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Kinder, wie auch die angepasste Wohnform betreffen. Sozialarbeitende könnten<br />

Schlussteil<br />

aufgrund ihrer Kontakte mit Eltern im Sinne einer interdisziplinären Zusammenarbeit<br />

mitwirken bei der Bedarfsabklärung und der Evaluation von Dienstleistungen.<br />

Mögliche Mögliche Wohnformen<br />

Wohnformen<br />

Ein wichtiges Thema, das auch an der Tagung von Hoyningen-Süess und Stauden-<br />

maier (2004) geäussert wurde, ist die angepasste Wohnform. Eine Teilnehmerin<br />

formulierte: „Wenn Elternschaft, dann dringend gute Wohn- und Lebenssituationen mit<br />

Unterstützung zur Verfügung stellen!“ (S. 48). Dabei kann das Spektrum von der<br />

stationären Betreuung in Wohnheimen, über heilpädagogische Lebensgemeinschaften<br />

und Grossfamilien, ambulante Begleitung bis zu begleiteter innerfamiliärer Betreuung<br />

und/oder Coaching gehen. Zu beachten sind dabei die verschiedenen Vor- und<br />

Nachteile der unterschiedlichen Wohnformen, wie sie Lamesch et. al (2002) in ihrer<br />

Untersuchung ebenfalls erwähnen.<br />

Das Wohnen in der Herkunftsfamilie kann eine kontinuierliche Begleitung in der<br />

Elternrolle gewährleisten. Allerdings vergrössert diese Form auch die gegenseitige<br />

Abhängigkeit und erschwert die Ablösung der Eltern von ihrer behinderten Tochter/<br />

ihrem behinderten Sohn und umgekehrt. Ebenso besteht auch eine hohe Wahr-<br />

scheinlichkeit, dass die Grosseltern die Elternrolle übernehmen und die leiblichen<br />

Eltern aufgrund ihrer geistigen Behinderung ‚entfähigen’.<br />

Die Wohnheime wiederum entsprechen nur teilweise dem heute in der Betreuung<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung geforderten Normalisierungsprinzip. Dem<br />

eigenen Tagesrhythmus, der eigenen Gestaltung der Räume, dem Empfang von<br />

Besuchen ohne Kontrolle der Betreuer/innen sind durch die institutionellen Richtlinien<br />

oftmals Grenzen gesetzt. Wenn Eltern mit ihrem Kind/ihren Kindern in Wohnheimen<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung leben, müssten zudem Strukturen geschaffen<br />

werden, die es dem Kind/den Kindern ermöglichen, mit Gleichaltrigen aufzuwachsen<br />

und erwachsene Bezugspersonen ohne Einschränkungen zu haben. Gerade beim<br />

letztgenannten Punkt besteht in einer Institution die Gefahr, dass Betreuer/innen die<br />

Elternrolle übernehmen.<br />

Institutionen, die klare agogische Überlegungen in den Vordergrund stellen, die die<br />

Mütter befähigen sollen, ihren Möglichkeiten gemäss zunehmend mehr Verantwortung<br />

in der Elternrolle zu übernehmen, sind die Häuser für Mutter und Kind. Einerseits<br />

schliessen diese Häuser die Anwesenheit der Väter grösstenteils aus, andererseits<br />

wollen sie die Mütter auf das selbstständige Wohnen vorbereiten und sind somit in<br />

der Regel befristete Angebote. Mütter mit einer geistigen Behinderung sind aber<br />

allenfalls auf eine „lebenslange“ Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder ange-<br />

wiesen. (S. 23f.)<br />

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