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Schlussteil<br />

4.2 Schlussfolgerungen für die Soziale Arbeit<br />

Wenn wir im einleitenden Teil (siehe 1.6 „Abgrenzung der Berufsfelder“) formulieren,<br />

dass die Sozialarbeiter/innen Familien unterstützen, die ihre Probleme nicht mehr<br />

aus eigener Kraft lösen können, sind sie fraglos auch zuständig für Themen in<br />

Familien, wo ein Elternteil oder beide eine geistige Behinderung haben. Es geht dabei<br />

um die gemeinsame Suche nach Wegen und Strategien, um die Lebensumstände<br />

aller Beteiligten zu verbessern.<br />

Sozialarbeitende können unserer Ansicht nach auf drei Ebenen tätig sein und die<br />

Zusammenarbeit mit anderen Professionen suchen, initiieren und koordinieren. Wir<br />

verwenden im Folgenden die Struktur eines Tagungsberichtes von Ursula Hoyningen-<br />

Süess und Staudenmaier (2004), um unsere Folgerungen aufzuzeigen:<br />

Gesellschaftliche Gesellschaftliche Ebene<br />

Ebene<br />

Die Akzeptanz für Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung beschreiben<br />

die beiden oben erwähnten Autorinnen in der Gesellschaft als gering. Gezielte und<br />

aktive Öffentlichkeitsarbeit könnte hier zur Sensibilisierung dieses Themas beitragen.<br />

Berichte von betroffenen Paaren in den Medien sind eine mögliche Variante (siehe<br />

auch aufgeführte Erfahrungsberichte von Althaus, 2007; Frey, 2007; Ohland, 2003).<br />

Aber auch, dass Institutionen (Schule) und Organisationen (Frauenvereine, Freiwil-<br />

ligenarbeit, Elternhaus usw.) ihre Angebote für Menschen mit leichter geistiger Be-<br />

hinderung noch besser bekannt und zugänglich machen, könnte zu einem besseren<br />

Verständnis beitragen. Eine Integration der Eltern mit leichter geistiger Behinderung in<br />

die Gesellschaft wirkt der Tabuisierung der Thematik entgegen. Zudem macht diese<br />

Integration sichtbar, dass Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung das<br />

Elternsein nicht grundsätzlich abgesprochen werden muss.<br />

Institutionelle Institutionelle Ebene<br />

Ebene<br />

Die sexualpädagogischen Konzepte sollten nebst den Themen der Sexualität, der<br />

Partnerschaft und der Verhütung auch den Kinderwunsch und die Elternschaft auf-<br />

nehmen. Das Datenmaterial der empirischen Untersuchung der Universität Freiburg<br />

zeigt, dass Institutionen sich konzeptionell nicht auf die Betreuung bei Elternschaft<br />

ausgerichtet haben, obwohl sie angeben, dass sie sowohl Partnerschaften als auch<br />

genitale Sexualkontakte in der Institution ermöglichen. (Lamesch et. al, 2002, S. 89f.)<br />

Institutionen sind das Arbeitsfeld von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Sie<br />

begleiten Menschen in stationären oder ambulanten Settings bei der persönlichen<br />

Entwicklung, Eingliederung in ein soziales Umfeld oder bei der kontinuierlichen<br />

Unterstützung in der Alltagsbewältigung. Trotzdem kann es Aufgabe der Sozialarbei-<br />

tenden sein, diese Fachpersonen auf den Bedarf von Eltern mit geistiger Behinderung<br />

aufmerksam zu machen. Dies kann sowohl die Art der Begleitung der Eltern und ihrer<br />

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