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Schlussteil<br />
4.2 Schlussfolgerungen für die Soziale Arbeit<br />
Wenn wir im einleitenden Teil (siehe 1.6 „Abgrenzung der Berufsfelder“) formulieren,<br />
dass die Sozialarbeiter/innen Familien unterstützen, die ihre Probleme nicht mehr<br />
aus eigener Kraft lösen können, sind sie fraglos auch zuständig für Themen in<br />
Familien, wo ein Elternteil oder beide eine geistige Behinderung haben. Es geht dabei<br />
um die gemeinsame Suche nach Wegen und Strategien, um die Lebensumstände<br />
aller Beteiligten zu verbessern.<br />
Sozialarbeitende können unserer Ansicht nach auf drei Ebenen tätig sein und die<br />
Zusammenarbeit mit anderen Professionen suchen, initiieren und koordinieren. Wir<br />
verwenden im Folgenden die Struktur eines Tagungsberichtes von Ursula Hoyningen-<br />
Süess und Staudenmaier (2004), um unsere Folgerungen aufzuzeigen:<br />
Gesellschaftliche Gesellschaftliche Ebene<br />
Ebene<br />
Die Akzeptanz für Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung beschreiben<br />
die beiden oben erwähnten Autorinnen in der Gesellschaft als gering. Gezielte und<br />
aktive Öffentlichkeitsarbeit könnte hier zur Sensibilisierung dieses Themas beitragen.<br />
Berichte von betroffenen Paaren in den Medien sind eine mögliche Variante (siehe<br />
auch aufgeführte Erfahrungsberichte von Althaus, 2007; Frey, 2007; Ohland, 2003).<br />
Aber auch, dass Institutionen (Schule) und Organisationen (Frauenvereine, Freiwil-<br />
ligenarbeit, Elternhaus usw.) ihre Angebote für Menschen mit leichter geistiger Be-<br />
hinderung noch besser bekannt und zugänglich machen, könnte zu einem besseren<br />
Verständnis beitragen. Eine Integration der Eltern mit leichter geistiger Behinderung in<br />
die Gesellschaft wirkt der Tabuisierung der Thematik entgegen. Zudem macht diese<br />
Integration sichtbar, dass Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung das<br />
Elternsein nicht grundsätzlich abgesprochen werden muss.<br />
Institutionelle Institutionelle Ebene<br />
Ebene<br />
Die sexualpädagogischen Konzepte sollten nebst den Themen der Sexualität, der<br />
Partnerschaft und der Verhütung auch den Kinderwunsch und die Elternschaft auf-<br />
nehmen. Das Datenmaterial der empirischen Untersuchung der Universität Freiburg<br />
zeigt, dass Institutionen sich konzeptionell nicht auf die Betreuung bei Elternschaft<br />
ausgerichtet haben, obwohl sie angeben, dass sie sowohl Partnerschaften als auch<br />
genitale Sexualkontakte in der Institution ermöglichen. (Lamesch et. al, 2002, S. 89f.)<br />
Institutionen sind das Arbeitsfeld von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Sie<br />
begleiten Menschen in stationären oder ambulanten Settings bei der persönlichen<br />
Entwicklung, Eingliederung in ein soziales Umfeld oder bei der kontinuierlichen<br />
Unterstützung in der Alltagsbewältigung. Trotzdem kann es Aufgabe der Sozialarbei-<br />
tenden sein, diese Fachpersonen auf den Bedarf von Eltern mit geistiger Behinderung<br />
aufmerksam zu machen. Dies kann sowohl die Art der Begleitung der Eltern und ihrer<br />
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