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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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84 Karin Eckstein, Helmut Hoffmann<br />

Humusbilanzen berechnet werden können. Damit würden sich auch die Kosten für die<br />

Einführung von EMAS reduzieren. Wichtig ist, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und<br />

plausibel bleiben. Ein weiterer Vorteil der Datenauswertung vor Ort besteht darin, dass<br />

dem Betriebsleiter die jeweils aktuellen Betriebsdaten zur Verfügung stehen wodurch die<br />

Ergebnisse der Auswertung direkt in den Betriebsablauf einfließen können.<br />

Um das Potenzial an Umweltverbesserungen umfassend abzudecken, sollte die Analyse<br />

der betrieblichen Situation möglichst detailliert erfolgen. Es können sowohl produktionstechnische<br />

Verbesserungen, z. B. Verbesserung im Düngemanagement, als auch<br />

umwelt- und naturschutzfachliche Verbesserungen, z. B. die Anlage von Hecken, betrachtet<br />

werden. Eine flächengenaue Auswertung der Daten und damit verbunden eine flächengenaue<br />

Zielformulierung erscheint vorteilhaft, da die einzelnen Flächen hinsichtlich<br />

standörtlicher Gegebenheiten und innerbetrieblicher Zielsetzungen oft sehr heterogen<br />

sind. Es können auf den einzelnen Flächen ganz unterschiedliche Maßnahmen, z. B. im<br />

Bereich Bodenschutz oder Artenschutz, vordringlich sein.<br />

Im Rahmen der abschließenden Registrierung erhält die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden nicht negativ,<br />

wird die Registrierung vollzogen. Um bei der Registrierung Verzögerungen zu vermeiden,<br />

erscheint es empfehlenswert, die zuständigen Fachbehörden (Naturschutzamt, Wasserwirtschaftsamt)<br />

rechtzeitig in die Analyse der Umweltwirkungen des Betriebes und die<br />

anschließende Maßnahmenplanung einzubeziehen.<br />

3.3 Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte im Rahmen<br />

der Umweltprüfung<br />

Die bei der Umweltprüfung ermittelten Umweltaspekte müssen hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit<br />

bewertet werden (VO 761/2001, Anhang VI, Nr. 6.4). Diese Bewertung der<br />

betrieblichen Daten wurde im Pilotprojekt mit Hilfe einer Matrix durchgeführt (Tab. 3).<br />

Mit dieser Bewertungsmatrix wird einerseits die Sensibilität der Umweltgüter, die belastet<br />

werden könnten, berücksichtigt, andererseits wird die tatsächliche Situation im Betrieb in<br />

die Bewertung einbezogen.<br />

Die Auswirkung von möglichen Belastungen auf Umweltgüter wird durch das Kriterium<br />

„Risiko von Umweltbelastungen“ bewertet. Betroffene Umweltgüter sind z. B.<br />

Gewässer, Boden, Luft, Arten und deren Lebensräume (8; 10; 17). Die Bewertung des Risikos<br />

von Umweltbelastungen erfolgt mittels einer normativen dreistufigen Skala (geringmittel-hoch)<br />

und ist vom Bewerter (Landwirt oder Berater) festzulegen. Die Einschätzung<br />

richtet sich dabei nach der Anfälligkeit der betroffenen Umweltgüter, der Behebbarkeit<br />

von Umweltschäden und dem Vorliegen von Umweltbestimmungen (5). Beispielsweise<br />

wurde im Pilotprojekt den Bereichen Pflanzenschutz, Düngung, <strong>über</strong>wachungspflichtige<br />

Anlagen (Tankanlagen) und Lagerung von umweltrelevanten Stoffen (Öle, Schmierstoffe)<br />

ein verhältnismäßig hohes Gefahrenpotenzial in Bezug auf die Umwelt zugesprochen.<br />

Den Bereichen Bodenbearbeitung, Emissionen und Tierhaltung wurde ein mittleres Gefahrenpotenzial<br />

und den Bereichen Abfallbeseitigung, Energie- und Wasserverbrauch ein<br />

geringes Gefährdungspotenzial zugesprochen (4).

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