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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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Lebensraum Dorf – Methoden, Inhalte und Ergebnisse der Dorferneuerung<br />

125<br />

Es sei daran erinnert, dass der Verlust der ursprünglich in der <strong>Landwirtschaft</strong> und<br />

im zugeordneten dörflichen Handwerk gebundenen Arbeitsplätze neben den ebenfalls<br />

verlustigen industriellen, gewerblichen Arbeitsplätzen in den Industrieregionen, zu dem<br />

aktuellen gesellschaftspolitischen Problem Nr. 1 in Deutschland, der Arbeitslosigkeit,<br />

wesentlich beigetragen hat, ohne dass die genannten Berufsgruppen diese Entwicklung<br />

beeinflussen oder gar behindern konnten.<br />

Die Tatsache, dass 2005 <strong>über</strong> die Hälfte der bundesweit noch etwa 396 000 existierenden<br />

Betriebe (4) als sog. Nebenerwerbsbetriebe nur zwischen 2 und 20 ha landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche bearbeiten, verweist auf den drohenden weiteren Verlust bäuerlicher<br />

Betriebe in den Dorfkernen.<br />

Das parallel zu diesem Exodus gesteigerte Leistungsvermögen der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

dank Agrarchemie und Landtechnik sei in keinster Weise geschmälert oder in Zweifel<br />

gezogen, obwohl gerade durch die technologische Entwicklung erhebliche ökologische,<br />

verkehrliche und gestalterische Probleme nicht nur in den Dörfern ausgelöst wurden.<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe die, aus welchen Gründen auch immer, aus der Höferolle<br />

gestrichen werden, fallen in den strukturschwachen Regionen als teilweise schwer vermittelbare<br />

Immobilie dann zur Last, wenn nicht eine nachwachsende Generation ausgebildeter<br />

junger Landwirte – ohne eigene „Erbhofstelle“ – diese Leerstände <strong>über</strong>nehmen und<br />

in dorfgemäßer Größe und mit verträglicher Nutzung in den Dorfkernen fortführen will.<br />

Die Antworten der befragten Gemeindeverwaltungen und der Dorfbewohner zu den<br />

Auswirkungen der Dorferneuerungsförderung auf die Sicherung und Entwicklung der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe war jedoch mehr als ernüchternd – lediglich 16 % der Kommunen<br />

und 9 % der befragten Bürger sahen hier positive Rückwirkungen.<br />

Noch bedrückender erscheint die Aussage von 87 % der niedersächsischen und 80 %<br />

der sachsen-anhaltinischen Kommunen, wonach der Rückzug der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe „keinen besonderen Einfluss auf das soziokulturelle Dorfleben“ hatte.<br />

Andererseits wurde von den befragten Gemeinden aber auch die Bereitschaft bekundet,<br />

die Landwirte bei Produktionsalternativen und Marktnischen zu unterstützen. Das<br />

erscheint bei der ermittelten alternativen Angebotspalette in den Untersuchungsdörfern<br />

auch sinnvoll, denn<br />

● Übernachtungsangebote, Hofcafés und ein Katzenhotel halten bisher nur 6 Betriebe in<br />

den 32 untersuchten niedersächsischen Dörfern vor,<br />

●<br />

lediglich 3 Betriebe betreiben bisher biologischen Anbau und etwa 6 bis 8 Großbetriebe<br />

(darunter einer der größten Deutschlands) füllen <strong>über</strong> die Spezialisierung und<br />

Vermarktung im Spargel-, Gemüse- und Obstanbau oder mittels eine Straußenfarm,<br />

eine Heidschnuckenfarm und eine Landschafts-Pflegeunternehmen wichtige Produktnischen<br />

aus.<br />

Es bleibt die Frage, ob die drei grundsätzlichen Entwicklungsalternativen für landwirtschaftliche<br />

Betriebe – die Spezialisierung, die Betriebsaufstockung oder die ökologische<br />

oder touristische Produktionsausrichtung – noch an den Standort Dorf in Zukunft gebunden<br />

sind?<br />

Die existenzielle Sicherung der landwirtschaftenden Betriebe ist – in welcher Form<br />

auch immer – sowohl <strong>über</strong> die festgelegten Direktzahlungen in der ersten Säule der Agrarpolitik<br />

als auch in den beiden aktuellen Förderprogrammen, dem Agrarinvestitionsprogramm<br />

und den neuen ZILE-Richtlinien (seit Mai 2005) als grundsätzliches politisches<br />

Ziel erkennbar – allerdings mit nicht unerheblichen Auflagen.<br />

Das Überleben der bäuerlichen Familienbetriebe durch eine Standortbindung der Hofstellen<br />

an den gewachsenen Ortskern, dem sog. „Innenbereich“ des § 34 des Baugesetzbuches,<br />

rechtlich gesichert durch das Signum „Dorfgebiet“ in der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO), erscheint kaum durch spezifische Fördertatbestände, Richtlinien oder Auflagen<br />

geschützt, wenn einmal vom Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz abgesehen

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