Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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98 Martina Huber, Helmut Hoffmann, Helmut Hausladen, Andreas Jändl<br />
Vor diesem Hintergrund ist vorstellbar, dass sich eine Wasserschutzgebietsausweisung<br />
auf den Wert eines landwirtschaftlichen Grundstückes in Oberbayern absolut stärker auswirkt<br />
als in Oberfranken, da diese neben der landwirtschaftlichen auch die außerlandwirtschaftliche<br />
Grundstücksnutzung beschränkt.<br />
Abb. 2. Kaufwerte je ha für veräußerte Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
ohne Gebäude und ohne Inventar in Bayern nach Regierungsbezirken 1974 – 2004<br />
Quelle: (5)<br />
2.3 Allgemeiner Gewässerschutz und Festsetzung von Wasserschutzgebieten<br />
Wasserschutzgebiete werden im Allgemeinen dort ausgewiesen, wo die Schutzbedürftigkeit<br />
eines Gebietes <strong>über</strong> den allgemeinen, flächendeckenden Gewässerschutz (Grundwasserschutz)<br />
hinausgeht. Der allgemeine, flächendeckende Gewässerschutz beruht auf<br />
verschiedenen Rechtsgrundlagen. Es gibt internationale Übereinkommen und Verträge,<br />
EU-Regelungen, nationale Gesetze sowie Verordnungen auf Ebene der Bundesländer,<br />
welche diesen allgemeinen gesetzlichen Gewässerschutz bzw. Grundwasserschutz regeln.<br />
Sie dienen dazu, das Grundwasser und somit das Trinkwasser, welches in Bayern zum<br />
Großteil aus Grundwasser gewonnen wird, vor Verunreinigung zu schützen.<br />
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (1) stellt ein Fundament des flächendeckenden<br />
Gewässerschutzes dar, da sie einen europaweiten Ordnungsrahmen für<br />
die Wassergesetzgebung schafft. Ziel der WRRL ist ein europaweiter, einheitlicher und<br />
integrierter Gewässerschutz. Die Richtlinie fordert einen guten Zustand aller Gewässer<br />
Europas, welcher bis 2015 erreicht werden soll. Die Gewässerschutzstandards der WRRL<br />
mussten bis Ende 2003 in den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.<br />
In Deutschland geschah dies mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)<br />
(21) am 19. August 2002. Auf Länderebene wurde die WRRL am 24. Juli 2003 durch die<br />
Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) (2) umgesetzt.<br />
Neben den genannten Gesetzen gibt es eine Reihe von weiteren Gesetzen und Verordnungen,<br />
wie beispielsweise das Pflanzenschutzgesetz (17), das Düngemittelgesetz (16)