Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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80 Karin Eckstein, Helmut Hoffmann<br />
ihrer Wesentlichkeit, d. h. nach ihrer Bedeutung für den Betrieb bzw. die Umwelt, einzustufen.<br />
Diese Einschätzung dient als Grundlage für die umweltbezogenen Zielsetzungen<br />
des Unternehmens. Die Ziele werden im Umweltmanagementsystem dokumentiert. Die<br />
Zielerreichung soll <strong>über</strong> ein Umweltmanagementprogramm sichergestellt werden. Es ist<br />
zwischen direkten und indirekten Umweltwirkungsbereichen zu unterscheiden. Direkte<br />
Umweltauswirkungen betreffen Tätigkeiten, deren Ablauf vollständig kontrolliert werden<br />
kann. Hierzu zählt beispielsweise das Düngemanagement oder die Betankung der Fahrzeuge<br />
auf der Hofstelle. Indirekte Umweltauswirkungen sind Auswirkungen, die mittelbar<br />
verursacht werden, ohne dass der Betrieb die vollständige Kontrolle dar<strong>über</strong> hat (20).<br />
Hierzu zählt beispielshalber das Umweltverhalten der Lieferanten oder der Kunden.<br />
Durch das Umweltmanagementsystem werden die Betriebsabläufe geregelt. Die<br />
Grundstruktur eines Umweltmanagementsystems ist der so genannte Regelkreislauf, der<br />
sich aus Planung, Implementierung, Durchführung, Kontroll- und Korrekturmaßnahmen,<br />
einschließlich der Bewertung des Systems durch die Unternehmensleitung, zusammensetzt<br />
(vgl. Abb. 2).<br />
Planung Planung<br />
Implementierung Implementierung und und<br />
Durchführung<br />
Durchführung<br />
Abb. 2. Grundstruktur eines Umweltmanagementsystems<br />
Quelle: verändert (nach 20)<br />
Regelkreislauf im<br />
Umweltmanagementsystem<br />
Kontroll- Kontroll- und und<br />
Korrekturmaßnahmen<br />
Korrekturmaßnahmen<br />
Bewertung Bewertung durch durch die die<br />
oberste oberste Leitung Leitung<br />
Der Regelkreislauf symbolisiert die betriebliche Organisationsstruktur, die die verordnungskonforme<br />
Umsetzung von EMAS regelt. Es werden Planungstätigkeiten festgehalten,<br />
Verantwortlichkeiten geregelt und Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung,<br />
Verwirklichtung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik dokumentiert.<br />
Die Umweltbetriebsprüfung kann unternehmensintern, z. B. durch Angestellte die eine<br />
entsprechende Sachkenntnis aufweisen, erfolgen. Die Umweltbetriebsprüfung ist in regelmäßigen<br />
Abständen, die nicht mehr als drei Jahre betragen dürfen, abzuhalten. Die<br />
Ergebnisse sind zu dokumentieren (VO 761/2001, Anhang II). Diese Prüfung entspricht<br />
einer ersten Kontrolle, ob Umweltzielsetzung und Umweltpolitik <strong>über</strong>einstimmen und ob<br />
alle Anforderungen an den Betrieb eingehalten werden (20).