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Sparkassen-Finanzgruppe Bayern - Bayerische Landesbank

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174 Jahresabschlüsse <strong>Bayern</strong>LB und Konzern<br />

Anhang und Konzernanhang<br />

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Landesbank</strong> (<strong>Bayern</strong>LB),<br />

München, werden im Folgenden gemäß § 298 Abs. 3 HGB zusammen erläutert. Die<br />

getroffenen Aussagen gelten für beide Abschlüsse, wenn nicht Gesondertes vermerkt<br />

ist. Die Wertangaben erfolgen grundsätzlich in Millionen Euro.<br />

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden nach den Vorschriften des<br />

Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinsti­<br />

tute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt. Darüber hinaus werden<br />

die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) 2 (inkl. 2 – 10), 3 (inkl. 3 – 10), 5 (inkl.<br />

5 – 10) und 7 angewendet. Die Gliederungen unserer Bilanzen und Gewinn­ und Ver­<br />

lustrechnungen entsprechen den Formblättern der RechKredV und enthalten auch<br />

die für Bausparkassen vorgeschriebenen Posten.<br />

Bilanzierungs­ und Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen<br />

Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinsti­<br />

tute geltenden Sonderregelungen (§§ 340e ff. HGB).<br />

Forderungen werden zum Nennwert oder zu den Anschaffungskosten ausgewiesen.<br />

Niedrig­ oder unverzinsliche Forderungen werden – soweit erforderlich – abgezinst.<br />

Durch die Bildung einer entsprechenden Risikovorsorge wird erkennbaren Risiken<br />

Rechnung getragen. Für latent vorhandene Kreditrisiken bestehen darüber hinaus<br />

Pauschalwertberichtigungen. Zur Vorsorge für allgemeine Bankrisiken bestehen<br />

Reserven gemäß § 340f HGB. Sämtliche Wertberichtigungen und die Vorsorgereserven<br />

werden aktivisch abgesetzt. Daneben besteht ein „Fonds für allgemeine Bankrisiken“<br />

gemäß § 340g HGB.<br />

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

Abgezinst begebene Schuldverschreibungen und ähnliche Verbindlichkeiten werden<br />

mit ihrem Barwert angesetzt.<br />

Agien und Disagien zu Forderungen und Verbindlichkeiten werden in die aktive bzw.<br />

passive Rechnungsabgrenzung eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />

Die Bewertung der Wertpapierbestände erfolgt grundsätzlich nach dem strengen Nie­<br />

derstwertprinzip unter Beachtung des Wertaufholungsgebots. Eine Ausnahme bilden<br />

die als Kreditersatzgeschäft definierten Wertpapiere des Anlagevermögens, die seit<br />

2006 nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden. Teilweise werden<br />

Wertpapiere mit den zu ihrer Kurssicherung eingesetzten Instrumenten zu gesondert<br />

dokumentierten Bewertungseinheiten zusammengefasst. In Abhängigkeit der Wirk­<br />

samkeit der Sicherungsbeziehung erfolgt eine Verrechnung der Bewertungsgewinne<br />

bis zur Höhe der ihnen gegenüberstehenden Bewertungsverluste (kompensatorische<br />

Bewertung unter Beachtung des Imparitätsprinzips) bzw. keine Bewertung (vollstän­<br />

dige negative Korrelation).

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