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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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114 Martina Huber, Helmut Hoffmann, Helmut Hausladen, Andreas Jändl<br />

beschränkungen einer Wasserschutzgebietsverordnung für alle betroffenen Grundstücke<br />

unabhängig von deren Nutzung gültig sind. Bei intensiver Flächennutzung (z. B. Acker)<br />

wird daher c. p. eine höhere Verkehrswertminderung durch die Lage im Wasserschutzgebiet<br />

angenommen als bei extensiver Flächennutzung (z. B. Grünland).<br />

Die langfristigen Entwicklungschancen eines landwirtschaftlichen Grundstücks stellen<br />

einen nicht unwesentlichen Wertbestandteil eines Grundstückes dar. Die in Schutzgebietsverordnungen<br />

enthaltenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen schränken jedoch nicht<br />

nur die aktuelle Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ein, sondern sie behindern gleichzeitig<br />

auch die zukünftigen landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten.<br />

Langfristige Entwicklungschancen werden somit reduziert bzw. mögliche<br />

Entwicklungspotentiale beeinträchtigt. Da zukünftige Entwicklungschancen und die an<br />

ein Grundstück geknüpften Erwartungen den Wert eines Grundstückes stark beeinflussen,<br />

der Wasserschutzgebietsstatus diese jedoch beschränkt, ergibt sich hieraus nach Meinung<br />

der Experten – vor allem vor dem Hintergrund eines hohen Kaufpreisniveaus in Bayern<br />

– eine Verkehrswertminderung für im Wasserschutzgebiet liegende landwirtschaftliche<br />

Grundstücke.<br />

Der Ertragswert eines Grundstückes ist grundsätzlich als ein wertbestimmender Faktor<br />

des Verkehrswertes anzusehen. Die Befragung der Experten ergibt jedoch, dass die Höhe<br />

des Verkehrswertes kaum von der Höhe des Ertragswertes abhängt und somit der Einfluss<br />

des Ertragswertes auf den Verkehrswert gering ist. Der Verkehrswert landwirtschaftlicher<br />

Grundstücke beträgt in Bayern im Schnitt das 4 bis 5fache des Ertragswertes. Die Gewährung<br />

von Ausgleichszahlungen beeinflusst zwar den Ertragswert landwirtschaftlicher<br />

Grundstücke in Wasserschutzgebieten, dennoch sind vielfach keine Auswirkungen auf<br />

den Verkehrswert der betroffenen Grundstücke festzustellen. Dies bedeutet, dass trotz<br />

unveränderter Ertragswerte Verkehrswertminderungen in Wasserschutzgebieten auftreten<br />

können.<br />

4.2.2 Lokale, regionale und gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren<br />

Neben den Einflussfaktoren, welche in direktem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen<br />

Grundstück stehen, wurden durch die Befragung weitere wertbeeinflussende<br />

Faktoren identifiziert.<br />

Die außerlandwirtschaftliche Nachfrage nach landwirtschaftlichen Grundstücken in<br />

Wasserschutzgebieten erfolgt vornehmlich durch Wasserversorgungsunternehmen und die<br />

öffentlichen Hand. Nicht selten kaufen diese Erwerber Grundstücke im Wasserschutzgebiet<br />

zu ortsüblichen oder <strong>über</strong> dem ortsüblichen Niveau liegenden Preisen. Wie stark der<br />

Einfluss dieser Nachfrage auf den Verkehrswert von landwirtschaftlichen Grundstücken in<br />

Wasserschutzgebieten ist, hängt davon ab, wie hoch der Anteil dieser Käufe am gesamten<br />

Flächenumsatz im Wasserschutzgebiet ist. Je höher der Anteil der Wasserversorgungsunternehmen<br />

und der öffentlichen Hand am Flächenumsatz ist, desto stärker ist grundsätzlich<br />

von einer Verkehrswertbeeinflussung durch diese Käufe auszugehen. Bei einer Dominanz<br />

der Käufe der öffentlichen Hand oder der Wasserversorgungsunternehmen ist jedoch nicht<br />

automatisch von einer Verkehrswertbeeinflussung auszugehen. Da diese Käufe bei der<br />

Ermittlung des Verkehrswertes unberücksichtigt bleiben können, wenn sie beispielsweise<br />

aufgrund besonderer Interessen (vgl. 18, § 6) zustande gekommen sind bzw. die Preise<br />

deutlich <strong>über</strong> dem ortsüblichen Kaufpreis liegen. Ob der Flächenerwerb durch Wasserversorger<br />

oder die öffentliche Hand bei der stichtagsbezogenen Verkehrswertermittlung von<br />

Grundstücken in Wasserschutzgebieten berücksichtigt werden kann, ist daher im Einzelfall<br />

situationsabhängig zu beurteilen. Falls diese Verkäufe jedoch berücksichtigt werden<br />

können, wirken sie sich in aller Regel werterhaltend oder wertsteigernd auf den stichtagsbezogenen<br />

Verkehrswert aus.

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