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Titel - 2. Titelseite - FDP

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Haushaltsplan 2012<br />

<strong>2.</strong> Zielerreichung gemäß der Kennzahlen, weitere Daten zur Qualität, Leistungsumfang<br />

Ist Ist Plan Plan<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Entscheidungen zum Zutagefördern von Grundwasser 7 12 15 15<br />

Erlaubnisse zum Errichten und Betrieb von Geothermieanlagen<br />

und zum Einbau von Recycling-Materialien<br />

Entscheidungen zu Abwasseranlagen und -einleitungen ins<br />

Grundwasser<br />

33 28 25 25<br />

98 96 50 50<br />

Entscheidungen zur Abwaserbeseitigungspflicht 19 14 15 15<br />

Festsetzung von Wasserschutzgebieten** 0 0 2 2<br />

Entscheidungen zu Vorhaben in Wasserschutzgebieten 64 35 30 30<br />

Eignungsfeststellungen für Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen<br />

0 2 5 5<br />

Überwachung Grundwasserentnahmen/Wärmepumpen 123 164 160 160<br />

Überwachung der Abwassereinleitungen ins Grundwasser 364 383 280 300<br />

Überwachung von Betrieben mit wassergefährdenden<br />

Stoffen / Biogasanlagen*<br />

48 49 60 450<br />

Überwachung der Wasser- und Bodenverbände 6 8 10 10<br />

Überwachung der Wasserschutzgebiete 23 22 21 21<br />

Erfassung und Überprüfung von JGS-Anlagen 54 51 50 50<br />

Wasserrechtliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben,<br />

Bauleitplanung, Abgrabungen, Altlasten, etc.<br />

139 149 110 110<br />

ordnungsrechtliche Maßnahmen 67 51 50 50<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren 5 7 5 5<br />

3. Erläuterungen zum Produkt / zu Haushaltspositionen / zu Bewirtschaftungsregeln<br />

* Die untere Wasserbehörde hat Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zu überwachen. Je nach Art und Größe der<br />

Anlagen kommen verschiedene Genehmigungsmöglichkeiten in Frage. Die Betreiber sind zwar verpflichtet, ihre<br />

Anlagen den geltenden Bestimmungen entsprechend zu errichten und zu betreiben. Sie sind jedoch nicht in allen<br />

Fällen verpflichtet, die Anlagen der Überwachungsbehörde anzuzeigen, sodass eine vollständige Überwachung derzeit<br />

nicht möglich ist.<br />

Mit Einführung der neuen "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" - VAUwS<br />

(voraussichtlich in 2012) wird sich nach derzeitigem Stand die Anzahl der prüfpflichtigen und damit überwachungs-<br />

pflichtigen Anlagen im Kreis Höxter von derzeit rd. <strong>2.</strong>000 Anlagen um weitere rd. 18.800 private Heizölverbraucher-<br />

anlagen und rd. 3.000 JGS-Anlagen erheblich, auf insgesamt ca. 23.800 Anlagen erhöhen.<br />

** Mit der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes zum 01.01.2008 liegt die Zuständigkeit für die Aus-<br />

weisungsverfahren von Wasserschutzgebieten bei Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von<br />

weniger als 600.000 m³/Jahr beim Kreis Höxter. Bestehende Wasserschutzgebietsverordnungen verlieren nach 40<br />

Jahren ihre Gültigkeit und müssten neu festgesetzt werden; für insgesamt 18 Anlagen zur öffentlichen Trinkwasser-<br />

versorgung im Kreisgebiet existiert derzeit überhaupt kein ausgewiesenes Wasserschutzgebiet.<br />

Seite 280

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