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Titel - 2. Titelseite - FDP

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Produkt 3<strong>2.</strong>2 Hilfen zur Pflege<br />

Haushaltsplan 2012<br />

Produktgruppe Produktbereich<br />

Finanzielle Hilfen und Schule Familie, Jugend, Soziales und Schule<br />

Verantwortlich Mitarbeiter/-innen<br />

Barbara Ulrich 9,5<br />

1. Produktdefinition<br />

Kurzbeschreibung<br />

Bearbeitung der Anträge auf Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär); Pflegeberatung; Gewährung von Pflegewohngeld<br />

für Heimbewohner;<br />

Investitionskostenförderung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste;<br />

Antragsannahme und Beratung im Bereich der Kriegsopferfürsorge für den Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe;<br />

Geltendmachung und ggf. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bzw. vorrangigen zivilrechtlichen Ansprüchen (z. B.<br />

aus Vertrag, Schenkungen, erbrechtlichen Regelungen) der Heimbewohner<br />

Auftragsgrundlage<br />

Sozialgesetzbuch XII. Buch mit dem Durchführungsverordnungen; Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI);<br />

Landespflegegesetz NRW (PfG NRW) mit den Verordnungen;<br />

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der örtlichen Sozialhilfeträger<br />

Bundesversorgungsgesetz mit den entsprechenden Nebengesetzen, Verordnungen und Empfehlungen<br />

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)<br />

Rechtsbindungsgrad<br />

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung / Auftragsangelegenheiten / Pflichtaufgaben<br />

Zielgruppe<br />

Pflegebedürftige Menschen, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen,<br />

Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Opfer von Gewalttaten<br />

Unterhaltspflichtige und sonstige vorrangig zivilrechtlich Zahlungspflichtige<br />

Ziele/Kennzahlen<br />

Handlungsschwerpunkte:<br />

Durch gezielte Beratung und Fallmanagement der Pflegefachkraft sollen in Abstimmung mit der Seniorenberatung die<br />

ehrenamtlichen Hilfen gestärkt werden, um Heimaufnahmen zu vermeiden. Die Hilfen sollen vorrangig in der eigenen<br />

häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Menschen erbracht werden.<br />

Die Kosten der stationären Hilfe zur Pflege sollen durch eine zeitnahe Überprüfung und Geltendmachung der vorrangigen<br />

zivilrechtlichen Ansprüche reduziert und durch die Heranziehung zum Elternunterhalt refinanziert werden.<br />

Produktziele und Kennzahlen:<br />

Hilfen zur Pflege:<br />

Durch die gezielte Beratung soll der Anteil der häuslichen Pflege im Verhältnis zu den Sozialhilfeempfängern in stationären<br />

Einrichtungen ausgebaut werden.<br />

Empfänger Hilfe zur häuslichen Pflege x 100 = 31 %<br />

Empfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtungen<br />

Elternunterhalt:<br />

Die Erträge im Elternunterhalt sind zum 31.1<strong>2.</strong>2012 um 10 % gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres gestiegen.<br />

Hilfen zur Pflege:<br />

Kennzahl: Erträge aus Elternunterhalt 2012 x 100<br />

Erträge aus Haushaltsansatz Elternunterhalt 2011 + 10 % = 100 %<br />

Seite 154

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