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verkehrsmanagement - Marko Barth

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VERKEHRSMANAGEMENT<br />

GROSSES STUDIENPROJEKT 03/04<br />

bis 2,5 m Tiefe vorgesehen. Die Tiefe selbst ist hierbei von geringerer Bedeutung,<br />

da für die Pkw ausreichende Abstände zum Ein- und Ausparken jederzeit<br />

gewährleistet sind.<br />

Neben der Anordnung der Motorräder in der Mitte des Parkplatzes wurde auch ein<br />

Stellbereich in einer Randzone vorgesehen, die aktuell meist von Pkws genutzt<br />

wird. Aufgrund der um 7,0 m versetzten Stellflächen ergibt sich für Pkws eine nur<br />

unzureichende Auslastung. Motorräder sind im Stande, diesen Bereich weit<br />

effektiver zu nutzen und sollten daher an dieser Stelle platziert werden.<br />

E) Planungsvorschlag<br />

Nachdem die Ansprüche der jeweiligen Nutzergruppen berücksichtigt wurden (=<br />

Hauptaufgabe des Parkplatzes), stellt sich die Frage, wie weitere Verbesserungen<br />

zu erzielen sind. Neben einer intensiveren Begrünung des zentralen Grüns bietet<br />

sich auch eine Begrünung am Randstreifen zur B 48 hin an. Dieser Streifen ist breit<br />

genug, um dort auch Bäume aufzustellen, die die Einsehbarkeit des Parkplatzes<br />

verringern. Neben der naturräumlichen Integration wirkt sich diese "weiche"<br />

Maßnahme der Verkehrsberuhigung positiv auf die Sicherheit auf Johanniskreuz<br />

aus. Auf diese Thematik wird in Punkt 5 dieser Ausarbeitung noch vertieft<br />

eingegangen.<br />

Als weiterer Ansatz die Sicherheit zu erhöhen, bietet sich eine Umgestaltung der<br />

Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes an. Hierbei sind der Umsetzung – im<br />

Gegensatz zur B 48 – kaum (rechtliche) Schranken gesetzt. Daher wäre es möglich,<br />

die Breite der Ein- und Ausfahrten zu verringern um somit die Ein- und<br />

Ausfahrgeschwindigkeiten zu senken. Unterstützt würde diese Maßnahme durch<br />

eine (sehr gemäßigte) Aufpflasterung des "Kreuzungsbereichs" hin zur B 48. Bei der<br />

Wahl baulicher Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ist jedoch Vorsicht<br />

geboten, da eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer (z.B. durch zu extreme<br />

Aufpflasterungen oder Fahrbahnverengungen) auf jeden Fall ausgeschlossen<br />

werden muss.<br />

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