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Titel - 2. Titelseite - FDP

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Haushaltsplan 2012<br />

<strong>2.</strong> Zielerreichung gemäß der Kennzahlen, weitere Daten zur Qualität, Leistungsumfang<br />

Ist Ist Plan Plan<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Neuanträge auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 225 235 230 230<br />

Neuanträge auf häusliche Hilfe zur Pflege 64 62 65 65<br />

Prüfung von Kostenersatzansprüchen gegen Erben von<br />

Hilfeempfängern<br />

Neuanträge von Leistungen nach dem Landespflegegesetz<br />

NRW (Pflegewohngeld)<br />

58 64 55 60<br />

260 264 300 300<br />

Erneute Berechnung des Pflegewohngeldes 230 291 300 300<br />

laufende Fälle in Bearbeitung Stichtag jeweils 01.06.<br />

Sozialhilfe in Einrichtungen 354 380 360 370<br />

Pflegewohngeld ohne Sozialhilfe (Selbstzahler) 134 129 130 130<br />

Hilfe zur häuslichen Pflege 101 95 105 105<br />

durchschn. Jahres-Gesamtkosten je Hilfeempf. i. E. 11.983 11.939 13.000 13.250<br />

Zahl der erstattungspflichtigen Angehörigen k. Angabe 1.000 1.250 1.250<br />

Unterhaltsüberprüfungen 75 138 200 200<br />

3. Erläuterungen zum Produkt / zu Haushaltspositionen / zu Bewirtschaftungsregeln<br />

Pflegewohngeld:<br />

Bei nahezu gleichbleibenden Fallzahlen steigen die Kosten im Bereich des Pflegewohngeldes ständig an. Die Einrichtungen<br />

sind verpflichtet, die Räumlichkeiten bis 2018 den Anforderungen des Landespflegegesetzes anzupassen (Vergrößerung<br />

der Bewohnerzimmer, Versorgung aller Zimmer mit einer Nasszelle, 80 % Einzelzimmeranteil u.v.m.) Die Kosten für<br />

diese Investitionen werden durch das Pflegewohngeld refinanziert. Daher ist in diesem Bereich mit weiteren Kostensteigerungen<br />

in erheblichem Umfang zu rechnen. Dies betrifft nicht nur die Bewohner, die bereits Pflegewohngeld beziehen,<br />

welches angepasst werden muss, sondern auch viele bisherige „Selbstzahler“ die die gestiegenen Kosten nicht mehr aus<br />

ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können und deren Bedürftigkeit somit zu einem früheren Zeitpunkt eintritt.<br />

Davon betroffen sind auch die Investitionskosten, die im Rahmen der Kurzzeit- Tages- oder Nachtpflege gewährt werden,<br />

da diese aufgrund der Investitionen ebenfalls steigen.<br />

Elternunterhalt, vorrangige zivilrechtliche Ansprüche (bisher dem Produkt 34.3 Durchsetzung privatrechtlicher<br />

Erstattungsansprüche zugewiesen):<br />

Erstattungspflichtige Angehörige sind vorwiegend die Unterhaltspflichtigen, aber z.B. auch die aus Vertrag oder Testament<br />

Verpflichteten und die Beschenkten.<br />

Unterhaltserträge:<br />

Der zu zahlende Unterhaltsbeitrag wird aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen<br />

berechnet und gefordert. Die konsequente Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche führt zu einer<br />

Steigerung der Erträge.<br />

Erträge aus vorrangigen zivilrechtlichen Ansprüchen:<br />

Sind die Zahlungspflichtigen bereit, die Ansprüche der Heimbewohner abzugelten und wird hier eine Einigung erzielt,<br />

erfolgt die Zahlung direkt an den Heimbewohner oder die Einrichtung. Somit verringern sich die Leistungen, die der Kreis<br />

Höxter im Rahmen von Pflegewohngeld oder Hilfe zur Pflege zu erbringen hat.<br />

Besteht seitens der Verpflichteten keine Bereitschaft, werden die Ansprüche nach der Leistungsgewährung auf den Kreis<br />

Höxter übergeleitet, geltend gemacht und entsprechende Zahlungen vereinnahmt. Hier kommt ggf. auch eine gerichtliche<br />

Klärung der Ansprüche in Betracht.<br />

Seite 155

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