Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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84 Karin Eckstein, Helmut Hoffmann<br />
Humusbilanzen berechnet werden können. Damit würden sich auch die Kosten für die<br />
Einführung von EMAS reduzieren. Wichtig ist, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und<br />
plausibel bleiben. Ein weiterer Vorteil der Datenauswertung vor Ort besteht darin, dass<br />
dem Betriebsleiter die jeweils aktuellen Betriebsdaten zur Verfügung stehen wodurch die<br />
Ergebnisse der Auswertung direkt in den Betriebsablauf einfließen können.<br />
Um das Potenzial an Umweltverbesserungen umfassend abzudecken, sollte die Analyse<br />
der betrieblichen Situation möglichst detailliert erfolgen. Es können sowohl produktionstechnische<br />
Verbesserungen, z. B. Verbesserung im Düngemanagement, als auch<br />
umwelt- und naturschutzfachliche Verbesserungen, z. B. die Anlage von Hecken, betrachtet<br />
werden. Eine flächengenaue Auswertung der Daten und damit verbunden eine flächengenaue<br />
Zielformulierung erscheint vorteilhaft, da die einzelnen Flächen hinsichtlich<br />
standörtlicher Gegebenheiten und innerbetrieblicher Zielsetzungen oft sehr heterogen<br />
sind. Es können auf den einzelnen Flächen ganz unterschiedliche Maßnahmen, z. B. im<br />
Bereich Bodenschutz oder Artenschutz, vordringlich sein.<br />
Im Rahmen der abschließenden Registrierung erhält die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden nicht negativ,<br />
wird die Registrierung vollzogen. Um bei der Registrierung Verzögerungen zu vermeiden,<br />
erscheint es empfehlenswert, die zuständigen Fachbehörden (Naturschutzamt, Wasserwirtschaftsamt)<br />
rechtzeitig in die Analyse der Umweltwirkungen des Betriebes und die<br />
anschließende Maßnahmenplanung einzubeziehen.<br />
3.3 Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltaspekte im Rahmen<br />
der Umweltprüfung<br />
Die bei der Umweltprüfung ermittelten Umweltaspekte müssen hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit<br />
bewertet werden (VO 761/2001, Anhang VI, Nr. 6.4). Diese Bewertung der<br />
betrieblichen Daten wurde im Pilotprojekt mit Hilfe einer Matrix durchgeführt (Tab. 3).<br />
Mit dieser Bewertungsmatrix wird einerseits die Sensibilität der Umweltgüter, die belastet<br />
werden könnten, berücksichtigt, andererseits wird die tatsächliche Situation im Betrieb in<br />
die Bewertung einbezogen.<br />
Die Auswirkung von möglichen Belastungen auf Umweltgüter wird durch das Kriterium<br />
„Risiko von Umweltbelastungen“ bewertet. Betroffene Umweltgüter sind z. B.<br />
Gewässer, Boden, Luft, Arten und deren Lebensräume (8; 10; 17). Die Bewertung des Risikos<br />
von Umweltbelastungen erfolgt mittels einer normativen dreistufigen Skala (geringmittel-hoch)<br />
und ist vom Bewerter (Landwirt oder Berater) festzulegen. Die Einschätzung<br />
richtet sich dabei nach der Anfälligkeit der betroffenen Umweltgüter, der Behebbarkeit<br />
von Umweltschäden und dem Vorliegen von Umweltbestimmungen (5). Beispielsweise<br />
wurde im Pilotprojekt den Bereichen Pflanzenschutz, Düngung, <strong>über</strong>wachungspflichtige<br />
Anlagen (Tankanlagen) und Lagerung von umweltrelevanten Stoffen (Öle, Schmierstoffe)<br />
ein verhältnismäßig hohes Gefahrenpotenzial in Bezug auf die Umwelt zugesprochen.<br />
Den Bereichen Bodenbearbeitung, Emissionen und Tierhaltung wurde ein mittleres Gefahrenpotenzial<br />
und den Bereichen Abfallbeseitigung, Energie- und Wasserverbrauch ein<br />
geringes Gefährdungspotenzial zugesprochen (4).