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Einleitung<br />

dem Rechtsanspruch auf Ehe und Familie, sowie die rechtliche Einforderung auf die<br />

Gewährung des Kindeswohls können hier nicht ausführlich diskutiert werden. Zudem<br />

ist es nicht Inhalt dieser Arbeit, Gründe der Einschränkung elterlicher Sorge zu be-<br />

leuchten. Dass wir uns nur mit der Gruppe von Eltern mit leichter geistiger Behinde-<br />

rung befassen, hat zwei Gründe. Einerseits gehen wir davon aus, dass diese<br />

Elterngruppe am ehesten fähig ist, ausserhalb von Institutionen zu leben und ihre<br />

Kinder – allenfalls mit Unterstützung – zu erziehen. Andererseits gehen wir davon aus,<br />

dass Eltern mit mittlerer oder schwerer geistiger Behinderung vorwiegend in Institu-<br />

tionen leben. Das würde für diese Arbeit bedeuten, dass wir unsere Forschung auf den<br />

stationären Bereich ausdehnen müssten, was aufgrund fehlender zeitlicher Ressour-<br />

cen nicht möglich ist.<br />

In unserer Forschung beschränken wir uns auf die Befragung von Fachpersonen in<br />

den Kantonen Luzern, Ob- und Nidwalden. Hintergründe zu diesem Entscheid sind<br />

unter 3.1.1 „Wahl der Forschungsmethode“ und 3.1.3 „Wahl der Beratungsstellen“<br />

aufgezeigt.<br />

1.6 Abgrenzung der Berufsfelder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und<br />

Heilpädagogik<br />

Die von uns gewählte Fragestellung betrifft verschiedene Berufsfelder. Um den Auftrag<br />

der Sozialen Arbeit in diesem breiten Feld zu erkennen, aber auch, um die Ressour-<br />

cen anderer Berufsgruppen nutzen zu können, werden wir die Gemeinsamkeiten und<br />

Unterschiede im Folgenden kurz aufzeigen. Wir beziehen uns dabei auf die drei Berufs-<br />

felder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik, im Wissen darum, dass noch<br />

weitere Professionelle in diese Arbeit involviert sind.<br />

Unter dem Begriff Soziale Arbeit werden heute – zumindest im Sprachgebrauch in der<br />

Schweiz – die drei Berufsfelder Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziokulturelle<br />

Animation subsumiert (vgl. Klaus Kühne, 1997; Beat Schmocker, 2004; Joel Orizet &<br />

Christa Kappeler, 2007).<br />

Wolf Rainer Wendt (1995) beschreibt, dass die Vielfältigkeit der beruflichen Tätigkei-<br />

ten der Sozialen Arbeit mit den Begriffen Beratung, Erziehung, fürsorgerische Beglei-<br />

tung, sachwaltendes Handeln, Animation und weitere zusammengefasst werden kann.<br />

10<br />

Indes kann der Beruf die genannten Handlungsformen nicht für sich reser-<br />

vieren, auch nicht ein eigentümliches Mischverhältnis von ihnen. Kommt hinzu,<br />

dass BeraterInnen, ErzieherInnen, TherapeutInnen selber ihr Tun nicht unbe-<br />

dingt der Sozialen Arbeit zurechnen, und viele gerade mal bereit sind, den<br />

Terminus als einen unverbindlichen Über-Begriff zu gebrauchen, der ihnen<br />

weiter nichts sagt. (Wendt, 1995, S. 11)

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