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Berichte über Landwirtschaft - BMELV

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Wie wirken die allgemeinen Direktzahlungen<br />

in der Schweizer <strong>Landwirtschaft</strong>?<br />

Von Gabriele Mack und Stefan Mann, Tänikon<br />

1 Einleitung<br />

In den letzten zehn Jahren erfuhr die schweizerische Agrarpolitik eine deutliche Umgestaltung.<br />

Ausgangspunkt war die starke Preisstützung landwirtschaftlicher Produkte. Heute<br />

werden dagegen <strong>über</strong> 70 % des gesamten Agrarbudgets in Form von Direktzahlungen 1)<br />

ausgerichtet. Gemessen an den Producer Support Estimates (PSE) genießt der Schweizer<br />

Agrarsektor mit PSE von 70 international nach wie vor das höchste Stützungsniveau (1).<br />

Der rechtliche Rahmen für diese Unterstützung bildet Art. 104 der Schweizer Bundesverfassung.<br />

Dieser beauftragt den Bund dafür zu sorgen, dass die <strong>Landwirtschaft</strong> durch eine<br />

nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur<br />

●<br />

●<br />

●<br />

sicheren Versorgung der Bevölkerung,<br />

Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Pflege der Kulturlandschaft und<br />

dezentralen Besiedelung des Landes (Art. 104, Abs. 1 BV)<br />

leistet.<br />

Abs. 3a von Art. 104 BV befugt den Bund, die bäuerlichen Einkommen durch Direktzahlungen<br />

zu ergänzen, damit bäuerliche Betriebe ein angemessenes Entgelt für die erbrachten<br />

gesellschaftlichen Leistungen erzielen können – unter der Voraussetzung eines<br />

ökologischen Leistungsnachweises. Abs. 3b beauftragt den Bund, mit wirtschaftlich lohnenden<br />

Anreizen Produktionsformen zu fördern, die besonders naturnah, umwelt- und<br />

tierfreundlich sind. Die Umsetzung des Verfassungsauftrages erfolgte im Jahr 1998 mit<br />

der gesetzlichen Verankerung von allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen im<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>sgesetz. Allgemeine Direktzahlungen erhalten bäuerliche Betriebe für ihre<br />

landwirtschaftlich genutzte Fläche und raufutterverzehrende Tiere, wenn sie nach einem<br />

gesetzlich festgelegten Umweltstandard, dem so genannten ökologischen Leistungsnachweis<br />

(ÖLN) 2) , wirtschaften. Ökologische Direktzahlungen werden zusätzlich für besonders<br />

naturnahe und umweltfreundliche bzw. tierfreundliche Produktionsformen ausgerichtet.<br />

Im Jahr 2002 entrichtete der Bund insgesamt 2,426 Mrd. Franken Direktzahlungen für die<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>. 82 % davon entfielen auf die allgemeinen, der Rest auf die ökologischen<br />

Direktzahlungen (6).<br />

Da die ökologischen Direktzahlungen eine Entschädigung für die Bereitstellung von<br />

besonderen ökologischen Leistungen (öffentlichen Gütern) darstellen, können diese aus<br />

ordnungstheoretischer Sicht als effizient gelten. Für die allgemeinen Direktzahlungen hingegen<br />

lagen bisher keine gesamtsektoralen Untersuchungen vor, ob diese in der Vergangenheit<br />

zur Erfüllung der gesellschaftlichen Funktionen der Schweizer <strong>Landwirtschaft</strong><br />

beigetragen haben. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, die Wirkungen der allgemeinen Direktzahlungen<br />

ex-post im Hinblick auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Zielsetzungen<br />

und <strong>über</strong>geordneter staatspolitischer Ziele zu untersuchen. Vertieft wird dabei die<br />

Frage der Transfereffizienz von allgemeinen Direktzahlungen. Daraus werden Schlussfolgerungen<br />

zur Effektivität und Effizienz der Direktzahlungen abgeleitet.<br />

Der vorliegende Artikel gibt in Kapitel 2 einen zusammengefassten Überblick <strong>über</strong><br />

Forschungsergebnisse aus dem internationalen Raum zu den Wirkungen von Direktzah-<br />

U.S. Copyright Clearance Center Code Statement: 0005-9080/07/8501-035 $ 2.50/0<br />

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