verkehrsmanagement - Marko Barth
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VERKEHRSMANAGEMENT<br />
4. ÖPNV<br />
4.1 Einführung<br />
GROSSES STUDIENPROJEKT 03/04<br />
Der ÖPNV gilt als öffentliche Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Er soll somit<br />
eine Grundversorgung an Mobilität für die Bevölkerung gewährleisten. In ländlichen<br />
Gebieten stößt der ÖPNV jedoch oft an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit, da eine<br />
Bevölkerungsdichte ,die auf eine gewisse Nachfrage schließen lässt, hier oft nicht<br />
gegeben ist. Des Weiteren ist der ländliche Raum durch einen hohen Grad an<br />
Motorisierung geprägt, der aber auch aus dem mangelnden Angebot an attraktiven<br />
Alternativen resultiert. Daher muss für diese Gebiete nach Lösungen gesucht<br />
werden, die sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen, aber auch die<br />
Wirtschaftlichkeit des Betriebes nicht gefährden 69 .<br />
Johanniskreuz liegt in einem eher schwach besiedelten Gebiet. An den<br />
Wochentagen ist das Verkehrsaufkommen vor allem durch den Berufs- und<br />
Ausbildungsverkehr geprägt. Die Wochenenden sind hingegen durch den<br />
Freizeitverkehr in Form des MIV gekennzeichnet.<br />
Derzeit besteht keine ÖPNV-Anbindung von Johanniskreuz. Daher soll ein Konzept<br />
entwickelt werden, das sich an den Gegebenheiten des Raumes und den<br />
Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert, aber auch die wirtschaftlichen Interessen<br />
nicht vernachlässigt.<br />
4.2 Grundlagen des ÖPNV<br />
4.2.1 ÖPNV im Allgemeinen<br />
Laut § 1 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
(RegG) stellt der ÖPNV eine öffentliche Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge dar.<br />
Die Aufgabe des öffentliche Personennahverkehr ist „die allgemein zugängliche<br />
Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend<br />
dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr<br />
69 Vgl.: Institut für Raumplanung (Hrsg.); Öffentlicher Personennahverkehr im ländlichen Raum,<br />
Dortmunder Beiträge zur Raumplanung P/18<br />
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