Landschaften in Deutschland 2030 Erlittener Wandel – gestalteter ...
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<strong>Landschaften</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>2030</strong>: <strong>Erlittener</strong> <strong>Wandel</strong> <strong>–</strong> <strong>gestalteter</strong> <strong>Wandel</strong><br />
Cross Compliance wird erweitert, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten allerd<strong>in</strong>gs auch reduziert, z. B. bei der<br />
Klärschlammrichtl<strong>in</strong>ie, bei den Meldepflichten von Tierseuchen oder bei Teilen der Vorgaben<br />
für Natura 2000. Andererseits sollen jedoch e<strong>in</strong>e Reihe von Verschärfungen h<strong>in</strong>zukommen,<br />
etwa e<strong>in</strong> Umbruchverbot für kohlenstoffreiche Böden, der Schutz von Feuchtgebieten, erwei‐<br />
terte Pflegeverpflichtungen bei Landschaftselementen. Weiterh<strong>in</strong> sollen die Vorgaben der<br />
Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>e und der Pflanzenschutzmittelanwendungsrichtl<strong>in</strong>ie vorsorglich <strong>in</strong><br />
den Katalog von Cross Compliance aufgenommen werden.<br />
Bei der Beurteilung dieser Kommissionsvorschläge sollte zunächst gesehen werden, was die<br />
deutsche Landwirtschaft für e<strong>in</strong>en wirksamen Umwelt‐ und Naturschutz und damit auch für<br />
das Landschaftsbild bereits unternimmt:<br />
� Über den freiwilligen, kooperativen Weg der Agrarumweltmaßnahmen erbr<strong>in</strong>gen die<br />
deutschen Bauern auf jedem dritten Hektar besondere Umweltleistungen. Das unter‐<br />
streicht den E<strong>in</strong>satz für e<strong>in</strong> besonders nachhaltiges Wirtschaften durch die Bauern. Mit<br />
den Agrarumweltmaßnahmen im Umfang von über 600 Millionen Euro auf rund 5 Mil‐<br />
lionen Hektar wird e<strong>in</strong> bewährter Instrumentenkasten genutzt, um e<strong>in</strong>e wettbewerbsfä‐<br />
hige Agrarerzeugung mit e<strong>in</strong>em wirkungsvollen Schutz der natürlichen Ressourcen zu<br />
verb<strong>in</strong>den. Auch <strong>in</strong> der kommenden Förderperiode sollen die Mitgliedstaaten verpflich‐<br />
tet werden, m<strong>in</strong>destens 25 Prozent ihrer ELER‐Mittel für Agrarumweltmaßnahmen (e<strong>in</strong>‐<br />
schl. Ausgleichszulage) auszugeben. Wie Agrarumweltmaßnahmen konkret umgesetzt<br />
werden, das entscheiden <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> letztlich die Bundesländer.<br />
� E<strong>in</strong> „Green<strong>in</strong>g“ der GAP ist bereits heute Praxis, denn die bis 2013 vorgesehene Um‐<br />
stellung der EU‐Direktzahlungen auf die e<strong>in</strong>heitliche Flächenprämie <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> hat<br />
vor allem extensiv genutzte Grünlandflächen und andere extensive Bewirtschaftungs‐<br />
formen erheblich begünstigt und sichert damit gerade von der Natur begünstigte Land‐<br />
schaften auch für die Zukunft ab. Mit der E<strong>in</strong>führung der Direktzahlungen für alle Grün‐<br />
landflächen <strong>in</strong> 2005 und der Angleichung zur e<strong>in</strong>heitlichen Flächenprämie <strong>in</strong> den Jahren<br />
2010 bis 2013 werden <strong>in</strong>sgesamt ca. 1,2 Milliarden Euro des EU‐Direktausgleichs von ca.<br />
5,3 Milliarden Euro <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> umverteilt.<br />
Die von der Kommission vorgesehene 7 prozentige Ausweisung von ökologischen Vorrang‐<br />
flächen würde <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> geschätzt 500.000 bis 600.000 Hektar aus der Produktion neh‐<br />
men. Für die EU wird von e<strong>in</strong>em Stilllegungseffekt von ca. 5 Millionen Hektar ausgegangen,<br />
was ca. 30 Millionen Tonnen Getreide bzw. der Versorgung von ca. 15 Millionen Menschen<br />
entspricht. Diese Menge müsste dann zusätzlich importiert werden, was zu e<strong>in</strong>er künstlichen<br />
Verknappung der weltweiten Versorgungsbilanzen und zu neuen direkten und <strong>in</strong>direkten<br />
Landnutzungsänderungen <strong>in</strong> Drittstaaten führen würde.<br />
Aus Sicht des landwirtschaftlichen Berufsstandes darf es ke<strong>in</strong>e zusätzliche Verknüpfung der<br />
„Green<strong>in</strong>g“‐Zahlung mit der Grundprämie erfolgen. Denn diese Verknüpfung widerspricht<br />
dem Grundgedanken e<strong>in</strong>er leistungsbezogenen Honorierung gesellschaftlicher Leistungen<br />
elementar. Es muss e<strong>in</strong>en erweiterten, e<strong>in</strong>fachen Wahlkatalog im S<strong>in</strong>ne von „Grünem<br />
Wachstum“ statt 3 Pflicht‐Maßnahmen für den Landwirt geben. Zu diesem Wahlkatalog soll‐<br />
te zusätzlich z. B. gehören: W<strong>in</strong>terbegrünung, Mulchsaat, umweltgerechte Ausbr<strong>in</strong>gung von<br />
Wirtschaftsdüngern, Erstellung von Nährstoffvergleichen, Erstellung von Humusbilanzen,<br />
Randstreifen, Anbau von Eiweißpflanzen, Precision Farm<strong>in</strong>g bei Düngung oder Pflanzen‐<br />
schutz, Erhalt von Schutzgebieten, Anlage von Kurzumtriebsplantagen, Anbau von Energie‐<br />
pflanzen und ggf. weitere Maßnahmen. Die Entscheidung darüber, welche Maßnahme auf<br />
das „Green<strong>in</strong>g“ angerechnet wird, muss grundsätzlich beim e<strong>in</strong>zelnen Landwirt liegen. Maß‐<br />
nahmen des „Green<strong>in</strong>g“ müssen grundsätzlich weiter als Agrarumweltmaßnahme förderbar<br />
se<strong>in</strong>.<br />
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