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Einleitung<br />
dem Rechtsanspruch auf Ehe und Familie, sowie die rechtliche Einforderung auf die<br />
Gewährung des Kindeswohls können hier nicht ausführlich diskutiert werden. Zudem<br />
ist es nicht Inhalt dieser Arbeit, Gründe der Einschränkung elterlicher Sorge zu be-<br />
leuchten. Dass wir uns nur mit der Gruppe von Eltern mit leichter geistiger Behinde-<br />
rung befassen, hat zwei Gründe. Einerseits gehen wir davon aus, dass diese<br />
Elterngruppe am ehesten fähig ist, ausserhalb von Institutionen zu leben und ihre<br />
Kinder – allenfalls mit Unterstützung – zu erziehen. Andererseits gehen wir davon aus,<br />
dass Eltern mit mittlerer oder schwerer geistiger Behinderung vorwiegend in Institu-<br />
tionen leben. Das würde für diese Arbeit bedeuten, dass wir unsere Forschung auf den<br />
stationären Bereich ausdehnen müssten, was aufgrund fehlender zeitlicher Ressour-<br />
cen nicht möglich ist.<br />
In unserer Forschung beschränken wir uns auf die Befragung von Fachpersonen in<br />
den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden. Hintergründe zu diesem Entscheid sind<br />
unter 3.1.1 „Wahl der Forschungsmethode“ und 3.1.3 „Wahl der Beratungsstellen“<br />
aufgezeigt.<br />
1.6 Abgrenzung der Berufsfelder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und<br />
Heilpädagogik<br />
Die von uns gewählte Fragestellung betrifft verschiedene Berufsfelder. Um den Auftrag<br />
der Sozialen Arbeit in diesem breiten Feld zu erkennen, aber auch, um die Ressour-<br />
cen anderer Berufsgruppen nutzen zu können, werden wir die Gemeinsamkeiten und<br />
Unterschiede im Folgenden kurz aufzeigen. Wir beziehen uns dabei auf die drei Berufs-<br />
felder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik, im Wissen darum, dass noch<br />
weitere Professionelle in diese Arbeit involviert sind.<br />
Unter dem Begriff Soziale Arbeit werden heute – zumindest im Sprachgebrauch in der<br />
Schweiz – die drei Berufsfelder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziokulturelle<br />
Animation subsumiert (vgl. Klaus Kühne, 1997; Beat Schmocker, 2004; Joel Orizet &<br />
Christa Kappeler, 2007).<br />
Wolf Rainer Wendt (1995) beschreibt, dass die Vielfältigkeit der beruflichen Tätigkei-<br />
ten der Sozialen Arbeit mit den Begriffen Beratung, Erziehung, fürsorgerische Beglei-<br />
tung, sachwaltendes Handeln, Animation und weitere zusammengefasst werden kann.<br />
10<br />
Indes kann der Beruf die genannten Handlungsformen nicht für sich reser-<br />
vieren, auch nicht ein eigentümliches Mischverhältnis von ihnen. Kommt hinzu,<br />
dass BeraterInnen, ErzieherInnen, TherapeutInnen selber ihr Tun nicht unbe-<br />
dingt der Sozialen Arbeit zurechnen, und viele gerade mal bereit sind, den<br />
Terminus als einen unverbindlichen Über-Begriff zu gebrauchen, der ihnen<br />
weiter nichts sagt. (Wendt, 1995, S. 11)