Sparkassen-Finanzgruppe Bayern - Bayerische Landesbank
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174 Jahresabschlüsse <strong>Bayern</strong>LB und Konzern<br />
Anhang und Konzernanhang<br />
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesbank</strong> (<strong>Bayern</strong>LB),<br />
München, werden im Folgenden gemäß § 298 Abs. 3 HGB zusammen erläutert. Die<br />
getroffenen Aussagen gelten für beide Abschlüsse, wenn nicht Gesondertes vermerkt<br />
ist. Die Wertangaben erfolgen grundsätzlich in Millionen Euro.<br />
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden nach den Vorschriften des<br />
Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinsti<br />
tute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt. Darüber hinaus werden<br />
die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 2 (inkl. 2 – 10), 3 (inkl. 3 – 10), 5 (inkl.<br />
5 – 10) und 7 angewendet. Die Gliederungen unserer Bilanzen und Gewinn und Ver<br />
lustrechnungen entsprechen den Formblättern der RechKredV und enthalten auch<br />
die für Bausparkassen vorgeschriebenen Posten.<br />
Bilanzierungs und Bewertungsmethoden<br />
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen<br />
Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinsti<br />
tute geltenden Sonderregelungen (§§ 340e ff. HGB).<br />
Forderungen werden zum Nennwert oder zu den Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />
Niedrig oder unverzinsliche Forderungen werden – soweit erforderlich – abgezinst.<br />
Durch die Bildung einer entsprechenden Risikovorsorge wird erkennbaren Risiken<br />
Rechnung getragen. Für latent vorhandene Kreditrisiken bestehen darüber hinaus<br />
Pauschalwertberichtigungen. Zur Vorsorge für allgemeine Bankrisiken bestehen<br />
Reserven gemäß § 340f HGB. Sämtliche Wertberichtigungen und die Vorsorgereserven<br />
werden aktivisch abgesetzt. Daneben besteht ein „Fonds für allgemeine Bankrisiken“<br />
gemäß § 340g HGB.<br />
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />
Abgezinst begebene Schuldverschreibungen und ähnliche Verbindlichkeiten werden<br />
mit ihrem Barwert angesetzt.<br />
Agien und Disagien zu Forderungen und Verbindlichkeiten werden in die aktive bzw.<br />
passive Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />
Die Bewertung der Wertpapierbestände erfolgt grundsätzlich nach dem strengen Nie<br />
derstwertprinzip unter Beachtung des Wertaufholungsgebots. Eine Ausnahme bilden<br />
die als Kreditersatzgeschäft definierten Wertpapiere des Anlagevermögens, die seit<br />
2006 nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden. Teilweise werden<br />
Wertpapiere mit den zu ihrer Kurssicherung eingesetzten Instrumenten zu gesondert<br />
dokumentierten Bewertungseinheiten zusammengefasst. In Abhängigkeit der Wirk<br />
samkeit der Sicherungsbeziehung erfolgt eine Verrechnung der Bewertungsgewinne<br />
bis zur Höhe der ihnen gegenüberstehenden Bewertungsverluste (kompensatorische<br />
Bewertung unter Beachtung des Imparitätsprinzips) bzw. keine Bewertung (vollstän<br />
dige negative Korrelation).