verkehrsmanagement - Marko Barth
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VERKEHRSMANAGEMENT<br />
GROSSES STUDIENPROJEKT 03/04<br />
sein können. So ergeben sich aus dem Fahrtzweck „ Beruf und Ausbildung“ andere<br />
Ansprüche, als aus dem Fahrtzweck „Freizeit“. Diese unterschiedlichen<br />
Anforderungen an die Beförderung lediglich durch den Linienverkehr abzudecken,<br />
wird zunehmend schwieriger. Daher ist es notwendig die Angebote der Nachfrage<br />
entsprechend zu differenzieren 77 .<br />
C) Schnellbus<br />
Der Schnellbus dient als direkte Verbindung zwischen einem Ober- und<br />
Unterzentrum. Er stellt meist die Anbindung eines starken Quellgebiets an ein<br />
bevorzugtes Zielgebiet dar. Bei den Quellgebieten kann es sich z.B. um<br />
Unterzentren oder Wohngebiete handeln, die Zielgebiete sind oft Stadtzentren. Als<br />
Schnellbus-Einsatzgebiete eignen sich z.B. die Räume, die zwischen<br />
Schnellbahnachsen liegen, da dort eine schnelle City-Anbindung durch den<br />
systembedingten Umsteigezwang von Bus auf die Schiene häufig nicht gegeben ist.<br />
Der Einsatz des Schnellbusses kann in solchen Gebieten die Fahrtzeit deutlich<br />
verkürzen. Grundvoraussetzung ist, dass eine genügend hohe Verkehrsnachfrage<br />
besteht und eine deutlich kürzere Fahrtzeit erzielt werden kann. Letzteres lässt sich<br />
vor allem durch eine ausreichend großen Entfernung, einem verkürzten Linienweg<br />
und einer Reduzierung der Haltestellen erreichen. Wichtig ist auch, dass auf der<br />
Normalbuslinie ein ausreichendes Nachfragepotential erhalten bleibt, da eine<br />
geringere Nachfrage auf der Normalbuslinie ohne damit einhergehende<br />
Fahrzeugreduzierung zur Unwirtschaftlichkeit der Bedienung führt. Der Schnellbus<br />
wird daher meist nur zu Hauptverkehrszeiten eingesetzt.<br />
Weiteres Merkmal der Schnellbuslinien ist ein in der Regel größerer Komfort der<br />
Fahrzeuge, wie z.B. die Bequemlichkeit der Sitzplätze, Musikübertragung oder das<br />
Auslegen von Zeitungen. Hierfür ist es jedoch üblich, einen Sondertarif zu<br />
berechnen.<br />
77 Ebenda; S.13<br />
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