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Titel - 2. Titelseite - FDP

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Produkt 34.4 Unterhaltsvorschuss<br />

Haushaltsplan 2012<br />

Produktgruppe Produktbereich<br />

Gesetzliche Vertretung und Unterhalt Familie, Jugend, Soziales und Schule<br />

Verantwortlich Mitarbeiter/-innen<br />

Verena Koch 6,7 *<br />

1. Produktdefinition<br />

Kurzbeschreibung<br />

Der Kreis Höxter ist zuständig für die Gewährung von Geldleistungen für berechtigte Kinder nach dem<br />

Unterhaltsvorschussgesetz. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung Alleinerziehender zu<br />

unterhaltsvorschussrechtlichen Fragen.<br />

Der Unterhaltsvorschuss wird zu 46,67 % durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Kreis Höxter trägt die<br />

verbleibenden Kosten mit einem Anteil von 53,33 %.<br />

Im Rückgriff werden die unterhaltspflichtigen Elternteile zur Erstattung von Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch<br />

genommen. Es werden insbesondere Unterhaltsforderungen gegenüber zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen geltend<br />

gemacht.<br />

Auftragsgrundlage<br />

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)<br />

Rechtsbindungsgrad<br />

Pflichtaufgaben<br />

Zielgruppen<br />

Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren, die vom anderen Elternteil keinen bzw. nicht ausreichenden Unterhalt für<br />

Ihr Kind bekommen.<br />

Unterhaltspflichtige Elternteile, die verpflichtet sind, Unterhalt für Ihr Kind zu zahlen.<br />

Ziele/Kennzahlen<br />

Handlungsschwerpunkte:<br />

Reduzierung der Kosten für Unterhaltsvorschussleistungen durch zeitnahe Antragsbescheidung und Geltendmachung der<br />

Unterhaltsansprüche gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.<br />

Produktziele und Kennzahlen:<br />

Im Jahr 2012 sind bei Vorlage vollständiger Unterlagen Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen innerhalb von drei<br />

Arbeitstagen entschieden worden.<br />

Kennzahl: fristgemäß entschiedene Anträge x 100 % Zielerreichung = 100 %<br />

Gesamtzahl der entschiedenen Anträge<br />

Die Höhe der von den Unterhaltspflichtigen zurückgezahlten Unterhaltsvorschussleistungen (Rückgriffsquote) beträgt im<br />

Jahr 2012 mindestens 20 %.<br />

Kennzahl: Einzahlungen von Unterhaltspflichtigen x 100 %<br />

20 % x (UV-Leistungen - Rückforderungen) Z ielerreichung > 100 %<br />

Seite 232

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