühjahr 2012 implementierte Baustellendatenbank wird für diesen<br />

Bereich weitere Erleichterungen bringen. Diffiziler wird das Antreffen von Arbeitskräften<br />

und das Überprüfen ihrer korrekten Entlohnung und Anmeldung in Bereichen, die ‚mobiler‘<br />

sind. Fallbeispiel 32 hat auf zwei Reinigungsunternehmen Bezug genommen,<br />

<strong>der</strong>en Arbeitnehmer an verschiedenen Einsatzorten tätig sind (Int. 25). Auch beispielsweise<br />

im Bereich <strong>der</strong> Arbeitskräfteüberlassung o<strong>der</strong> des Kleintransportes und <strong>der</strong> Güterbeför<strong>der</strong>ung<br />

ist eine Kontrolle ungleich schwieriger und auch an<strong>der</strong>e Behörden – wie<br />

die Verkehrspolizei – haben bei letzteren in diesem Kontext relevante Kontrollbefugnisse<br />

(Int. 4, 9, 27), so dass sich hier auch die Frage <strong>der</strong> Informationsweitergabe zwi-<br />

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