Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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Wertveränderung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Wasserschutzgebietsausweisung<br />
103<br />
Für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund von Wasserschutzauflagen sind<br />
nach GemBek (vgl. 29) Kooperationsmodelle mit dem Abschluss freiwilliger Vereinbarungen<br />
nach dem pauschalen Verfahren anzustreben. Kommt es nicht zum Abschluss<br />
freiwilliger Vereinbarungen für wirtschaftliche Nachteile, welche aufgrund einer Wasserschutzgebietsverordnung<br />
entstehen, ist ein einzelbetrieblicher Ausgleich nach § 19 Abs. 4<br />
WHG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 5 und 6 BayWG zu leisten.<br />
„Gegenstand freiwilliger Vereinbarungen kann jedoch nicht nur ein pauschalierter<br />
Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile entsprechend § 19 Abs. 4 WHG sein, welche<br />
aufgrund einer Wasserschutzgebietsverordnung entstehen. Es können auch zusätzliche<br />
Bewirtschaftungsbeschränkungen oder -formen, die <strong>über</strong> die Anforderungen der geltenden<br />
Wasserschutzgebietsverordnung hinausgehen, und die entsprechende Gegenleistung<br />
hierfür vereinbart werden.“ (29). Die Einhaltung und der Abschluss dieser zusätzlichen<br />
Bewirtschaftungsbeschränkungen ist freiwillig, da diese das Anforderungsniveau der<br />
Wasserschutzgebietsverordnung <strong>über</strong>steigen. Hierbei wird ein privatrechtlicher Vertrag<br />
zwischen Landwirt und Wasserversorger geschlossen, wobei Vertragsfreiheit herrscht.<br />
Abbildung 4 gibt einen Überblick <strong>über</strong> die Möglichkeiten des Ausgleichs von wirtschaftlichen<br />
Nachteilen.<br />
3 Datengrundlage und methodisches Vorgehen<br />
3.1 Datengrundlage<br />
3.1.1 Kaufpreisanalyse<br />
Für die Kaufpreisanalyse werden bayerische Landkreise als Untersuchungslandkreise<br />
ausgewählt. Die Landkreise sollen einen verhältnismäßig hohen Anteil an Wasserschutzgebietsflächen<br />
aufweisen. Nachdem alle bayerischen Landkreise mit Hilfe von Geoinformationssystemen<br />
auf ihren Anteil an Wasserschutzgebietsflächen hin <strong>über</strong>prüft wurden,<br />
ergab sich eine Rangliste von Landkreisen. Für die weitere Auswahl der Landkreise<br />
war es von Bedeutung, dass in den Wasserschutzgebieten dieser Landkreise landwirtschaftliche<br />
Grundstücksverkäufe stattfanden. Festzustellen ist dies durch eine Analyse<br />
der beim jeweiligen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung. Hierzu wurden<br />
die Gutachterausschüsse von 35 bayerischen Landkreisen, welche einen vergleichsweise<br />
hohen Anteil an Wasserschutzgebietsflächen aufweisen, kontaktiert. Es zeigte sich, dass<br />
die Kaufpreissammlungen vieler Gutachterausschüsse in Bayern erst seit dem Jahre 2000<br />
oder später elektronisch geführt werden. Dies verringerte die Anzahl der möglichen zu<br />
analysierenden Landkreise zusätzlich. Es verblieben 19 Gutachterausschüsse, mit welchen<br />
eine Zusammenarbeit möglich war.<br />
Für diese 19 Landkreise wurden die Kaufpreisdaten der Gutachterausschüsse bei den<br />
entsprechenden Landratsämtern in digitaler Form angefordert. Auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen wurde hierbei geachtet. Die Daten beziehen sich insbesondere<br />
auf Angaben <strong>über</strong> das Verkaufsjahr, die Flächengröße, die Flurnummer, die Käufergruppe,<br />
den Kaufpreis und die Nutzungsart des Grundstückes. In den grundstücks- und<br />
kaufvorgangsbezogenen Daten der bayerischen Kaufpreissammlungen findet sich kein<br />
Vermerk dar<strong>über</strong>, ob ein verkauftes Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder<br />
nicht.<br />
Um die Kaufvorgänge im Weiteren danach zu unterscheiden, ob die veräußerten<br />
Grundstücke im Wasserschutzgebiet liegen oder nicht, müssen die digitalen Daten der<br />
Kaufpreissammlung mit zusätzlichen Flächendaten anderer Datenquellen verbunden werden.<br />
Hierbei werden die Daten der Kaufpreissammlungen mit einer digitalen Flurkarte