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Titel - 2. Titelseite - FDP

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Haushaltsplan 2012<br />

<strong>2.</strong> Zielerreichung gemäß der Kennzahlen, weitere Daten zur Qualität, Leistungsumfang<br />

Zahl der Anträge auf Leistungen der begleitenden Hilfe im<br />

Arbeits- und Berufsleben<br />

Anzahl der beschäftigungspflichtigen Betriebe (mind. 20<br />

Arbeitnehmer) sowie kleiner Betriebe, die schwerbehinderte<br />

Menschen beschäftigen<br />

Ist Ist Plan Plan<br />

2009 2010 2011 2012<br />

20 20 20 20<br />

200 200 200 200<br />

Bereit gestellte Haushaltsmittel des Landes NRW 230.032 230.032 259.448 259.448<br />

Gesamtzahl der Anträge (Erstanträge, Änderungsanträge) 3.286 3.294 3.500 3.300<br />

Gesamtzahl der Nachprüfungsfälle 677 671 700 670<br />

Gesamtzahl der Widerspruchseingänge 670 661 700 660<br />

Gesamtzahl der erhobenen Klagen 88 77 100 70<br />

Gesamtzahl der Menschen mit festgestellten Behinderung<br />

ab GdB 30<br />

3. Erläuterungen zum Produkt / zu Haushaltspositionen / zu Bewirtschaftungsregeln<br />

21.967 2<strong>2.</strong>152 2<strong>2.</strong>000 2<strong>2.</strong>200<br />

- Das erste Ziel gehört zu den zentralen Zielen des SGB IX. Es ist jedoch nur z. T. durch die Fachstelle Behinderte<br />

Menschen im Beruf beeinflussbar. Die Zielerreichung hängt im Wesentlichen von der konjunkturellen Lage ab. Sofern<br />

diese - wie derzeit - negativ ist, sind die Betriebe trotz finanzieller Hilfen durch die Fachstelle Behinderte Menschen im<br />

Beruf bzw. das Integrationsamt Münster nicht immer bereit, Neuanschaffungen für die schwerbehinderten Mitarbeiter<br />

vorzunehmen bzw. die Arbeitsplätze der schwerbehinderten Menschen zu erhalten. Bei einer guten Wirtschaftslage lassen<br />

sich mehr Förderungen in den Betrieben umsetzen.<br />

- Zum 01.01.2008 erfolgte eine Aufgabenübertragung vom Versorgungsamt Bielefeld an den Kreis Höxter.<br />

Sämtliche Verfahrenskosten werden direkt aus dem Landeshaushalt abgerechnet. Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf<br />

soll ab 2011 eine Verfahrenspauschale von 56 € gewährt werden. Gesetzliche Grundlage fehlt bisher. Es wird jedoch<br />

davon ausgegangen, dass die bereitgestellte Pauschale die Kosten der Verfahren deckt und kein Defizit für den<br />

Kreishaushalt entsteht.<br />

Im Rahmen des Belastungsausgleichs wird finanzieller Ausgleich für das übergeleitete Personal und Sachkosten für die<br />

gestellten Mitarbeiter erstattet.<br />

Seite 201

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