Sparkassen-Finanzgruppe Bayern - Bayerische Landesbank
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Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen bewerten wir entsprechend<br />
den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten oder – bei<br />
voraussichtlich dauerhafter Wertminderung – zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag.<br />
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungs bzw. Herstellungs<br />
kosten, soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Den<br />
Abschreibungen sind grundsätzlich die steuerlich zulässigen Sätze zugrunde gelegt.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Steuerabgrenzungen werden gemäß § 274 HGB ausgewiesen. Im Konzern werden<br />
latente Steuern gemäß § 274 HGB und § 306 HGB zusammengefasst. Die Ermittlung<br />
basiert auf den jeweils relevanten Ertragsteuersätzen der Konzernunternehmen. Aktive<br />
und passive Steuerabgrenzungsbeträge werden saldiert.<br />
Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter<br />
Berücksichtigung des § 6a EStG und der Richttafeln 2005 G sowie vergleichbarer aus<br />
ländischer Vorschriften gebildet. Von der Drittelungsmethode nach § 6a Abs. 4 EStG<br />
macht die Bank Gebrauch. Zusätzlich wurden versicherungsmathematische Gutachten<br />
nach IAS 19 erstellt. In 2006 wurde der danach noch verbleibende Zuführungsbetrag in<br />
Höhe von 398 Mio. Euro in der <strong>Bayern</strong>LB bzw. 401 Mio. Euro im Konzern den Pensions<br />
rückstellungen zugeführt.<br />
Derivative Finanzgeschäfte (Termingeschäfte, Swaps, Optionen, Kreditderivate) werden<br />
entsprechend ihrer Zweckbestimmung einem Sicherungs oder Handelsbestand zuge<br />
ordnet. Sie werden als schwebende Geschäfte grundsätzlich nicht in der Bilanz aus<br />
gewiesen. Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden unter den sonstigen Ver<br />
mögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Ausweis<br />
der Prämienzahlungen für Zinsbegrenzungsvereinbarungen erfolgt mit Ausnahme der<br />
Zinsbegrenzungsvereinbarungen für Rohwaren (Commodities) unter den Rechnungs<br />
abgrenzungsposten.<br />
Die Ermittlung des Marktwertes von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt anhand<br />
von Börsenpreisen, am Markt frei zugänglichen Transaktionspreisen ähnlicher Instru<br />
mente oder mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen, die ausschließlich auf frei<br />
zugänglichen Marktdaten basieren.<br />
Produktgruppe Wesentliches Bewertungsmodell<br />
Zinsswaps Barwertmethode<br />
Zinstermingeschäfte Barwertmethode<br />
Zinsoptionen Black 76<br />
Devisentermingeschäfte Barwertmethode<br />
Währungsswaps/ZinsWährungsswaps Barwertmethode<br />
Devisenoptionen GarmanKohlhagen<br />
Aktien/Indexoptionen BlackScholes, RollGeskeWhaley<br />
Kreditderivate Hazardrate Modell<br />
Jahresabschlüsse <strong>Bayern</strong>LB und Konzern<br />
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