Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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114 Martina Huber, Helmut Hoffmann, Helmut Hausladen, Andreas Jändl<br />
beschränkungen einer Wasserschutzgebietsverordnung für alle betroffenen Grundstücke<br />
unabhängig von deren Nutzung gültig sind. Bei intensiver Flächennutzung (z. B. Acker)<br />
wird daher c. p. eine höhere Verkehrswertminderung durch die Lage im Wasserschutzgebiet<br />
angenommen als bei extensiver Flächennutzung (z. B. Grünland).<br />
Die langfristigen Entwicklungschancen eines landwirtschaftlichen Grundstücks stellen<br />
einen nicht unwesentlichen Wertbestandteil eines Grundstückes dar. Die in Schutzgebietsverordnungen<br />
enthaltenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen schränken jedoch nicht<br />
nur die aktuelle Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ein, sondern sie behindern gleichzeitig<br />
auch die zukünftigen landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten.<br />
Langfristige Entwicklungschancen werden somit reduziert bzw. mögliche<br />
Entwicklungspotentiale beeinträchtigt. Da zukünftige Entwicklungschancen und die an<br />
ein Grundstück geknüpften Erwartungen den Wert eines Grundstückes stark beeinflussen,<br />
der Wasserschutzgebietsstatus diese jedoch beschränkt, ergibt sich hieraus nach Meinung<br />
der Experten – vor allem vor dem Hintergrund eines hohen Kaufpreisniveaus in Bayern<br />
– eine Verkehrswertminderung für im Wasserschutzgebiet liegende landwirtschaftliche<br />
Grundstücke.<br />
Der Ertragswert eines Grundstückes ist grundsätzlich als ein wertbestimmender Faktor<br />
des Verkehrswertes anzusehen. Die Befragung der Experten ergibt jedoch, dass die Höhe<br />
des Verkehrswertes kaum von der Höhe des Ertragswertes abhängt und somit der Einfluss<br />
des Ertragswertes auf den Verkehrswert gering ist. Der Verkehrswert landwirtschaftlicher<br />
Grundstücke beträgt in Bayern im Schnitt das 4 bis 5fache des Ertragswertes. Die Gewährung<br />
von Ausgleichszahlungen beeinflusst zwar den Ertragswert landwirtschaftlicher<br />
Grundstücke in Wasserschutzgebieten, dennoch sind vielfach keine Auswirkungen auf<br />
den Verkehrswert der betroffenen Grundstücke festzustellen. Dies bedeutet, dass trotz<br />
unveränderter Ertragswerte Verkehrswertminderungen in Wasserschutzgebieten auftreten<br />
können.<br />
4.2.2 Lokale, regionale und gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren<br />
Neben den Einflussfaktoren, welche in direktem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen<br />
Grundstück stehen, wurden durch die Befragung weitere wertbeeinflussende<br />
Faktoren identifiziert.<br />
Die außerlandwirtschaftliche Nachfrage nach landwirtschaftlichen Grundstücken in<br />
Wasserschutzgebieten erfolgt vornehmlich durch Wasserversorgungsunternehmen und die<br />
öffentlichen Hand. Nicht selten kaufen diese Erwerber Grundstücke im Wasserschutzgebiet<br />
zu ortsüblichen oder <strong>über</strong> dem ortsüblichen Niveau liegenden Preisen. Wie stark der<br />
Einfluss dieser Nachfrage auf den Verkehrswert von landwirtschaftlichen Grundstücken in<br />
Wasserschutzgebieten ist, hängt davon ab, wie hoch der Anteil dieser Käufe am gesamten<br />
Flächenumsatz im Wasserschutzgebiet ist. Je höher der Anteil der Wasserversorgungsunternehmen<br />
und der öffentlichen Hand am Flächenumsatz ist, desto stärker ist grundsätzlich<br />
von einer Verkehrswertbeeinflussung durch diese Käufe auszugehen. Bei einer Dominanz<br />
der Käufe der öffentlichen Hand oder der Wasserversorgungsunternehmen ist jedoch nicht<br />
automatisch von einer Verkehrswertbeeinflussung auszugehen. Da diese Käufe bei der<br />
Ermittlung des Verkehrswertes unberücksichtigt bleiben können, wenn sie beispielsweise<br />
aufgrund besonderer Interessen (vgl. 18, § 6) zustande gekommen sind bzw. die Preise<br />
deutlich <strong>über</strong> dem ortsüblichen Kaufpreis liegen. Ob der Flächenerwerb durch Wasserversorger<br />
oder die öffentliche Hand bei der stichtagsbezogenen Verkehrswertermittlung von<br />
Grundstücken in Wasserschutzgebieten berücksichtigt werden kann, ist daher im Einzelfall<br />
situationsabhängig zu beurteilen. Falls diese Verkäufe jedoch berücksichtigt werden<br />
können, wirken sie sich in aller Regel werterhaltend oder wertsteigernd auf den stichtagsbezogenen<br />
Verkehrswert aus.