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Theoretischer Teil<br />
durch rhythmische Bewegungen oder Streicheln und Singen besänftigen. (S. 190–<br />
192) Mit zunehmender Entwicklung kann das Kind eigenständig soziale Kontakte<br />
aufnehmen und Bindungen eingehen. Dabei ist die Begleitung durch die Eltern<br />
jedoch wichtig und notwendig. Sowohl die Entwicklung eines kindgerechten<br />
Lebensstils (Kommunikation, Freizeit) als auch die Bereitstellung einer angepassten<br />
Wohnsituation (eigenes Bett/Zimmer, Spielzeug usw.) sind Aufgaben der Eltern<br />
und unterstützen das Kind in seiner Selbstständigkeit, ohne dass es dabei den Kon-<br />
takt zu den Eltern aufgeben muss. Bei Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ihre<br />
Autonomie erleben können, indem Eltern Vertrauen in sie haben, ihnen Verantwortung<br />
übergeben, die Loslösung zulassen.<br />
Im Sozialisationsprozess sind die Eltern im Kleinkindalter vor allem Vorbild und ver-<br />
mitteln durch ihre Erziehung die Normen und Werte der Gesellschaft weiter. Zu-<br />
nehmend entwickelt das Kind seine eigenen Wertvorstellungen und muss hierzu auch<br />
ab und zu die gesetzten Grenzen überschreiten. Hier sind die Eltern gefordert, durch<br />
wohlwollendes Controlling, Argumentationen und Aushandeln sowie mittels ihrer<br />
Konfliktfähigkeit dem Kind/Jugendlichen weiterhin als unterstützende/r Arrangeur/in<br />
zur Seite zu stehen.<br />
Cassée (2007) weist darauf hin, dass Erziehungskompetenzen von Eltern nirgends<br />
verbindlich formuliert sind und deshalb den Familien einen grossen Spielraum<br />
für Interpretationen lassen. „Für Familien mit weniger Ressourcen kann dies zu einem<br />
Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden“ (S. 295). Hier<br />
sind allenfalls Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand gefordert. (vgl. Cassée,<br />
2007, S. 295–299)<br />
2.5.3 Öffentliche Beratungsagebote<br />
In der Bundesverfassung (BV) (1999) sind die Grundwerte der staatlichen Gemein-<br />
schaft festgelegt. Sie haben unter anderem zum Zweck, die gemeinsame Wohlfahrt zu<br />
fördern und für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und<br />
Bürgern zu sorgen. (S. 1) Art. 14 BV gewährt das Recht auf Ehe und Familie, Art. 11 BV<br />
besagt, dass Kinder und Jugendliche Anspruch haben auf besonderen Schutz ihrer<br />
Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Mittels Sozialzielen werden Bund<br />
und Kantone verpflichtet, sich in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und<br />
privater Initiative dafür einzusetzen, dass Familien als Gemeinschaften von Erwach-<br />
senen und Kindern geschützt und gefördert werden. Dieser Auftrag wird durch<br />
kantonale und private Angebote umgesetzt, die die Eltern bei der Erziehung beraten<br />
und unterstützen. Chancengleichheit sollte sowohl für die Kinder wie für deren<br />
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