verkehrsmanagement - Marko Barth
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VERKEHRSMANAGEMENT<br />
GROSSES STUDIENPROJEKT 03/04<br />
Laut Einführungserlass der EAHV 93 /5/ sind aufgrund der Bedeutung der<br />
Bundesstraßen für den weiträumigen Verkehr in den Ortsdurchfahrten dieser<br />
Straßen folgende Dinge zu beachten:<br />
• Eine Befahrbarkeit mit der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von<br />
50 km/h ist sicherzustellen.<br />
• Unabhängig von der Stärke des Schwerverkehrs ist die Begegnung zweier<br />
Lkw mit uneingeschränktem Bewegungsspielraum zu gewährleisten (was in<br />
der Regel eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erforderlich macht).<br />
• Von der Anlage von Senkrechtparkständen, Fahrbahnanhebungen und von<br />
Fahrbahneinengungen auf weniger als 6,50 m ist abzusehen.<br />
• Die Einhaltung der Funktion der Bundesstraße für den weiträumigen Verkehr<br />
ist auch bei einem Umbau zu gewährleisten.<br />
Diese Vorgaben machen es schwierig, auf Johanniskreuz einen<br />
situationsangepassten Verkehrsablauf zu ermöglichen, da die örtlichen Interessen<br />
denen des überörtlichen Verkehrs nachstehen. Im Prinzip müsste daher bei<br />
gravierenden Nutzungskonflikten eine Umgehungsstraße angestrebt werden. Zu<br />
diesem Thema werden im Folgenden noch Aussagen getroffen.<br />
Es stellt sich nun die Frage, welche "harten" baulichen Maßnahmen für<br />
Johanniskreuz im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit sinnvoll erscheinen.<br />
5.5.1 "Harte" Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit<br />
Die Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass nach unserer Einschätzung an drei<br />
Stellen bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung denkbar wären.<br />
A) Ortseinfahrt / Ortsausfahrt (Richtung Kaiserslautern)<br />
Problematisch am Ortseingang nach Johanniskreuz (B 48, aus Kaiserslautern<br />
kommend) ist die Tatsache, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h<br />
häufig überschritten wird. Eine Ursache hierfür dürfte die sehr gut ausgebaute<br />
Strecke sein. Neben der Gefährdung durch die hohe Geschwindigkeit (für<br />
Passanten, aber auch die Verkehrsteilnehmer selbst) kommt es auch zu<br />
erheblichen Lärmbelastungen, die die Aufenthaltsqualität einschränken.<br />
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