Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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Öko-Audit nach EMAS in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
Die Öffentlichkeit wird <strong>über</strong> die Umwelterklärung in das Verfahren einbezogen. In der<br />
Umwelterklärung sind die Umweltinformationen des Unternehmens klar und zusammenhängend<br />
zu präsentieren und für Interessenten zur Verfügung zu stellen. Neben der klaren<br />
Beschreibung der Organisation sind die Umweltpolitik, die wesentlichen Umweltaspekte<br />
und die jeweiligen Umweltzielstellungen des Unternehmens darzulegen. Die Umwelterklärung<br />
wird von einem unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklärt (validiert). Der<br />
Umweltgutachter hat zudem die Aufgabe, die Einhaltung aller Vorschriften der Verordnung<br />
zu kontrollieren.<br />
Nach erfolgter Validierung kann sich der Betrieb bei der zuständigen Stelle gegen Entrichtung<br />
einer Gebühr in das EU-Register eintragen lassen. Bei Eintragung in das Register<br />
erhält der Betrieb eine Eintragungsnummer (20). Das Unternehmen darf dann mit dem<br />
EMAS-Zeichen für den Betrieb, nicht aber für die erzeugten Produkte, Werbung betreiben.<br />
Eine Aktualisierung muss spätestens alle drei Jahre stattfinden.<br />
3 Einführung von EMAS in landwirtschaftlichen Familienbetrieben<br />
Zur Umsetzung der einzelnen Verfahrensschritte innerhalb eines Öko-Audits nach EMAS<br />
bedarf es geeigneter Instrumente, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden.<br />
Eine mögliche Vorgehensweise zur Implementierung von EMAS in Familienbetrieben<br />
wurde in einem Pilotprojekt in Bayern erarbeitet (4). Die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt<br />
sollen im Folgenden dargestellt und diskutiert werden. Dabei werden schwerpunktmäßig<br />
die Bereiche dargestellt, bei denen für Familienbetriebe geeignete Umsetzungsstrategien<br />
erarbeitet wurden.<br />
3.1 Sicherstellung der Einhaltung von Gesetzen und anderen Verpflichtungen<br />
EMAS misst der Verpflichtung zur Einhaltung von geltenden Vorschriften besondere Bedeutung<br />
bei. Die Unternehmensleitung ist angehalten, dieses Ziel sowohl in ihrer Umweltpolitik<br />
zu formulieren als auch die Kenntnis der relevanten Vorschriften im Umweltmanagementsystem<br />
zu belegen. Dies kann beispielsweise durch eine Sammlung oder<br />
Auflistung aller für sie relevanten (Rechts-) Vorschriften erfolgen.<br />
Es gibt im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt sehr viele Gesetze, Richtlinien und<br />
Vorschriften, die von Relevanz sind. Diese beziehen sich gewissermaßen auf die Umweltgüter<br />
Boden, Wasser und Luft und regeln z. T. sehr genau z. B. den Umgang mit Abfällen,<br />
die Lagerhaltung oder die Lebensmittelproduktion. Im Pilotprojekt wurde eine Zusammenstellung<br />
von Rechtsgrundlagen erarbeitet, die speziell im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong> von<br />
Bedeutung sind. Eine solche Zusammenstellung der relevanten Vorschriften ist aber von<br />
Einzelpersonen kaum zu bewerkstelligen. Es besteht bis jetzt noch kein Datenpool, in<br />
dem die notwendigen Informationen zu den geltenden Vorschriften gesammelt und bei<br />
Bedarf abgerufen werden können. Ein weiteres Problem stellt auch die Komplexität von<br />
juristischen Texten dar. Wenn die Forderung ernst genommen wird, dass Landwirte die für<br />
sie geltenden Regelungen kennen sollen, erscheint es wichtig, ihnen eine Sammlung der<br />
wichtigsten Textstellen, die konkrete Handlungsanweisungen beinhalten, von den zuständigen<br />
Verbänden oder der Administration zur Verfügung zu stellen.<br />
3.2 Ermittlung der Umweltaspekte im Rahmen der Umweltprüfung<br />
Die Aufgabe eines Öko-Audits ist es, die Umweltbeeinträchtigungen und Umweltleistungen<br />
eines Betriebes mit dem Ziel einer kontinuierlichen Umweltverbesserung zu ermitteln.<br />
Dies erfordert eine intensive Analyse der betrieblichen Daten innerhalb einer Um-<br />
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