Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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Markus Zehnder / Friedrich Weller:<br />
„Streuobstbau. Obstwiesen erleben<br />
und erhalten“ 160 Seiten, 125<br />
Farbfotos, 7 Tabellen Preis: EUR [D]<br />
34,90 / sFr 59,90 / EUR [A] 35,90,<br />
Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer, 2006,<br />
ISBN 3-8001-4690-8<br />
Den beiden Autoren ist es gelungen nach lucke<br />
1992 wieder ein Grundlagen-Werk zur Kulturlandschaft<br />
Streuobstwiese zu erstellen. Dabei<br />
ergänzen sich die Erfahrungen des Fachberaters<br />
mit den Erläuterungen des Wissenschaftlers. Auf<br />
anschauliche Art und Weise werden die Aspekte<br />
Lebensraum, Biodiversität, Pomologie etc. erläutert.<br />
Die hochwertigen Bilder erlauben einen Einblick<br />
in die vielfältigen Strukturen v. a. ins Land<br />
der Streuobstwiesen Baden-Württembergs.<br />
Nicht zu kurz kommen ausführliche Pflegeanleitungen<br />
zum Obstgehölzschnitt, der Nährstoffversorgung,<br />
der Pflanzengesundheit, der<br />
Bodenpflege und der Obstverarbeitung.<br />
Besondere Anregungen erfährt der Leser im<br />
Abschnitt „Urlaub unter Streuobstbäumen“, in<br />
dem nicht nur blühende Landschaften beschrieben<br />
sondern auch besondere Rezepte veröffentlicht<br />
werden. Mit diesem Buch wird jeder angesprochen,<br />
der sich für Naturschutz, <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
den Obstbau, inklusive der Sortenkunde<br />
interessiert. Ebenso berührt werden die Themen<br />
Landschaftsentwicklung, gesunde Ernährung<br />
und der Tourismus.<br />
Die Autoren sind der Ansicht, dass „die obstbauliche<br />
Betätigung eine Quelle tiefer innerer<br />
Befriedigung sein kann.“<br />
ThoMas lochMann, sTuTTgarT<br />
leingärTner: Besteuerung der Landwirte,<br />
Loseblatt.slg., München: Verlag<br />
C.H. Beck, 12. Ergänzungslieferung,<br />
Stand: September 2006, 270 S., 32,00 €,<br />
ISBN 978-3-406-54911-3<br />
Wie nicht anders zu erwarten, hat die Große Koalition<br />
die gesetzgeberische Ruhe auch auf dem<br />
Gebiet des Steuerrechts beendet und gleich nach<br />
Aufnahme ihrer Tätigkeit zahlreiche Steuergesetze<br />
auf den Weg gebracht und verabschiedet, so<br />
u. a das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches<br />
Sofortprogramm, das Gesetz zur Beschränkung<br />
Bücherschau<br />
der Verlustverrechnung im Zusammenhang<br />
mit Steuerstundungsmodellen, das Gesetz zur<br />
steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung,<br />
das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher<br />
Steuergestaltungen, das Haushaltsbegleitgesetz<br />
2006 und das Steueränderungsgesetz<br />
2007. Die damit verbundenen zahlreichen<br />
Änderungen sind von den Autoren in bewährter<br />
Weise eingearbeitet worden.<br />
Trotz allem hatten die Autoren dar<strong>über</strong><br />
hinaus noch Zeit für einige Gesamt<strong>über</strong>arbeitungen,<br />
wie z. B. die Kapitel „Grundlagen<br />
und Reform der Einkommensbesteuerung der<br />
Land- und Forstwirte“, „Einkünfte“ und „Sachlicher<br />
und persönlicher Anwendungsbereich der<br />
Durchschnittssätze“. Hervorzuheben ist schließlich<br />
die Erweiterung des Kommentars um die<br />
Kraftfahrzeugsteuer.<br />
Hinsichtlich der Kritik von kanZler an § 13a<br />
EStG in Kapitel 1 ist anzumerken, dass zwar der<br />
weit <strong>über</strong>wiegende Teil der Land- und Forstwirte<br />
den Gewinn nach Durchschnittswerten<br />
ermittelt. Jedoch vermittelt diese Gewinnermittlungsart<br />
entgegen dem Willen des Gesetzgebers<br />
kaum noch Vorteile. Dies wird dadurch<br />
manifestiert, dass die Gewinnermittlung nach<br />
Durchschnittssätzen für den Sektor <strong>Landwirtschaft</strong><br />
keine Subventionswirkung mehr entfaltet<br />
(vgl. 20. Subventionsbericht der Bundesregierung,<br />
BT-Drs. 16/1020). Einzelbetrieblich<br />
dürften hiervon im Wesentlichen nur noch Veredelungsbetriebe<br />
Vorteile ziehen. Insoweit kann<br />
die zielgenauere Ausgestaltung im Sinne einer<br />
maßvollen Begünstigung kleiner landwirtschaftlicher<br />
Betriebe, durch das Steuerentlastungsgesetz<br />
1999/2000/2002 als misslungen angesehen<br />
werden. Die Frage der Verfassungswidrigkeit<br />
des § 13a EStG wegen einer ungerechtfertigten<br />
Begünstigung einer bestimmten Berufgruppe<br />
stellt sich daher m. E. nicht (mehr). § 13a EStG<br />
kann daher auch die ihm zugedachte Vereinfachungsfunktion<br />
nur noch eingeschränkt erfüllen,<br />
wären doch viele Landwirte – aus betriebswirtschaftlichen<br />
Gründen – gut beraten, in eine andere<br />
Gewinnermittlungsform <strong>über</strong>zuwechseln.<br />
Die nächste Ergänzungslieferung dürfte nicht<br />
lange auf sich warten lassen. Hat der Gesetzgeber<br />
doch inzwischen weitere Steuergesetze wie<br />
das Jahresteuergesetz 2007 verabschiedet. Auch<br />
sind neue Gesetzesvorhaben bereits in der Beratung<br />
bzw. befinden sich in Vorbereitung, hier<br />
sind insbesondere die Reform der Erbschaftsteuer<br />
und der Unternehmensteuer zu nennen.<br />
riegler