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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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92 Karin Eckstein, Helmut Hoffmann<br />

Schritt. In vielen Betrieben kann bereits mit einer sorgfältig geführten Schlagkartei eine<br />

Umweltverbesserung erreicht werden.<br />

Für Betriebe, die durch EMAS ihre Wettbewerbskraft steigern können, bzw. für die<br />

der Einführungsaufwand geringer ist, besteht ein etwas größerer Anreiz zur Teilnahme.<br />

Für Direktvermarkter ist z. B. der Mehraufwand im Bereich der Dokumentationspflichten<br />

geringer, da hier durch die Anforderungen an die Hygiene bzw. die Rückverfolgbarkeit<br />

der Produkte bereits diverse Aufzeichnungspflichten bestehen (1). Außerdem wirkt sich<br />

bei Direktvermarktern die Teilnahme an EMAS durch den direkten Kundenkontakt möglicherweise<br />

werbewirksam aus. Auch Großbetriebe mit mehreren Mitarbeitern und einer<br />

komplexen Organisationsstruktur profitieren stärker von der Einführung eines Managementsystems<br />

als kleine Familienbetriebe.<br />

Auch für Landwirte, die bereits an einem Qualitätssicherungssystem teilnehmen, ist<br />

der Einführungsaufwand geringer. Bei zusätzlicher Teilnahme an EMAS werden die qualitätsbezogenen<br />

Anforderungen durch umweltbezogene Kontrollen erweitert. Um aber hier<br />

die Kontrolldichte im Betrieb zu minimieren, wäre eine mehrfache Akkreditierung der<br />

kontrollierenden Stellen für die einzelnen Systeme zu fordern.<br />

Ein weiterer Punkt ist die Sicherstellung der Einhaltung umweltbezogener Standards.<br />

Diese von EMAS geforderte Selbstverpflichtung erhält spätestens seit der Einführung von<br />

Cross Compliance im Rahmen der Direktzahlungen größere Bedeutung. Diese Verpflichtungen<br />

werden in der VO 1782/2003 Anhang III und IV konkretisiert und beziehen sich<br />

auf 18 Richtlinien und zusätzliche Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in einem<br />

guten landwirtschaftlichen Zustand. Mit der Durchführung eines Öko-Audits könnten<br />

hoheitliche Kontrollen erleichtert werden, sofern diese Initiative von den Behörden anerkannt<br />

wird (18). Die Teilnahme an EMAS kann zwar nicht dafür garantieren, dass in allen<br />

Bereichen tatsächlich alle Umweltgefährdungen beseitigt werden. Durch die umfassende<br />

Aufzeichnungspflicht können aber Verstöße weitgehend ausgeschlossen werden. Als Garant<br />

steht hier der Umweltgutachter, der das Managementsystem regelmäßig verifiziert.<br />

Während die Einhaltung von Cross Compliance -relevanten Verpflichtungen beim Bezug<br />

von Direktzahlungen <strong>über</strong> staatliche Stellen zu kontrollieren ist, schließt der Umweltgutachter<br />

mit dem Landwirt einen privatwirtschaftlich geltenden Vertrag ab und unterliegt<br />

damit einer Verschwiegenheitspflicht. Deshalb kann EMAS nicht direkt für Cross Compliance<br />

anerkannt werden. Die im Rahmen von Cross Compliance zu kontrollierenden<br />

Betriebe werden <strong>über</strong> eine so genannte Risikoanalyse ausgewählt, d. h. dass z. B. größere<br />

Betriebe mit höherer Wahrscheinlichkeit als kleinere kontrolliert werden. Es erscheint<br />

sinnvoll, EMAS-Betriebe bei dieser Risikoanalyse als Betriebe mit geringem Risiko einzustufen,<br />

um die Kontrolldichte für diese Betriebe zu verringern.<br />

Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und die Veröffentlichung<br />

der Umwelterklärung zeigen, dass der Betrieb sich dauerhaft um ein funktionierendes<br />

System bemühen muss. Um die Akzeptanz von EMAS zu erhöhen, wäre<br />

sicherlich eine Anschubfinanzierung sinnvoll, indem ein Teil der anfallenden Kosten bei<br />

der Einführung des Systems von staatlicher Seite <strong>über</strong>nommen wird. Dies ist auch eine<br />

Option, die innerhalb der Revision der EMAS-Verordnung diskutiert wird (6). Dar<strong>über</strong><br />

hinaus erscheint es wichtig, EMAS im landwirtschaftlichen Bereich durch geeignete Aufklärungsmaßnahmen<br />

wie z. B. Veranstaltungen oder Broschüren, bekannter zu machen.<br />

Zusammenfassung<br />

Seit 2001 besteht für landwirtschaftliche Unternehmen die Möglichkeit, an dem EU-weit eingeführten<br />

Umweltmanagementsystem EMAS teilzunehmen. Ziel von EMAS ist es, eine kontinuierliche<br />

Verbesserung der Umweltleistung des Betriebes zu erreichen sowie die Einhaltung von geltenden<br />

Rechtsvorschriften sicher zu stellen. In einem Pilotprojekt ist das System in bayerischen Familienbetrieben<br />

erprobt worden. Die Vorteile, die sich durch EMAS ergeben, liegen v. a. in einer höheren

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