01.12.2012 Aufrufe

Berichte über Landwirtschaft - BMELV

Berichte über Landwirtschaft - BMELV

Berichte über Landwirtschaft - BMELV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wertveränderung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Wasserschutzgebietsausweisung<br />

und die Trinkwasserverordnung (19), welche zu einem flächendeckenden Gewässerschutz<br />

beitragen.<br />

Es gibt jedoch Gebiete deren Schutzbedürftigkeit diesen allgemeinen Gewässerschutzstandard<br />

<strong>über</strong>steigen. In solchen Fällen sieht das Wasserhaushaltsgesetz die Möglichkeit<br />

der Ausweisung eines Gebietes als Wasserschutzgebiet vor, „Soweit es das Wohl der Allgemeinheit<br />

erfordert, …“ (21, § 19 Abs. 1). Gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden, um „… Gewässer im Interesse der derzeit<br />

bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen<br />

zu schützen …“ (21, § 19 Abs. 1 Nr.1), oder „…das Grundwasser anzureichern…“<br />

(21, § 19 Abs. 1 Nr.2), oder „… das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie<br />

das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbehandlungsmitteln<br />

in Gewässer zu verhüten, …“ (21, § 19 Abs. 1 Nr.3).<br />

Auf Bundesebene bildet das Wasserhaushaltsgesetz die Rechtsgrundlage der Schutzgebietsausweisung.<br />

Die landesrechtliche Ausgestaltung der Festsetzung von Wasserschutzgebieten<br />

ist in Bayern in Art. 35 des Bayerischen Wassergesetzes (2) geregelt. Nach<br />

Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayWG werden Wasserschutzgebiete von den Kreisverwaltungsbehörden<br />

durch eine Rechtsverordnung, die so genannte Wasserschutzgebietsverordnung<br />

festgesetzt. Abbildung 3 verdeutlicht nochmals das Prinzip des allgemeinen und besonderen<br />

Grundwasserschutzes. Die besonderen Schutzanforderungen in Wasserschutzgebieten<br />

können hierbei zu Nachteilen führen, welche den Wert eines<br />

Abb. 3. Allgemeine und besondere Anforderungen an den Grundwasserschutz<br />

Quelle: In Anlehnung (an 8, S. 12)<br />

Das Verfahren zum Erlass einer Wasserschutzgebietsverordnung erfolgt nach Art. 85 Bay<br />

WG und Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG (3). Auf den förmlichen Verfahrensablauf wird<br />

hier nicht eingegangen (siehe hierzu 35, S. 103; 6, S. 13 ff.).<br />

99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!