Werkzeuge des Friedens und der Gerechtigkeit - OFM
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■ Strukturen für <strong>Gerechtigkeit</strong>, Frieden <strong>und</strong> Bewahrung <strong>der</strong> Schöpfung im Orden<br />
Rates <strong>und</strong> berichtet <strong>der</strong> Konferenz im Auftrag <strong>des</strong><br />
Rates.<br />
C. Sekretär<br />
Der Vorsitzende ernennt einen Sekretär zur Erstellung<br />
<strong>des</strong> Protokolls <strong>des</strong> Treffens <strong>des</strong> Rates, Der<br />
Sekretär muss nicht Mitglied <strong>des</strong> Rates sein.<br />
D. Schatzmeister<br />
Der Rat soll einen Schatzmeister wählen, <strong>der</strong> die<br />
Finanzbücher <strong>des</strong> Rates überwacht. Der Schatzmeister<br />
ist verantwortlich für den jährlichen Finanzbericht<br />
an den Rat <strong>und</strong> an die Konferenz.<br />
Die Wahl <strong>des</strong> Schatzmeisters erfolgt gleichzeitig<br />
mit <strong>der</strong> Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden. Wenn kein Schatzmeister<br />
gewählt wird, übernimmt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
diese Aufgabe.<br />
E. Komitees<br />
1. Exekutiv-Komitee<br />
Der Rat wählt ein Exekutiv-Komitee, bestehend aus<br />
zwei o<strong>der</strong> mehr Mitglie<strong>der</strong>n. Einer von ihnen ist <strong>der</strong><br />
Vorsitzende, <strong>der</strong> den Vorsitz <strong>des</strong> Komitees führt.<br />
Die Aufgabenbeschreibung <strong>des</strong> Exekutiv-Komitees<br />
wird vom Rat bestimmt.<br />
2. An<strong>der</strong>e Komitees<br />
Komitees werden bei Bedarf vom Rat eingesetzt.<br />
Mitglie<strong>der</strong> wie außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> können<br />
Komitees angehören. Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
haben aktives Stimmrecht in <strong>der</strong> Arbeit <strong>und</strong> den<br />
Entscheidungen <strong>der</strong> Komitees. Je<strong>des</strong> Komitee wählt<br />
einen Vorsitzenden <strong>und</strong> erstattet dem Rat Bericht.<br />
IV. Treffen<br />
A. Häufigkeit<br />
Der Rat trifft sich gewöhnlich zweimal im Jahr.<br />
B. Ziel<br />
Je<strong>des</strong> Treffen versucht die folgenden Ziele zu beachten<br />
<strong>und</strong> wahrzunehmen:<br />
1. Erstellung <strong>und</strong> Entwicklung von Empfehlungen<br />
<strong>und</strong> Vorschlägen zu GFBS-Themen für die Konferenz<br />
<strong>und</strong> für die ihr angehörenden Rechtspersonen.<br />
2. Gegenseitige Unterstützung <strong>und</strong> Ausbildung für<br />
Mitglie<strong>der</strong>, außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Teilnehmer.<br />
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3. Resolutionen <strong>und</strong> prophetische Aktionen zu<br />
GFBS-Themen.<br />
C. Abstimmung<br />
1. Der Rat handelt normalerweise durch Übereinstimmung<br />
seiner Mitglie<strong>der</strong><br />
2. Bei Bedarf kann eine entscheidende Abstimmung<br />
vorgenommen werden, bei <strong>der</strong> jede beteiligte<br />
Rechtsperson eine Stimme hat. Die einfache<br />
Mehrheit ist für die Annahme notwendig.<br />
3. Je<strong>der</strong>zeit können alle Anwesenden an einer beratenden<br />
Abstimmung teilnehmen.<br />
V. Finanzen<br />
Jede Entität ist aufgefor<strong>der</strong>t, durch ihre GFBS-<br />
Strukturen ihren Beitrag auf Dollarbasis zu leisten,<br />
um die normale Arbeit <strong>des</strong> Rates zu finanzieren. Er<br />
basiert auf <strong>der</strong> jährlichen Zählung <strong>der</strong> Brü<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Konferenz.<br />
VI. Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />
A. Die Statuten <strong>und</strong> die Durchführungsbestimmungen<br />
unterliegen <strong>der</strong> Verantwortlichkeit <strong>des</strong><br />
Rates. Än<strong>der</strong>ungsanträge müssen auf einem Treffen<br />
vorgeschlagen <strong>und</strong> auf dem nächsten Treffen entschieden<br />
werden.<br />
B. Än<strong>der</strong>ungsanträge unterliegen den Bestimmungen<br />
<strong>des</strong> Abschnitts IV.C (oben) mit <strong>der</strong> Ausnahme,<br />
dass bei einer entscheidenden Abstimmung die<br />
Zwei-Drittel-Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> anwesenden<br />
Rechtsgrößen für die Annahme nötig ist. Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />
müssen dann durch die Konferenz<br />
bestätigt werden.<br />
Konstitutionen <strong>und</strong> Durchführungsbestimmungen<br />
wurden durch die Provinzialminister <strong>der</strong> englischsprachigen<br />
Konferenz auf ihrem Treffen im Oktober<br />
1997 angenommen.