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Werkzeuge des Friedens und der Gerechtigkeit - OFM

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■ Strukturen für <strong>Gerechtigkeit</strong>, Frieden <strong>und</strong> Bewahrung <strong>der</strong> Schöpfung im Orden<br />

Rates <strong>und</strong> berichtet <strong>der</strong> Konferenz im Auftrag <strong>des</strong><br />

Rates.<br />

C. Sekretär<br />

Der Vorsitzende ernennt einen Sekretär zur Erstellung<br />

<strong>des</strong> Protokolls <strong>des</strong> Treffens <strong>des</strong> Rates, Der<br />

Sekretär muss nicht Mitglied <strong>des</strong> Rates sein.<br />

D. Schatzmeister<br />

Der Rat soll einen Schatzmeister wählen, <strong>der</strong> die<br />

Finanzbücher <strong>des</strong> Rates überwacht. Der Schatzmeister<br />

ist verantwortlich für den jährlichen Finanzbericht<br />

an den Rat <strong>und</strong> an die Konferenz.<br />

Die Wahl <strong>des</strong> Schatzmeisters erfolgt gleichzeitig<br />

mit <strong>der</strong> Wahl <strong>des</strong> Vorsitzenden. Wenn kein Schatzmeister<br />

gewählt wird, übernimmt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

diese Aufgabe.<br />

E. Komitees<br />

1. Exekutiv-Komitee<br />

Der Rat wählt ein Exekutiv-Komitee, bestehend aus<br />

zwei o<strong>der</strong> mehr Mitglie<strong>der</strong>n. Einer von ihnen ist <strong>der</strong><br />

Vorsitzende, <strong>der</strong> den Vorsitz <strong>des</strong> Komitees führt.<br />

Die Aufgabenbeschreibung <strong>des</strong> Exekutiv-Komitees<br />

wird vom Rat bestimmt.<br />

2. An<strong>der</strong>e Komitees<br />

Komitees werden bei Bedarf vom Rat eingesetzt.<br />

Mitglie<strong>der</strong> wie außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> können<br />

Komitees angehören. Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

haben aktives Stimmrecht in <strong>der</strong> Arbeit <strong>und</strong> den<br />

Entscheidungen <strong>der</strong> Komitees. Je<strong>des</strong> Komitee wählt<br />

einen Vorsitzenden <strong>und</strong> erstattet dem Rat Bericht.<br />

IV. Treffen<br />

A. Häufigkeit<br />

Der Rat trifft sich gewöhnlich zweimal im Jahr.<br />

B. Ziel<br />

Je<strong>des</strong> Treffen versucht die folgenden Ziele zu beachten<br />

<strong>und</strong> wahrzunehmen:<br />

1. Erstellung <strong>und</strong> Entwicklung von Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> Vorschlägen zu GFBS-Themen für die Konferenz<br />

<strong>und</strong> für die ihr angehörenden Rechtspersonen.<br />

2. Gegenseitige Unterstützung <strong>und</strong> Ausbildung für<br />

Mitglie<strong>der</strong>, außerordentliche Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Teilnehmer.<br />

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3. Resolutionen <strong>und</strong> prophetische Aktionen zu<br />

GFBS-Themen.<br />

C. Abstimmung<br />

1. Der Rat handelt normalerweise durch Übereinstimmung<br />

seiner Mitglie<strong>der</strong><br />

2. Bei Bedarf kann eine entscheidende Abstimmung<br />

vorgenommen werden, bei <strong>der</strong> jede beteiligte<br />

Rechtsperson eine Stimme hat. Die einfache<br />

Mehrheit ist für die Annahme notwendig.<br />

3. Je<strong>der</strong>zeit können alle Anwesenden an einer beratenden<br />

Abstimmung teilnehmen.<br />

V. Finanzen<br />

Jede Entität ist aufgefor<strong>der</strong>t, durch ihre GFBS-<br />

Strukturen ihren Beitrag auf Dollarbasis zu leisten,<br />

um die normale Arbeit <strong>des</strong> Rates zu finanzieren. Er<br />

basiert auf <strong>der</strong> jährlichen Zählung <strong>der</strong> Brü<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Konferenz.<br />

VI. Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />

A. Die Statuten <strong>und</strong> die Durchführungsbestimmungen<br />

unterliegen <strong>der</strong> Verantwortlichkeit <strong>des</strong><br />

Rates. Än<strong>der</strong>ungsanträge müssen auf einem Treffen<br />

vorgeschlagen <strong>und</strong> auf dem nächsten Treffen entschieden<br />

werden.<br />

B. Än<strong>der</strong>ungsanträge unterliegen den Bestimmungen<br />

<strong>des</strong> Abschnitts IV.C (oben) mit <strong>der</strong> Ausnahme,<br />

dass bei einer entscheidenden Abstimmung die<br />

Zwei-Drittel-Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen <strong>der</strong> anwesenden<br />

Rechtsgrößen für die Annahme nötig ist. Än<strong>der</strong>ungsanträge<br />

müssen dann durch die Konferenz<br />

bestätigt werden.<br />

Konstitutionen <strong>und</strong> Durchführungsbestimmungen<br />

wurden durch die Provinzialminister <strong>der</strong> englischsprachigen<br />

Konferenz auf ihrem Treffen im Oktober<br />

1997 angenommen.

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