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verkehrsmanagement - Marko Barth

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VERKEHRSMANAGEMENT<br />

GROSSES STUDIENPROJEKT 03/04<br />

Fahrgastes. In die Gegenrichtung erfolgt die Fahrgastaufnahme jedoch nur an den<br />

festgelegten Haltestellen des Linienverkehrs. Diese Betriebsform basiert auf dem §<br />

42 in Verbindung mit § 2 des PBefG. Ansonsten entsprechen die Merkmale des<br />

Linien-Taxis mit Flächenerschließung denen des Linien-Taxis.<br />

C) Anschluss-Linien-Taxi<br />

Auch diese Betriebsform wird zu Zeiten eingesetzt, zu denen sich der Einsatz von<br />

Bussen nicht rechnet. Sie bedienen meist nur einen Streckenabschnitt des<br />

regulären Linienverkehrs. Die Anfangs- bzw. Endpunkte der Fahrten stellt die<br />

zurückgesetzte Endhaltestelle des jeweiligen Linien-Busses dar. Die Ankunfts- und<br />

Abfahrtszeiten sind auf die des Linienbusses abgestimmt.<br />

Der Einsatz der Taxen auf Teilstrecken des Linienverkehrs ist jedoch nur dann<br />

wirtschaftlich, wenn die Kosten für deren Anmietung, die Einsparungen im<br />

Linienbetrieb nicht übersteigen 82 .<br />

D) Abruf-Linien-Taxi<br />

Im Gegensatz zum Anschluss-Linien-Taxi wird beim Abruf-Linien-Taxi nicht ständig<br />

ein Taxi bereitgestellt, sondern nur bei entsprechendem Bedarf von einer<br />

zurückgezogenen Endhaltestelle, anstelle des Omnibusses eingesetzt. Bei dieser<br />

Betriebsart ist es notwendig, dass der Fahrgast sich rechtzeitig an das Fahrpersonal<br />

wendet, damit ein Taxi zur Verfügung steht. Es gelten hierbei die gleichen<br />

Haltestellen und Tarifbestimmungen wie beim Linienbetrieb.<br />

Die Einsparungsmöglichkeiten sind bei dieser Betriebsform größer als beim<br />

Anschluss-Linien-Taxi, da die Fahrzeuge nur bei Bedarf eingesetzt werden. Die<br />

Nachteile sind, dass eine fahrplanmäßig festgelegte Rückfahrtmöglichkeit auf dem<br />

vom Bus nicht mehr bedienten Streckenabschnitt entfällt. Außerdem kann es bei<br />

Dunkelheit zu Sicherheitsproblemen kommen, wenn das bestellte Taxi später als<br />

der Omnibus an der Endhaltestelle eintrifft.<br />

82 Ebenda; S. 23<br />

86

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