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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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Wertveränderung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Wasserschutzgebietsausweisung<br />

103<br />

Für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund von Wasserschutzauflagen sind<br />

nach GemBek (vgl. 29) Kooperationsmodelle mit dem Abschluss freiwilliger Vereinbarungen<br />

nach dem pauschalen Verfahren anzustreben. Kommt es nicht zum Abschluss<br />

freiwilliger Vereinbarungen für wirtschaftliche Nachteile, welche aufgrund einer Wasserschutzgebietsverordnung<br />

entstehen, ist ein einzelbetrieblicher Ausgleich nach § 19 Abs. 4<br />

WHG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 5 und 6 BayWG zu leisten.<br />

„Gegenstand freiwilliger Vereinbarungen kann jedoch nicht nur ein pauschalierter<br />

Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile entsprechend § 19 Abs. 4 WHG sein, welche<br />

aufgrund einer Wasserschutzgebietsverordnung entstehen. Es können auch zusätzliche<br />

Bewirtschaftungsbeschränkungen oder -formen, die <strong>über</strong> die Anforderungen der geltenden<br />

Wasserschutzgebietsverordnung hinausgehen, und die entsprechende Gegenleistung<br />

hierfür vereinbart werden.“ (29). Die Einhaltung und der Abschluss dieser zusätzlichen<br />

Bewirtschaftungsbeschränkungen ist freiwillig, da diese das Anforderungsniveau der<br />

Wasserschutzgebietsverordnung <strong>über</strong>steigen. Hierbei wird ein privatrechtlicher Vertrag<br />

zwischen Landwirt und Wasserversorger geschlossen, wobei Vertragsfreiheit herrscht.<br />

Abbildung 4 gibt einen Überblick <strong>über</strong> die Möglichkeiten des Ausgleichs von wirtschaftlichen<br />

Nachteilen.<br />

3 Datengrundlage und methodisches Vorgehen<br />

3.1 Datengrundlage<br />

3.1.1 Kaufpreisanalyse<br />

Für die Kaufpreisanalyse werden bayerische Landkreise als Untersuchungslandkreise<br />

ausgewählt. Die Landkreise sollen einen verhältnismäßig hohen Anteil an Wasserschutzgebietsflächen<br />

aufweisen. Nachdem alle bayerischen Landkreise mit Hilfe von Geoinformationssystemen<br />

auf ihren Anteil an Wasserschutzgebietsflächen hin <strong>über</strong>prüft wurden,<br />

ergab sich eine Rangliste von Landkreisen. Für die weitere Auswahl der Landkreise<br />

war es von Bedeutung, dass in den Wasserschutzgebieten dieser Landkreise landwirtschaftliche<br />

Grundstücksverkäufe stattfanden. Festzustellen ist dies durch eine Analyse<br />

der beim jeweiligen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung. Hierzu wurden<br />

die Gutachterausschüsse von 35 bayerischen Landkreisen, welche einen vergleichsweise<br />

hohen Anteil an Wasserschutzgebietsflächen aufweisen, kontaktiert. Es zeigte sich, dass<br />

die Kaufpreissammlungen vieler Gutachterausschüsse in Bayern erst seit dem Jahre 2000<br />

oder später elektronisch geführt werden. Dies verringerte die Anzahl der möglichen zu<br />

analysierenden Landkreise zusätzlich. Es verblieben 19 Gutachterausschüsse, mit welchen<br />

eine Zusammenarbeit möglich war.<br />

Für diese 19 Landkreise wurden die Kaufpreisdaten der Gutachterausschüsse bei den<br />

entsprechenden Landratsämtern in digitaler Form angefordert. Auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen wurde hierbei geachtet. Die Daten beziehen sich insbesondere<br />

auf Angaben <strong>über</strong> das Verkaufsjahr, die Flächengröße, die Flurnummer, die Käufergruppe,<br />

den Kaufpreis und die Nutzungsart des Grundstückes. In den grundstücks- und<br />

kaufvorgangsbezogenen Daten der bayerischen Kaufpreissammlungen findet sich kein<br />

Vermerk dar<strong>über</strong>, ob ein verkauftes Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder<br />

nicht.<br />

Um die Kaufvorgänge im Weiteren danach zu unterscheiden, ob die veräußerten<br />

Grundstücke im Wasserschutzgebiet liegen oder nicht, müssen die digitalen Daten der<br />

Kaufpreissammlung mit zusätzlichen Flächendaten anderer Datenquellen verbunden werden.<br />

Hierbei werden die Daten der Kaufpreissammlungen mit einer digitalen Flurkarte

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