Berichte über Landwirtschaft - BMELV
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92 Karin Eckstein, Helmut Hoffmann<br />
Schritt. In vielen Betrieben kann bereits mit einer sorgfältig geführten Schlagkartei eine<br />
Umweltverbesserung erreicht werden.<br />
Für Betriebe, die durch EMAS ihre Wettbewerbskraft steigern können, bzw. für die<br />
der Einführungsaufwand geringer ist, besteht ein etwas größerer Anreiz zur Teilnahme.<br />
Für Direktvermarkter ist z. B. der Mehraufwand im Bereich der Dokumentationspflichten<br />
geringer, da hier durch die Anforderungen an die Hygiene bzw. die Rückverfolgbarkeit<br />
der Produkte bereits diverse Aufzeichnungspflichten bestehen (1). Außerdem wirkt sich<br />
bei Direktvermarktern die Teilnahme an EMAS durch den direkten Kundenkontakt möglicherweise<br />
werbewirksam aus. Auch Großbetriebe mit mehreren Mitarbeitern und einer<br />
komplexen Organisationsstruktur profitieren stärker von der Einführung eines Managementsystems<br />
als kleine Familienbetriebe.<br />
Auch für Landwirte, die bereits an einem Qualitätssicherungssystem teilnehmen, ist<br />
der Einführungsaufwand geringer. Bei zusätzlicher Teilnahme an EMAS werden die qualitätsbezogenen<br />
Anforderungen durch umweltbezogene Kontrollen erweitert. Um aber hier<br />
die Kontrolldichte im Betrieb zu minimieren, wäre eine mehrfache Akkreditierung der<br />
kontrollierenden Stellen für die einzelnen Systeme zu fordern.<br />
Ein weiterer Punkt ist die Sicherstellung der Einhaltung umweltbezogener Standards.<br />
Diese von EMAS geforderte Selbstverpflichtung erhält spätestens seit der Einführung von<br />
Cross Compliance im Rahmen der Direktzahlungen größere Bedeutung. Diese Verpflichtungen<br />
werden in der VO 1782/2003 Anhang III und IV konkretisiert und beziehen sich<br />
auf 18 Richtlinien und zusätzliche Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in einem<br />
guten landwirtschaftlichen Zustand. Mit der Durchführung eines Öko-Audits könnten<br />
hoheitliche Kontrollen erleichtert werden, sofern diese Initiative von den Behörden anerkannt<br />
wird (18). Die Teilnahme an EMAS kann zwar nicht dafür garantieren, dass in allen<br />
Bereichen tatsächlich alle Umweltgefährdungen beseitigt werden. Durch die umfassende<br />
Aufzeichnungspflicht können aber Verstöße weitgehend ausgeschlossen werden. Als Garant<br />
steht hier der Umweltgutachter, der das Managementsystem regelmäßig verifiziert.<br />
Während die Einhaltung von Cross Compliance -relevanten Verpflichtungen beim Bezug<br />
von Direktzahlungen <strong>über</strong> staatliche Stellen zu kontrollieren ist, schließt der Umweltgutachter<br />
mit dem Landwirt einen privatwirtschaftlich geltenden Vertrag ab und unterliegt<br />
damit einer Verschwiegenheitspflicht. Deshalb kann EMAS nicht direkt für Cross Compliance<br />
anerkannt werden. Die im Rahmen von Cross Compliance zu kontrollierenden<br />
Betriebe werden <strong>über</strong> eine so genannte Risikoanalyse ausgewählt, d. h. dass z. B. größere<br />
Betriebe mit höherer Wahrscheinlichkeit als kleinere kontrolliert werden. Es erscheint<br />
sinnvoll, EMAS-Betriebe bei dieser Risikoanalyse als Betriebe mit geringem Risiko einzustufen,<br />
um die Kontrolldichte für diese Betriebe zu verringern.<br />
Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und die Veröffentlichung<br />
der Umwelterklärung zeigen, dass der Betrieb sich dauerhaft um ein funktionierendes<br />
System bemühen muss. Um die Akzeptanz von EMAS zu erhöhen, wäre<br />
sicherlich eine Anschubfinanzierung sinnvoll, indem ein Teil der anfallenden Kosten bei<br />
der Einführung des Systems von staatlicher Seite <strong>über</strong>nommen wird. Dies ist auch eine<br />
Option, die innerhalb der Revision der EMAS-Verordnung diskutiert wird (6). Dar<strong>über</strong><br />
hinaus erscheint es wichtig, EMAS im landwirtschaftlichen Bereich durch geeignete Aufklärungsmaßnahmen<br />
wie z. B. Veranstaltungen oder Broschüren, bekannter zu machen.<br />
Zusammenfassung<br />
Seit 2001 besteht für landwirtschaftliche Unternehmen die Möglichkeit, an dem EU-weit eingeführten<br />
Umweltmanagementsystem EMAS teilzunehmen. Ziel von EMAS ist es, eine kontinuierliche<br />
Verbesserung der Umweltleistung des Betriebes zu erreichen sowie die Einhaltung von geltenden<br />
Rechtsvorschriften sicher zu stellen. In einem Pilotprojekt ist das System in bayerischen Familienbetrieben<br />
erprobt worden. Die Vorteile, die sich durch EMAS ergeben, liegen v. a. in einer höheren